ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießstand?

Rund um den Schiesssport: Technik, Erfahrungen, Tipps und Tricks
Benutzeravatar
DutyOne5o
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 370
Registriert: Mi 28. Jan 2015, 18:54
Wohnort: Vienna

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von DutyOne5o » Do 3. Mär 2016, 09:35

also in einem Spind den man längere zeit nicht im blickfeld hat (garderobe in großbetrieben) ist halt schon recht riskant.

da diese auch immer wieder mal aufgebrochen werden, um zu klauen !


im Büro sicher nicht so ein problem ! da muß es auch kein zylinderschloß sein !

Büro versperren ? wenn du mittagessen gehst !
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1951
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 3. Mär 2016, 09:39

xmatthias hat geschrieben:Ich versteh schon BigBen, aber mal im Ernst... Wenn ich die Waffen mit in die Firma nehme - und jemand kriegt das mit - bin ich wohl neben meinem Waffenschein auch gleich meinen Job los.... das kann ja auch nicht die Standardlösung sein...

Also bleibt mir echt nur die Waffen nach der Arbeit zu holen - und nach dem Schießen direkt wieder heimzufahren??


ganz genau, alles andere ist zu Riskant oder nicht zulässig
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

Benutzeravatar
DutyOne5o
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 370
Registriert: Mi 28. Jan 2015, 18:54
Wohnort: Vienna

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von DutyOne5o » Do 3. Mär 2016, 09:43

mit Arbeitgeber abklären und Büroschrank mit nem fetten vorhangschloss aufrüsten ?
oder kleinen möbeltresor reinschrauben !
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh

Benutzeravatar
ronhan
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 470
Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von ronhan » Do 3. Mär 2016, 09:46

xmatthias hat geschrieben:Vielen Dank für die Info. Wie kann ich mir den einen versperrbaren Waffenkoffer für 2 Waffen und Munition vorstellen?


https://www.conrad.at/de/pilotenkoffer- ... ggest=true
Grüße, Ronald

Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von gewo » Do 3. Mär 2016, 10:00

standardthema beim waffenfuehrerschein

waffen sollen sich grundsaetzlich am verwahrungsort in einer sicheren verwahrung befinden

wenn es zb aufgrund der wegstrecken nicht zumutbar ist dass man die waffe nach der arbeit holen faehrt spricht NUR DANN nichts gegen eine veruebergehende verwahrung zb am arbeitsplatz, wenn waehrend dieser zeit die sichere verwahrung gewaehrleistet ist.

es gibt keine rechtsanspruch darauf das machen zu koennen.
wenns ned verwahren kannst dort dann hast du pech.

verwahrung waere denkbar zb waffenkoffer in einen versperrten schrank wenn zusaetzlich eine weitgehende anwesenheit gegeben ist bzw das zimmer in abwesenheit versperrt ist. ideal waere sicher ein kleiner moebelsafe in einen schrank reingeschraubt ... naja ... geht wohl ned immer.

ich sehe keinen grund fuer den versuch einer einholung einer genehmigung des dienstgebers solange die waffe nicht zugriffsbereit hantiert wird ( = fuehren).
du wirst so eine genehmigung aus haftungsgruenden auch nicht bekommen wenn dein dienstgeber seine sieben sinne beinand hat.

selbes thema bei deiner freundin
kleinen moebeltresor bei ihr irgendwo in einen schrank reinschrauben und fertig
die waffe kann dort auch in deiner abwesenheit verbleiben wenn du zugang zur wohnung hast (schluessel)
es gibt keine verpflichtung die waffe am hauptwonsitz oder an einem sonstigen wohnsitz zu verwahren. du darfst ueberall verwahren, solange die verwahrung dort sicher ist.

verwahrung im auto ist aber jedenfalls ein no-go
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
MDKrauser
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 367
Registriert: Fr 29. Mär 2013, 20:12

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von MDKrauser » Do 3. Mär 2016, 10:07

@xmatthias

Ganz ehrlich, so gut wir dich auch verstehen, aber das ist einfach viel zu riskant mit dem Vorschlag der Lagerung der Sportwaffe in der Arbeit.

Allein schon den Chef deswegen fragen ist schon sehr unangenehm und wenn er mit Schießsport nix am Hut hat und vielleicht sogar ein Pazifist ist, kommt das nie gut an. Besonders in diesen Zeiten die wir gerade durchmachen.
Und wenn's nicht der Chef ist, dann sind es Kollegen die das mitbekommen und weiter tratschen und über bleibst einfach nur du. Sehr unangenehme Situation.
Würde das auf jeden Fall lassen.

Dein Dilema ist natürlich nachvollziehbar für uns alle, aber bringst dich im Endeffekt nur in Teufels Küche damit.
Auf keinen Fall lass das Gerät nicht mehr unbeaufsichtigt im Auto. Auch nicht mit dem Gedanken "Solangs Gut geht, was soll schon groß passieren? Ich lass so wies is"...

Eventuell wirklich beim Verein nachfragen ob man die dort lagern darf (nur kenn ich mich da nicht so aus wie da die Gesetzeslage ist, musst dich erkundigen)...wäre so ziemlich die "beste" Lösung

Edit: Gewo war schneller.... Guter Vorschlag mit der Verwahrung bei der Freundin. Wäre natürlich auch ne Möglichkeit...wenn Sie es will ;)
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat

Benutzeravatar
nafets
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 65
Registriert: Sa 22. Nov 2014, 08:41
Wohnort: Mödling /Niederösterreich

Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießstand?

Beitrag von nafets » Do 3. Mär 2016, 10:19

Eine Idee hätte ich noch.
Lass das Griffstück im Auto und nimm nur das Oberteil (Lauf und Verschluss) mit in die Firma.
Der Chef sollte aber wie immer zustimmen.


Edit: Chef fragen ist aber sicher Geschmacksache.

Wenn du keinen 10" Lauf hast, passt das Oberteil ev. sogar in deine Hostentasche?
Ist somit immer unter Beobachtung:-)

Die Murmeln dürfen im Auto bleiben?



(Send from mobile)

Calcipher
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 505
Registriert: Mo 21. Dez 2015, 21:16

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von Calcipher » Do 3. Mär 2016, 10:26

Wenn wir nach dem Training zum Wirt gehen, mache ich das genau so. Das Rangebag bleibt im Auto, und Schlitten/Lauf/Feder kommen in einen Beuteil in die Innentasche meiner Jacke. Somit sind keine waffenrechtlich relevanten Teile im Auto.
Geht halt mit der Glock supereinfach. Ist rechtlich auch nicht ganz sauber, aber ein Führen der Waffe zu konstruieren wäre da schon sehr spitzfindig.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

xmatthias
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 24
Registriert: Do 7. Jan 2016, 15:20

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von xmatthias » Do 3. Mär 2016, 10:30

Leute vielen lieben Dank für die ausführlichen und klaren Antworten.

Also bei mir würde einer Verwahrung im Büro sicher nichts im Wege stehen - da 95% der Zeit besetzt von mir oder Kollegen und ich einen eigenen absperrbaren großen Schrank habe - aber ich hab dabei ziemlich Bauchweh...

Wird als nur möglich sein die Waffe im Verein zu versperren (zumindest die KK mit der ich sicher häufiger schieße) und die 9mm nur im Bedarfsfall mitnehmen. Dann sollte ich die Wegstrecken im Jahr deutlich reduzieren können und verstoße nicht gegen Gesetze....

Aber dennoch blöd die Situation :)

Jürgen_
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 455
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 16:52

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von Jürgen_ » Do 3. Mär 2016, 10:37

Calcipher hat geschrieben:Wenn wir nach dem Training zum Wirt gehen, mache ich das genau so. Das Rangebag bleibt im Auto, und Schlitten/Lauf/Feder kommen in einen Beuteil in die Innentasche meiner Jacke. Somit sind keine waffenrechtlich relevanten Teile im Auto.
Geht halt mit der Glock supereinfach. Ist rechtlich auch nicht ganz sauber, aber ein Führen der Waffe zu konstruieren wäre da schon sehr spitzfindig.


Das ist eine sehr praktikable Lösung!
Wie du schon sagst, ist es rechtlich nicht ganz sauber.

WaffG §2(2)
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.


Hatten wir gerade erst in einem anderen Thread.
Aber man könnte den Verschluss entsprechend versperren.

Benutzeravatar
Martin P
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Sa 1. Nov 2014, 23:48

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von Martin P » Do 3. Mär 2016, 10:39

pointi2009 hat geschrieben:Kat C und D können unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug für ein paar Stunden belassen werden.


Auch wenn man das so aus dem "Runderlass" herauslesen kann, wäre ich damit heutzutage vorsichtig, da z. B. die Judikatur des LVwG OÖ zur Erweiterung zeigt, dass die Verwaltungsgerichte auf den Erlass pfeifen. Und du hast keine Garantie, wie das in der Folge vor dem VwGH ausgeht, sofern du die Revision überhaupt zugelassen bekommst ...

xmatthias
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 24
Registriert: Do 7. Jan 2016, 15:20

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von xmatthias » Do 3. Mär 2016, 10:41

Nochmal eine Frage von mir. Macht es eigentlich einen Unterschied bei einer Verwahrung im Auto ob das FZ auf einem bewachtem Parkplatz (Werkswache) innerhalb eines gesicherten Geländes steht - sprich Zaun, Kameras, Schranken, Werksschutzorgane etc.? Oder ist das alles belanglos weil die verwahrung im Auto - egal unter welchen äußeren Umständen - verboden ist?

Jürgen_
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 455
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 16:52

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von Jürgen_ » Do 3. Mär 2016, 10:46

Ist immer verboten.

Calcipher
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 505
Registriert: Mo 21. Dez 2015, 21:16

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von Calcipher » Do 3. Mär 2016, 10:49

Jürgen_ hat geschrieben:Aber man könnte den Verschluss entsprechend versperren.


Gute Idee. Ich werde zukünftig ein Vorhängeschloss durchs Auswurffenster hängen. Dann sollte es rechtlich Wasserdicht sein.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3942
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Waffen im Auto lassen (Arbeit) auf dem Weg zum Schießsta

Beitrag von bino71 » Do 3. Mär 2016, 10:53

Weil es Dir jeder schon schreibt, schrei ich mal: VERWAHRUNG IM AUTO IST VERBOTEN.

Antworten