Raudi hat geschrieben:Gerisnake hat geschrieben:gewo hat geschrieben:"problem" ist das stichwort
es ist das "problem" des haendlers
Geh gewo, das ist nicht dein ernst, oder?
Wie läuft das denn in der Praxis ab? Die Waffe wird "eingeschickt", der Schütze hat Monate lang keine Waffe. Irgendwann bekommt er sie zurück mit der Notiz "xyz gemacht" was man dann glauben kann, oder auch nicht und wenn dann nach 1000 Schuss wieder ein Fehler auftritt, schau ich mir an, welcher Schütze seine Waffe wieder für ein paar Monate einschickt!
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auch wenn es sich fuer manchen evt so liest, aber wir sind ja eigentlich nicht so weit auseinander in dem was wir sagen
1911er, auch neuwaffen, sind ein spezielles thema
viele probleme bei neuen 1911 sind am einfachsten und schnellsten durch nachbesserung durch profis aus der praxis zu loesen, das muessen nicht unbedingt gelernte buechsner sein
manche haendler machen sich das zu nutze und tun so als waere das gewaehrleistungsrecht fuer dieses produkt nicht gueltig, das ist aber nicht der fall
es kann am ende dann natuerlich probleme geben die - weil sie fuer den haendler nicht nachvollziehbar sind - weder "anerkannt" noch behoben werden koennen (und bei der gelegenheit ... ein zangler alle 1000 schuss .... ein produktmangel ....ned dein ernst, oder?)
ich habe selbst habe hier im laden nicht all zu oft 1911er reklamationen
erstens weil ich hersteller, die problematisch sind, nicht fuehre
zweitens weil ich die kollegen schon beim bekunden der kaufabsicht fuer eine 1911 drauf hinweise dass dieses produkt ein wenig speziell zu sehen ist und es (so wie bei bestimmten halbautomaten-flinten) zu einlaufzeiten kommen kann
drittens weil ich wenn tatsaechlich nachvollziehbar probleme auftreten (und ja, es kann schon mal zwei wochen dauern bis ich das selber am schiesstand testen kann) mit den lieferanten klaere was zu tun ist
ich kann mich nicht daran erinnern dass jemals wirklich eine 1911 an den lieferanten zurueck gegangen ist. zur not muss der pinter ran dann bringt das ding zum schiessen (obwohl er ein buechsenmacher ist ..)
wer dem pinter die 50,-, 100,- oder 150,- rechnung zahlt, ich oder der lieferant, dass ist dann eine sache die ich mir mit meinem lieferanten ausmachen muss.
aber bei einer neuwaffe die tatsaechlich einen nachvollziehbaren fehler hat, zahlt es sicher nicht der kunde ...
edit: in einigen faellen haben kunden schon dem pinter die rechnungen bezahlt faellt mir ein. das waren die faelle wo mein lieferant sagt: ware zurueck, unsere technik soll nachbessern, und der kunde sagt: ned um die burg, das ding seh ich sonst das naechste vierteljahr nimmer .... ich will, dass vor ort behoben wird.
auch in "meiner heilen gewaehrleistungswelt " (danke fuer das kompliment) ist das aus dem gesetz so nicht ableitbar, aber ich stimm das mit dem lieferanten ab dass er das zum pinter bringen kann, nachbesserung auf eigenen kosten, ohne das der eigentliche gewaehrleistungsanspruch verloren geht. kriegt der kunde auch schriftlich, sollte er auch immer haben denke ich, weil sonst ist die gewaehreleistung zum teufel.
das gabs schon mehrfach, kunde hat immer irgendwas zwischen 40,- und 120,- gezahlt je nach problem, waffe hat funktioniert, pinter war gluecklich, kunde war gluecklich, ich war gluecklich, mein lieferant war gluecklich, alles supa ..
es gibt aber keine art von gewohnheitsrecht die besagt: kaufst du dir eine 1911 dann ist der haendler aus dem schneider weil entweder der pinter oder der einer der bastelprofis aus der szene bringen das gegen zusaetzliche zahlungen zum laufen ...
fehler die nachvollziehbar sind haben behoben zu werden.