MrRiesa hat geschrieben: ↑Fr 19. Mär 2021, 16:34
Vor 3 Wochen beim Waffenführerschein wurde mir dezidiert gesagt das die NICHT erlaubt sei und ich nur von Daheim zum Stand und wieder zurück fahren dürfe. Er sagte auch nichts von irgendwelchen driftigen Gründen/Ausnahmen..
bullshit
es gibt keine derartige bestimmung
richtig ist dass sich die waffe wenn du sie nicht verwendest an einem sicheren verwahrungsort befinden muss
weiters dass du einen zulaesigen grund benoetigst um die waffe zu transportieren
dass dir also zB die mitnahme der waffe zur selbstverteidigung im oeffentlichen raum nicht gestattet ist
daraus und aus der judikatur des VfgH ergibt sich dass fahrtunterbrechungen insbesondere aber nicht nur dann zulaessig sind wenn diese fuer dich unvermeidlich sind
tanken
toilettbesuch
essen und trinken bei laengeren fahrten die mit besitz oder verwendung der waffe im zusammenhang stehen
usw div.
der besuch beim kollegen wie du oben schreibst ist sowieso gedeckt
das ist ja nicht mal eine klassische fahrtunterbrechung
sondern der kollege ist sozusagen das zwischenziel auf deinem weg nach hause
mit den "bierchen" waere ich aber zurueckhaltend in den zusammenhang ..