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Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

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Schmidl
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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Schmidl » Mi 2. Jan 2019, 16:41

Polaris hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Lies das Gesetz, bevor du so nen Blödsinn verbreitest!!


Derart herablassend, unhöflich und besserwisserisch aufzutreten ist per se schon ein Problem. Richtig unangenehm wird es, wenn dann die derart penetrant vorgetragenen Behauptungen auch noch so an der Materie vorbeigehen. Bis 14.12.2019 ändert sich noch nichts bezüglich "hi-cap" Magazinen. Ab 14.12.2019 hat man zwei Jahre Zeit, sie zu melden. Auch in diesen zwei Jahren ändert sich praktisch noch nichts. Ab dem 14.12.2021 sind derartige Magazine dann Kat A - bis dahin wird aber sehr viel Wasser die Donau hinabfließen und wir werden Dank dieses Forums sehr viel Erfahrungswerte anhäufen.

Würde deinen Auftritt in diesem Topic jetzt Mal als gehörig misslungen bezeichnen.

Und ganz abgesehen vom fachlichen Griff ins Klo möchte ich dich auffordern, einen anständigen "Ton" zu wahren.


Wenn du alles gelesen hättest, hättest du gesehen, dass ich einen Beitrag weiter oben den 14.12.2019 geschrieben habe...! :doh:

Woher du jedoch die Weisheit nimmst, dass sich in der Übergangsfrist zum Melden nix an der Benutzung ändert, musst mir mal erklären! Aber mach was du willst! Ich habe nicht vor mir mein Hobby mit Glücksspiel (den nix anderes ist deine Kaffeesudleserei!) zu gefährden!
Weshalb die Aufforderung keinen Blödsinn zu verbreiten ein schlechter Ton ist, entbehrt auch jeder Logik...!
Denn wenn du den Beitrag sinnerfassend gelesen hättest, hättest du verstanden, dass Altbesitz einfach melden und nix ändert sich, de facto nur Blödsinn sein kann!

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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Polaris » Mi 2. Jan 2019, 16:55

Du erkennst wirklich kein Problem in deiner schreib- und Ausdrucksweise? Bedenklich.

Bezüglich meiner kaffeesudleserei berufe ich mich auf das, was du immer angibst zu tun - den Gesetzestext.

Und wieso soll sich während einer Meldefrist etwas ändern? Das war während der Änderung der Kat D Altbestandsregelung schon nicht anders. Oder meinst du, dass man ab 14.12.2019 plötzlich seine Magazine verstecken und sich fürchten muss, bis man sie am zB 1.3.2021 gemeldet hat? Das wäre sogar für unsere fragwürdigen Gesetzgeber realitätsfern. Altbestand ist Altbestand und der ist bis zum Ende der Meldefrist geschützt - wozu sonst überhaupt eine Meldefrist einsetzen.

Schmidl
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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Schmidl » Mi 2. Jan 2019, 17:20

Polaris hat geschrieben:Du erkennst wirklich kein Problem in deiner schreib- und Ausdrucksweise? Bedenklich.

Bezüglich meiner kaffeesudleserei berufe ich mich auf das, was du immer angibst zu tun - den Gesetzestext.

Und wieso soll sich während einer Meldefrist etwas ändern? Das war während der Änderung der Kat D Altbestandsregelung schon nicht anders. Oder meinst du, dass man ab 14.12.2019 plötzlich seine Magazine verstecken und sich fürchten muss, bis man sie am zB 1.3.2021 gemeldet hat? Das wäre sogar für unsere fragwürdigen Gesetzgeber realitätsfern. Altbestand ist Altbestand und der ist bis zum Ende der Meldefrist geschützt - wozu sonst überhaupt eine Meldefrist einsetzen.



Nur für dich hab ich den Teil, auf den sich die Aussage Blödsinn bezog kopiert...:
"Die Magazine sind ab dem ersten Tag verboten, das ist soweit klar. Aber vom Wortlaut des Gesetzes her würde ich die Trennlinie eher bei neuen Magazinen / Altbestand ziehen, nicht zwischen Besitz und Benutzung vom Altbestand so wie du. Sprich neue verbotene Magazine kaufen / importieren geht nicht. Deinen legal besessenen Altbestand kann du aber weiter besitzen und benutzen, sowohl vor als auch nach der Meldung. Wie gesagt, genau weiss es keiner, aber so würde ich das in der Praxis umsetzen"

Erster Fehler: Magazine sind nicht ab dem ersten Tag des Gesetzes verboten, sondern erst ab dem 14.12.2019
Zweiter Fehler: die Vermischung von Besitz des Altbestands und dessen Benutzung (ab dem 14.12.2019)!
Den willst auch du nicht verstehen :doh: lies dir zb einfach die Erläuterungen zum Gesetzestext durch. Damit kann die Intention des Gesetzgebers im Zweifelsfall oft leichter erkannt werden...
Bezüglich meiner Ausdrucksweise... ich bin nicht persönlich geworden, obwohl mir das bei dir langsam schwer fällt..

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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von burggraben » Mi 2. Jan 2019, 17:32

Schmidl hat geschrieben:Erster Fehler: Magazine sind nicht ab dem ersten Tag des Gesetzes verboten, sondern erst ab dem 14.12.2019

Ich sprach von dem ersten Tag der Inkrafttretung des ensprechender Paragraphen und hab explizit den Dez 2019 genannt.

Schmidl hat geschrieben:weiter Fehler: die Vermischung von Besitz des Altbestands und dessen Benutzung (ab dem 14.12.2019)!

Du bist uns noch die Gesetzesstellung schuldig wo zwischen Besitz und Benutzung getrennt wird. Ich hab diese Unterscheidung das erste mal von dir gehört und wüßte nicht womit im Gesetz diese Unterscheidung zu begründen wäre. Ich kann natürlich auch falsch liegen, deshalb frag ich dich ja nach deinen Quellen.

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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Schmidl » Mi 2. Jan 2019, 18:02

Sofern du nicht über 2 Accounts verfügst und dir selbst Antworten schreibst, war vo 14.12 von dir keine Rede...!

Schmidl hat geschrieben:zweiter Fehler: die Vermischung von Besitz des Altbestands und dessen Benutzung (ab dem 14.12.2019)!

Du bist uns noch die Gesetzesstellung schuldig wo zwischen Besitz und Benutzung getrennt wird. Ich hab diese Unterscheidung das erste mal von dir gehört und wüßte nicht womit im Gesetz diese Unterscheidung zu begründen wäre. Ich kann natürlich auch falsch liegen, deshalb frag ich dich ja nach deinen Quellen.[/quote]

Ergibt sich aus Par 58.
Nur, weil ich ein Magazin als Altlast besitze, darf ich es, trotz Meldung, nicht automatisch in den Waffen benutzen, ohne diese auch schon vorher besessen zu haben. Erst mit der Eintragung in der Wbk/Wp für Kat A Waffen ist alles wieder gut und ich darf sie auch führen...
Auch sich jetzt mit Magazinen eindecken, ohne die Waffe zu haben, was viele hier geplant haben geht so nicht...

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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von burggraben » Mi 2. Jan 2019, 19:04

Schmidl hat geschrieben:Sofern du nicht über 2 Accounts verfügst und dir selbst Antworten schreibst, war vo 14.12 von dir keine Rede...!

Stimmt, ich hab vom "Dezember 2019" gesprochen und nicht vom "14.12", aber völlig egal - interessiert eh keinen und wenns wen interessiert kann er oben nach lesen, das ist ja das praktische an einem Forum. Mir ist nicht wichtig wer zuerst recht hatte, sondern dass die Fakten korrigiert wurden damit andere die den Thread lesen nicht was falsches glauben.

Schmidl hat geschrieben:Ergibt sich aus Par 58.
Nur, weil ich ein Magazin als Altlast besitze, darf ich es, trotz Meldung, nicht automatisch in den Waffen benutzen, ohne diese auch schon vorher besessen zu haben. Erst mit der Eintragung in der Wbk/Wp für Kat A Waffen ist alles wieder gut und ich darf sie auch führen...
Auch sich jetzt mit Magazinen eindecken, ohne die Waffe zu haben, was viele hier geplant haben geht so nicht...

Hier werden zwei verschiende Dinge miteinander vermischt.

1. Altbestand-Magazine ohne Altbestand-Waffe
Hier hast du recht, das könnte Fragen für die Benutztung aufwerfen.

2. Der Fall den wir hier die ganze Zeit diskutieren: Altbestand-Magazine + Altbestand-Waffe
Wieso du hier einen Unterschied zwischen Besitz und Benutzung vor/nach Meldung machst , kann ich wie gesagt nicht nachvollziehen.
§58 sagt:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist
der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen
dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
gemäß § 62 Abs. 21 melden.

Da steht Z7 bis Z11, also darf man die Waffe auch mit eingesetzten Magazin besitzen. Nicht nur beides separat.

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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Schmidl » Mi 2. Jan 2019, 19:23

burggraben hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Sofern du nicht über 2 Accounts verfügst und dir selbst Antworten schreibst, war vo 14.12 von dir keine Rede...!

Stimmt, ich hab vom "Dezember 2019" gesprochen und nicht vom "14.12", aber völlig egal - interessiert eh keinen und wenns wen interessiert kann er oben nach lesen, das ist ja das praktische an einem Forum. Mir ist nicht wichtig wer zuerst recht hatte, sondern dass die Fakten korrigiert wurden damit andere die den Thread lesen nicht was falsches glauben.

Schmidl hat geschrieben:Ergibt sich aus Par 58.
Nur, weil ich ein Magazin als Altlast besitze, darf ich es, trotz Meldung, nicht automatisch in den Waffen benutzen, ohne diese auch schon vorher besessen zu haben. Erst mit der Eintragung in der Wbk/Wp für Kat A Waffen ist alles wieder gut und ich darf sie auch führen...
Auch sich jetzt mit Magazinen eindecken, ohne die Waffe zu haben, was viele hier geplant haben geht so nicht...

Hier werden zwei verschiende Dinge miteinander vermischt.

1. Altbestand-Magazine ohne Altbestand-Waffe
Hier hast du recht, das könnte Fragen für die Benutztung aufwerfen.

2. Der Fall den wir hier die ganze Zeit diskutieren: Altbestand-Magazine + Altbestand-Waffe
Wieso du hier einen Unterschied zwischen Besitz und Benutzung vor/nach Meldung machst , kann ich wie gesagt nicht nachvollziehen.
§58 sagt:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist
der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen
dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
gemäß § 62 Abs. 21 melden.

Da steht Z7 bis Z11, also darf man die Waffe auch mit eingesetzten Magazin besitzen. Nicht nur beides separat.


Dein Dezember 2019 hast du erst weiter unten geschrieben, oder glaubst, ich reit auf 14 Tagen herum? Aber eh egal...

Wahrscheinlich denkst du die ganze Zeit an deinen Punkt 2 und ich an mein Führen für bei der Jagd oder von Privaten...
Am Schiessstand oder in Liegenschaften ist sowieso alles egal, weil ausgenommen.
Im 58 steht BESITZ ist weiterhin zulässig...

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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von burggraben » Do 3. Jan 2019, 09:42

Meiner Meinung nach wird sich - wie Polaris schon sagte - während der Meldefrist nichts ändern für Leute welche berechtigt sind die Altbestandregelung für sich zu beanspruchen. Wir brauchen hier aber eh nicht spekulieren. Wie schon gesagt ist noch ein knappes Jahr Zeit bis das in Kraft tritt. Bis dahin gibt es eine Verordnung und vermutlich auch einen Erlass, welche regeln werden wie das in der Praxis umgesetzt wird. Man kann also abwarten wie es ausschaut und sich dann dran halten.

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