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Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

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cas81
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von cas81 » Do 9. Mai 2019, 08:06

@ strafrechtlicher Bereich:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True
Straflosigkeit wegen einverständlicher Fremdgefährdung setzt voraus, dass der Gefährdete das Risiko im selben Ausmaß übersieht (überblickt) wie der Gefährdende. Letzteres kann im Hinblick auf das grundlegende Erfordernis vollen Bewusstseins des Risikos beim späteren Opfer nur so verstanden werden, dass auch dieses das Risiko voll erkannt hat.
Die Diskussion darüber überlasse ich den "Experten", ich mag nur keine inkompletten Behauptungen bei solchen Themen. Was ihr weshalb tun wollt und was nicht, ist und bleibt eh euer Bier. Ich jedenfalls hab mich sehr über widergeladene Munition gefreut. Aber sowas überlässt man ja sowieso nicht irgendwem und irgendwie, bzw nicht ohne Ausschluß von A bis Z, was besonders schadenersatzrechtlich natürlich auch Grenzen hat. Aber da sind wir nicht mehr im Strafrecht.

Also wenn ich der TO wäre, dann würde ich im Verein mal die selbstgeladene Muni von einem Kameraden verschießen. Wenn er das in seinem Beisein zulässt, warum dann nicht auch wenn er nicht daneben steht? Ergäbe keinen Sinn, amS. Beim Überlassen würd ich noch einen Wisch unterschreiben mit irgendwas wie "im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte... Gefahren von Munition allgemein und des Risikos auch versehentlicher Handlungen und Unterlassungen beim Wiederladen bewusst... " usw. Das mindert auch zivilrechtliche Anprüche.

Und da mich "aber trotzdem" und "weiß ich, aber..." nicht interessiert: viel Spaß noch und baba!
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Steelman
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von Steelman » Do 9. Mai 2019, 13:21

cas81 hat geschrieben:
Do 9. Mai 2019, 08:06
@ strafrechtlicher Bereich:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True
Straflosigkeit wegen einverständlicher Fremdgefährdung setzt voraus, dass der Gefährdete das Risiko im selben Ausmaß übersieht (überblickt) wie der Gefährdende. Letzteres kann im Hinblick auf das grundlegende Erfordernis vollen Bewusstseins des Risikos beim späteren Opfer nur so verstanden werden, dass auch dieses das Risiko voll erkannt hat.
Die Diskussion darüber überlasse ich den "Experten", ich mag nur keine inkompletten Behauptungen bei solchen Themen. Was ihr weshalb tun wollt und was nicht, ist und bleibt eh euer Bier. Ich jedenfalls hab mich sehr über widergeladene Munition gefreut. Aber sowas überlässt man ja sowieso nicht irgendwem und irgendwie, bzw nicht ohne Ausschluß von A bis Z, was besonders schadenersatzrechtlich natürlich auch Grenzen hat. Aber da sind wir nicht mehr im Strafrecht.

Also wenn ich der TO wäre, dann würde ich im Verein mal die selbstgeladene Muni von einem Kameraden verschießen. Wenn er das in seinem Beisein zulässt, warum dann nicht auch wenn er nicht daneben steht? Ergäbe keinen Sinn, amS. Beim Überlassen würd ich noch einen Wisch unterschreiben mit irgendwas wie "im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte... Gefahren von Munition allgemein und des Risikos auch versehentlicher Handlungen und Unterlassungen beim Wiederladen bewusst... " usw. Das mindert auch zivilrechtliche Anprüche.

Und da mich "aber trotzdem" und "weiß ich, aber..." nicht interessiert: viel Spaß noch und baba!
Endlich einmal ordentlich auf den Punkt gebracht!

@cas81: DANKE!

LG Steelman
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von sauersigi » Do 9. Mai 2019, 13:24

cas81 hat geschrieben:
Do 9. Mai 2019, 08:06
@ strafrechtlicher Bereich:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True
Straflosigkeit wegen einverständlicher Fremdgefährdung setzt voraus, dass der Gefährdete das Risiko im selben Ausmaß übersieht (überblickt) wie der Gefährdende. Letzteres kann im Hinblick auf das grundlegende Erfordernis vollen Bewusstseins des Risikos beim späteren Opfer nur so verstanden werden, dass auch dieses das Risiko voll erkannt hat.
Die Diskussion darüber überlasse ich den "Experten", ich mag nur keine inkompletten Behauptungen bei solchen Themen. Was ihr weshalb tun wollt und was nicht, ist und bleibt eh euer Bier. Ich jedenfalls hab mich sehr über widergeladene Munition gefreut. Aber sowas überlässt man ja sowieso nicht irgendwem und irgendwie, bzw nicht ohne Ausschluß von A bis Z, was besonders schadenersatzrechtlich natürlich auch Grenzen hat. Aber da sind wir nicht mehr im Strafrecht.

Also wenn ich der TO wäre, dann würde ich im Verein mal die selbstgeladene Muni von einem Kameraden verschießen. Wenn er das in seinem Beisein zulässt, warum dann nicht auch wenn er nicht daneben steht? Ergäbe keinen Sinn, amS. Beim Überlassen würd ich noch einen Wisch unterschreiben mit irgendwas wie "im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte... Gefahren von Munition allgemein und des Risikos auch versehentlicher Handlungen und Unterlassungen beim Wiederladen bewusst... " usw. Das mindert auch zivilrechtliche Anprüche.

Und da mich "aber trotzdem" und "weiß ich, aber..." nicht interessiert: viel Spaß noch und baba!
Was wenn in deinem Gedankemmodell der mit Wiedergeladener Munition versorgte Kollege dir bestätigt dass er selbstverantwortlich handelt weil er dir eine Verzichtserklärung unterschrieben hat, diese Munition aber einem Dritten samt seiner Waffe überlässt, der dann z.B. verletzt wird.
Was dann?
Ich kenn mich da nicht aus , was ist da die Meinung der Experten?
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von cas81 » Fr 10. Mai 2019, 10:38

Zitieren ist fies, jetzt hab ich es doch noch lesen müssen. „Danke“.

Weil die Frage aber berechtigt ist, habe ich das nach bestem Wissen und Gewissen oberflächlich durchgerechnet. Die Bücher hierfür sind allerdings schon weggepackt, weshalb ich weder die Normen alle im Kopf hab und ggf auch etwas übersehen habe. Vielleicht kann jemand, der voll in der Materie drinsteckt, das Ergebnis bestätigen, oder es in der Luft zerreissen, wie auch immer. Hauptsache das Thema wird geklärt.

Grundsätzlich kommt es sowohl schadenersatzrechtlich als auch strafrechtlich zunächst auf die Rechtswidrigkeit an. Diese Rechtswidrigkeit ist definiert als „objektive Sorgfaltswidrigkeit“. Zur Beurteilung, wann etwas „objektiv sorgfaltswidrig“ ist, wird im konkreten Fall der strengere Haftungsmaßstab des §1299 ABGB (Sachverständige) herangezogen, weil ein Wiederlader hat sich bezüglich einer an sich schon gefährlichen Tätigkeit auszukennen und besondere Sorgfalt walten zu lassen. Der Wiederlader schafft also durch seine Tätigkeit ein Risiko und dieses Risiko muss er innerhalb seiner erhöhten Sorgfaltspflichten möglichst gering halten.

Zivilrechtlich eine Vertragshaftung (zB Auftrag) zu statuieren würde einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erfordern. Diese Schutzwirkung betrifft also Dritte, die für den ersten Überlasser der Munition (Wiederlader) „erkennbar“ diese Munition nutzen könnten. Bspw der Ehegatte des Übernehmers, der ebenfalls Schütze ist. Dass der erste Überlasser aber nicht an etwa 7 Milliarden Menschen denken muss, die ggf und unter ganz bestimmten Umständen diese Munition in die Hände bekommen könnten, erklärt sich von selbst. Also spielt hier schon auch eine Zumutbarkeit mit hinein (zudem ergäbe sich ggf ein Kausalitätsproblem iSv atypischem Kausalverlauf an späterer Stelle wenn der Tourist im Verein einbricht und sich schnell die Knarre schnappt ^^). Gibt es hingegen solche „erkennbaren“ Dritten, dann sollte sich der Wiederlader absichern, indem er entweder diese Dritten ebenfalls aktiv miteinbezieht, oder den Übernehmer bestätigen lässt, dass er die Munition nur selbst verschiessen wird und damit Schadenersatz ausschliessen. Das ist ubrigens grundsätzlich gut, wobei sich eine Grenze aus der Sittenwidrigkeit bezüglich zumindest grob fahrlässiger Handlungen ergibt.

Das mit der Sorgfaltswidrigkeit gilt sinngemäß auch für die Haftung aus Delikt (zB Körperverletzung), nur ist eben der Ansatzpunkt ein anderer.

Die Sorgfaltspflichten werden üblicherweise damit beschrieben: Hätte sich ein anderer Schädiger anstelle des tatsächlichen Schädigers in der konkreten Situation unter Berücksichtigung aller Umstände anders verhalten?
Der Wiederlader muss also dafür Sorge tragen, dass er seinen Sorgfaltspflichten, die an sowohl an die Gefährlichkeit, wie auch den ihm erkennbaren Eigenschaften der Person (erster Übernehmer) und allen anderen relevanten Umständen gemessen werden, nachkommt. Darum gibt man die Munition ja auch nicht „irgendjemandem“, wie bspw einer generell eher unverlässlichen, leichtsinnigen Person. Eine Person hingegen, die der Wiederlader ausreichend kennt, die dem Wiederlader keinen berechtigten Grund zum Zweifeln liefert, dass diese Person voraussichtlich leichtsinnig mit dieser Munition umgehen wird (wozu ggf auch die Überlassung an einen Dritten zählt), ist also schon mal die erste Voraussetzung, damit diese objektive Sorgfaltspflicht nicht verletzt wird. Und damit entfällt die Rechtswidrigkeit, somit die Ersatzpflicht.
Und damit man nicht in Beweisnot kommt, lässt man sich das natürlich auch bestätigen und zwar schriftlich, oder zumindest unter (vertrauenswürdigen) Zeugen (die nicht in einem Naheverhltnis zum Wiederlader oder des Geschädigten stehen, wie zB Geschwister, Kinder, Ehegatten, Gspusis, etc). Daher übergibt man die Munition auch nicht „irgendwie“. Stichpunktartig die Gefahren aufzählen und bestätigen lassen, auch dass der Wiederlader ihn gesondert über die Gefahren aufgeklärt hat und ebenfalls, dass der Übernehmer im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

Strafrechtlich sind Selbstgefährdung und Fremdgefährdung (ich glaub §90 StGB) natürlich nicht einfach übertragbar. Auch hier kommt es zunächst auf all das oben Genannte an und der erste Übernehmer wird zum fahrlässig handelnden Überlasser. Und auch dann spielt wieder der Geschädigte selbst eine Rolle. Wenns bspw dem doc die Knarre in der Hand zerreist und er weiss, dass er gerade wiedergeladene Munition verschiesst, dann ist das etwas anderes, als wenn das in der Hand der Freundin passiert, die erstmalig den Schießstand besucht (natürlich auch zivilrechtlich, s.o.), denn daraus ergibt sich ggf eine schlüssige Selbstgefährdung oder einverständliche Fremdgefährdung.

Theoretisch könnte man sogar auf „sozialadäquates Verhalten“ ausweichen, dass bei gefährlichen Sportarten zum Tragen kommen kann. Wenn also der Fußballspieler mitten im Match dem Anderen reinrutscht und ihm dabei versehentlich eine Verletzung zufügt, dann ist das quasi von der Rechtsordnung toleriert. Ist aber eher abenteuerlich und ein Strohhalm amS.

Im Ergbenis läuft es auf die Sorgfaltspflicht hinaus, deren Einhaltung man sich bestätigen lassen sollte. Was allerdings auch zu beachten ist: Spielt es wirklich eine Rolle, ob es die Waffe in docs Hand oder der der Freundin zerreisst? Ob du daneben stehst oder nicht? Denn nur der Kläger ist ein Anderer und die sorgfaltswidrige Handlung eines Anderen Menschen kann dir nur zugerechnet werden, wenn du wiederum bezüglich dieser Person sorgfaltswidrig gehandelt hast.

Ich hab aber leider das Gefühl, etwas Wesentliches vergessen zu haben. Erstens sind mehrpersonale Verhältnisse nicht meine Stärke und zweitens bin ich seit gestern nur im Stress, weswegen ich auch keine Lust auf solche Diskussionen habe (sonst eigentlich schon, ist ja kein Geheimnis). Ich tippe das seit gestern in mehreren Etappen, muss ständig zurücklesen und zurückdenken, also hoffe ich, dass sich da jetzt ein Anderer fundiert einmischt. IdS sorry für die deppert formulierte Antwort gestern, das war einfach nur scheisse und unnötig von oben herab.
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von doc steel » Fr 10. Mai 2019, 11:04

cas81 hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2019, 10:38
und zweitens bin ich seit gestern nur im Stress,
Den Stress hätt i a gern, der mir Zeit lässt solche ellenlangen Posts zu erzeugen.
Hast du dich schon einmal mit dem Begriff "Aufmerksamkeitsspanne" beschäftigt?
Die überschreitet so ein posting um ein x-faches. d
Die Wahrscheinlichkeit, dass das jemand zur Gänze list ist gering, dein Aufwand daher umsonst.
weswegen ich auch keine Lust auf solche Diskussionen habe (sonst eigentlich schon, ist ja kein Geheimnis). Ich tippe das seit gestern in mehreren Etappen, muss ständig zurücklesen und zurückdenken,
Dein Mitteilungsbedürfnis in allen Ehren, aber vielleicht verinnerlichst du dir einmal den Leitsatz:
"Ich bin weder Lehrer noch Missionar noch Entertainer"
Dann hast vielleicht weniger Stress. ;)

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cas81
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von cas81 » Fr 10. Mai 2019, 14:37

doc steel hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2019, 11:04
cas81 hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2019, 10:38
und zweitens bin ich seit gestern nur im Stress,
Den Stress hätt i a gern, der mir Zeit lässt solche ellenlangen Posts zu erzeugen.
Hast du dich schon einmal mit dem Begriff "Aufmerksamkeitsspanne" beschäftigt?
Die überschreitet so ein posting um ein x-faches. d
Die Wahrscheinlichkeit, dass das jemand zur Gänze list ist gering, dein Aufwand daher umsonst.
weswegen ich auch keine Lust auf solche Diskussionen habe (sonst eigentlich schon, ist ja kein Geheimnis). Ich tippe das seit gestern in mehreren Etappen, muss ständig zurücklesen und zurückdenken,
Dein Mitteilungsbedürfnis in allen Ehren, aber vielleicht verinnerlichst du dir einmal den Leitsatz:
"Ich bin weder Lehrer noch Missionar noch Entertainer"
Dann hast vielleicht weniger Stress. ;)
Dass gewisse Fragen im rechtlichen Bereich nicht einfach, kurz und pointiert zu beantworten sind ist sicher sogar dir klar. Dass ich versuche alles zu begründen, sodass es die Leute auch verstehen, gereicht niemandem zum Nachteil. Die Ellenlänge ist mir in diesem Fall dank Etappen möglich gewesen. Was übrigens auf deine Aufmerksamkeitsspanne schließen lässt. Woher du glaubst meinen Stress beurteilen zu können ist mir sowieso ein Rätsel. Andererseits genauso egal wie deine ständigen Allüren hier im Forum. IdS bitte, gern geschehen, hat echt Spaß gemacht mir Gedanken über waffenrechtlich Relevantes zu machen, wo ich doch einfach etwas hinrotzen hätte können, was dem ein oder anderen chronisch präpotenten Gemüt sicher besser gefallen hätte. Ich hingegen frage dich jetzt, wie wenig Stress man haben kann, damit man redundant herumstänkert und zwar weit ab von jeglicher Relevanz für das Thema. Und zwar regelmäßig ähnlich lang und dazu auch noch in Mundart. So viel zum Entertainer. Auch deshalb: Wer im Glashaus sitz...
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von sauersigi » Fr 10. Mai 2019, 14:53

cas81 hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2019, 10:38
Zitieren ist fies, jetzt hab ich es doch noch lesen müssen. „Danke“.

Weil die Frage aber berechtigt ist, habe ich das nach bestem Wissen und Gewissen oberflächlich durchgerechnet. Die Bücher hierfür sind allerdings schon weggepackt, weshalb ich weder die Normen alle im Kopf hab und ggf auch etwas übersehen habe. Vielleicht kann jemand, der voll in der Materie drinsteckt, das Ergebnis bestätigen, oder es in der Luft zerreissen, wie auch immer. Hauptsache das Thema wird geklärt.

Grundsätzlich kommt es sowohl schadenersatzrechtlich als auch strafrechtlich zunächst auf die Rechtswidrigkeit an. Diese Rechtswidrigkeit ist definiert als „objektive Sorgfaltswidrigkeit“. Zur Beurteilung, wann etwas „objektiv sorgfaltswidrig“ ist, wird im konkreten Fall der strengere Haftungsmaßstab des §1299 ABGB (Sachverständige) herangezogen, weil ein Wiederlader hat sich bezüglich einer an sich schon gefährlichen Tätigkeit auszukennen und besondere Sorgfalt walten zu lassen. Der Wiederlader schafft also durch seine Tätigkeit ein Risiko und dieses Risiko muss er innerhalb seiner erhöhten Sorgfaltspflichten möglichst gering halten.

Zivilrechtlich eine Vertragshaftung (zB Auftrag) zu statuieren würde einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erfordern. Diese Schutzwirkung betrifft also Dritte, die für den ersten Überlasser der Munition (Wiederlader) „erkennbar“ diese Munition nutzen könnten. Bspw der Ehegatte des Übernehmers, der ebenfalls Schütze ist. Dass der erste Überlasser aber nicht an etwa 7 Milliarden Menschen denken muss, die ggf und unter ganz bestimmten Umständen diese Munition in die Hände bekommen könnten, erklärt sich von selbst. Also spielt hier schon auch eine Zumutbarkeit mit hinein (zudem ergäbe sich ggf ein Kausalitätsproblem iSv atypischem Kausalverlauf an späterer Stelle wenn der Tourist im Verein einbricht und sich schnell die Knarre schnappt ^^). Gibt es hingegen solche „erkennbaren“ Dritten, dann sollte sich der Wiederlader absichern, indem er entweder diese Dritten ebenfalls aktiv miteinbezieht, oder den Übernehmer bestätigen lässt, dass er die Munition nur selbst verschiessen wird und damit Schadenersatz ausschliessen. Das ist ubrigens grundsätzlich gut, wobei sich eine Grenze aus der Sittenwidrigkeit bezüglich zumindest grob fahrlässiger Handlungen ergibt.

Das mit der Sorgfaltswidrigkeit gilt sinngemäß auch für die Haftung aus Delikt (zB Körperverletzung), nur ist eben der Ansatzpunkt ein anderer.

Die Sorgfaltspflichten werden üblicherweise damit beschrieben: Hätte sich ein anderer Schädiger anstelle des tatsächlichen Schädigers in der konkreten Situation unter Berücksichtigung aller Umstände anders verhalten?
Der Wiederlader muss also dafür Sorge tragen, dass er seinen Sorgfaltspflichten, die an sowohl an die Gefährlichkeit, wie auch den ihm erkennbaren Eigenschaften der Person (erster Übernehmer) und allen anderen relevanten Umständen gemessen werden, nachkommt. Darum gibt man die Munition ja auch nicht „irgendjemandem“, wie bspw einer generell eher unverlässlichen, leichtsinnigen Person. Eine Person hingegen, die der Wiederlader ausreichend kennt, die dem Wiederlader keinen berechtigten Grund zum Zweifeln liefert, dass diese Person voraussichtlich leichtsinnig mit dieser Munition umgehen wird (wozu ggf auch die Überlassung an einen Dritten zählt), ist also schon mal die erste Voraussetzung, damit diese objektive Sorgfaltspflicht nicht verletzt wird. Und damit entfällt die Rechtswidrigkeit, somit die Ersatzpflicht.
Und damit man nicht in Beweisnot kommt, lässt man sich das natürlich auch bestätigen und zwar schriftlich, oder zumindest unter (vertrauenswürdigen) Zeugen (die nicht in einem Naheverhltnis zum Wiederlader oder des Geschädigten stehen, wie zB Geschwister, Kinder, Ehegatten, Gspusis, etc). Daher übergibt man die Munition auch nicht „irgendwie“. Stichpunktartig die Gefahren aufzählen und bestätigen lassen, auch dass der Wiederlader ihn gesondert über die Gefahren aufgeklärt hat und ebenfalls, dass der Übernehmer im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

Strafrechtlich sind Selbstgefährdung und Fremdgefährdung (ich glaub §90 StGB) natürlich nicht einfach übertragbar. Auch hier kommt es zunächst auf all das oben Genannte an und der erste Übernehmer wird zum fahrlässig handelnden Überlasser. Und auch dann spielt wieder der Geschädigte selbst eine Rolle. Wenns bspw dem doc die Knarre in der Hand zerreist und er weiss, dass er gerade wiedergeladene Munition verschiesst, dann ist das etwas anderes, als wenn das in der Hand der Freundin passiert, die erstmalig den Schießstand besucht (natürlich auch zivilrechtlich, s.o.), denn daraus ergibt sich ggf eine schlüssige Selbstgefährdung oder einverständliche Fremdgefährdung.

Theoretisch könnte man sogar auf „sozialadäquates Verhalten“ ausweichen, dass bei gefährlichen Sportarten zum Tragen kommen kann. Wenn also der Fußballspieler mitten im Match dem Anderen reinrutscht und ihm dabei versehentlich eine Verletzung zufügt, dann ist das quasi von der Rechtsordnung toleriert. Ist aber eher abenteuerlich und ein Strohhalm amS.

Im Ergbenis läuft es auf die Sorgfaltspflicht hinaus, deren Einhaltung man sich bestätigen lassen sollte. Was allerdings auch zu beachten ist: Spielt es wirklich eine Rolle, ob es die Waffe in docs Hand oder der der Freundin zerreisst? Ob du daneben stehst oder nicht? Denn nur der Kläger ist ein Anderer und die sorgfaltswidrige Handlung eines Anderen Menschen kann dir nur zugerechnet werden, wenn du wiederum bezüglich dieser Person sorgfaltswidrig gehandelt hast.

Ich hab aber leider das Gefühl, etwas Wesentliches vergessen zu haben. Erstens sind mehrpersonale Verhältnisse nicht meine Stärke und zweitens bin ich seit gestern nur im Stress, weswegen ich auch keine Lust auf solche Diskussionen habe (sonst eigentlich schon, ist ja kein Geheimnis). Ich tippe das seit gestern in mehreren Etappen, muss ständig zurücklesen und zurückdenken, also hoffe ich, dass sich da jetzt ein Anderer fundiert einmischt. IdS sorry für die deppert formulierte Antwort gestern, das war einfach nur scheisse und unnötig von oben herab.
Danke für die Erklärung!

Machts ein wenig einfacher in der Argumentation wenn mal wer Munition massgeschneidert haben will...
Ein passendes Schriftstück zu Überlassung der Munition muss ich dann noch schnitzen. Ein fertiges aus der Schublade wird ja keiner haben, oder?
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von cas81 » Fr 10. Mai 2019, 15:00

Ich würde auf Bestätigung oder Gegenteiliges warten. Wie gesagt, das war recht schlampig von mir.
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von hiermax » So 17. Nov 2019, 16:53

Hallo zusammen!
Weiß jemand, wo man in Österreich die Geco Hexagon für die .44er bekommt? Finde bei den Händlern keinen, der sowas lagernd hätte.
Und hat jemand auch schon Erfahrungswerte damit?
Danke
Max

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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von DonPapa » So 17. Nov 2019, 17:28

sauersigi hat geschrieben:
Mi 8. Mai 2019, 22:36
gynta hat geschrieben:
Mi 8. Mai 2019, 22:19
cal22 hat geschrieben:
Mi 8. Mai 2019, 22:05
Das würde ich lassen. Und auch die wenigsten werden dir sowas verkaufen.
Weil? Verzeih, die möglicherweise naive Frage aber ich steh grad auf der Leitung.
Das hat vor allem mit dem Verkauf der selbstgebauten Muni zu tun und allen rechtlichen Belangen dazu.
Kein verantwortungsvoller Wiederlader wird dafür seine Zuverlässigkeit geschweige sein Vermögen für ein paar Patronen die ein Schützenkollege günstig beziehen kann aufs Spiel setzen....
Da bist als Wiederlader sofort im strafrechtlichen Bereich mit allen Konsequenzen die hammerhart zuschlagen wenn mal mit der Laborierung was schiefläuft.
Verletzte bei einer Waffensprengung, schlimmeres möchte ich mir gar nicht vorstellen...Das wäre mein Grund meine Muni nicht weiterzugeben, abgesehen davon dass es sich nicht rechnet...
Hallo Sauersigi > ganz deiner Meinung, eine Schachtel verkauft und Haus und Hof verloren !!
Ich würde nie für Kollegen laden oder wie es manche machen für Vereinskollegen.
Gruß
DonPapa


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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von gynta » So 17. Nov 2019, 18:00

Nachdem das Thema gerade anderseits wieder neu aufgeflammt ist:
Wenn der "Käufer" selbst Hand anlegt - bzw, selbst zugegen ist wenn "seine" Munition hergestellt wird.
Das will verständlicher Weise vermutlich niemand so wirklich - aber es würde doch die Sachlage ändern, oder?
Es geht konkret ua. um .44(Mag) und .45LC mit WC Geschossen. bzw. um Revolver Scheibenmunition.
Es ging nie um Günstig.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von Peppi » Mo 18. Nov 2019, 12:27

Für was braucht man Geco Hexagon 300gr.? Kegelbewerb? Sonst fällt mir nix ein...
Für mich sind alle gekauften 44er keine echten 44er. Sind and der Funktionsuntergrenze behaupte ich mal...
Kein Gewähr für die Ergebnisse! WARNUNG: Nahe am höchstlässigen Gasdruck.

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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von gynta » Mo 18. Nov 2019, 14:59

Peppi hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 12:27
Für was braucht man Geco Hexagon 300gr.? Kegelbewerb? Sonst fällt mir nix ein...
Für mich sind alle gekauften 44er keine echten 44er. Sind and der Funktionsuntergrenze behaupte ich mal...
Sehr gerne lausche ich Deinen - hoffentlich folgenden und erklärenden Worten zu dem Thema: Gekaufte 44er sind keine echten 44er. Sind an der "Funktionsuntergrenze".
Klingt jetzt evtl provokativ, war aber durchaus interessiert gemeint.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von Peppi » Mo 18. Nov 2019, 15:22

Ich hab nur Magtech, S&B und Geco 240gr. Standardbohnen probiert. Machen irgendwie keinen Spaß und eine Desert Eagle zum Beispiel hustet die Hülsen gerade so aus.
Kein Gewähr für die Ergebnisse! WARNUNG: Nahe am höchstlässigen Gasdruck.

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Re: Sanfte/Harte .44er Mag Munition - Kaufempfehlung?

Beitrag von gynta » Mo 18. Nov 2019, 15:32

Ja die DE schluckt durch Ihre enorme Masse den meisten "Spaß".
Selbst vor der 50 AE würde man da eher mehr erwarten.
Probier die .44Mag PPU 180gr in einem Revolver.
Evtl. trifft dies Deinen Geschmack besser.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
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