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TYPHOON 12/76 oder RUGER CARBINE 9X19 ?

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Tikiman
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Re: TYPHOON 12/76 oder RUGER CARBINE 9X19 ?

Beitrag von Tikiman » So 11. Dez 2022, 21:04

AUG-andy hat geschrieben:
So 11. Dez 2022, 20:55
Müßig das Thema WS zum xten mal zu wiederholen.
Einfach googeln Wechselsystem Pulverdampf.
Da kommen zig Threads dazu.
Praktisch hast du 2 Plätze und 4x Zubehörplätze.
Könntest demnach 6 unterschiedlichen Waffen am behördlichen Schießstand nutzen. Allerdings mit einer Einschränkung die schon genannt wurde. Nämlich getrennte Aufbewahrung und Transport.
Die Zubehörplätze sind nach neuem Gesetz nicht mehr an eine passende Basiswaffe gebunden. Zum Nachlesen für Rookies:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14

Danke du hast eben alles bestens beantwortet danke .
Werde mir den Link trotzdem ansehen auch dafür danke !

Und ich wollte nicht wieder dieses Thema anreißen wie ich oben gerade lese ,ich wusste bis eben gerade nicht mal das es diese Möglichkeit gibt und hätte auch nie daran gedacht ,Schande über mein Haupt !

Danke an alle die sich Zeit genommen haben und geholfen haben .
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Re: TYPHOON 12/76 oder RUGER CARBINE 9X19 ?

Beitrag von Trugor » So 11. Dez 2022, 21:09

Wie gesagt, es wird der Upper / Verschluss als WS eingetragen, nicht der Lower. Du kannst einen Upper haben und zig Lower. Oder eben einen Upper, zig Lower und noch einen Upper als Wechselsystem.

Das mit Transport und Verwahrung war neulich erst in einem anderen Thread Thema und habs nicht ganz im
Kopf, ist daher reines Halbwissen (gefährlich!) meinerseits: Es dürfen nur so viele zusammengebaut sein, wie du Plätze hast. Die anderen müssen zerlegt sein bzw sollten die Lower nicht beim Upper dabei sein. Beim Transport gilt mWn das gleiche.

In deinem konkreten Beispiel: Du hast deine Walther normal, hättest ein AR15 normal und die Flinte als WS - die Stünde halt zerlegt zum. Wobei „zerlegt“ bei einer AR15 zwei Bolzen lösen heißt. Die hat man in null-komma-nix zusammengebaut.

Natürlich darfst du damit schießen gehen. Ist ja nichts anderes wie ein AR15 mit 2 oder 3 Wechsel-Uppern.

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Re: TYPHOON 12/76 oder RUGER CARBINE 9X19 ?

Beitrag von Tikiman » So 11. Dez 2022, 22:29

Trugor hat geschrieben:
So 11. Dez 2022, 21:09
Wie gesagt, es wird der Upper / Verschluss als WS eingetragen, nicht der Lower. Du kannst einen Upper haben und zig Lower. Oder eben einen Upper, zig Lower und noch einen Upper als Wechselsystem.

Das mit Transport und Verwahrung war neulich erst in einem anderen Thread Thema und habs nicht ganz im
Kopf, ist daher reines Halbwissen (gefährlich!) meinerseits: Es dürfen nur so viele zusammengebaut sein, wie du Plätze hast. Die anderen müssen zerlegt sein bzw sollten die Lower nicht beim Upper dabei sein. Beim Transport gilt mWn das gleiche.

In deinem konkreten Beispiel: Du hast deine Walther normal, hättest ein AR15 normal und die Flinte als WS - die Stünde halt zerlegt zum. Wobei „zerlegt“ bei einer AR15 zwei Bolzen lösen heißt. Die hat man in null-komma-nix zusammengebaut.

Natürlich darfst du damit schießen gehen. Ist ja nichts anderes wie ein AR15 mit 2 oder 3 Wechsel-Uppern.

Danke dir .

Wobei ich habe jetzt mir einen Thread vom Jänner 2022 durchgelesen ,da ging es richtig ab mit den Meinung wie was wann und wer .

Wie Ihr schon geschrieben habt sind auch dort auch wenn nicht alle der Meinung das man für ein WS keine Basiswaffe braucht .

Was aber verstanden habe ist aber nicht wie du es sagst sondern ein Waffe die als WS gemeldet ist muss auch genau diese zerlegt verwahrt und transportiert werden .
Es ist nicht egal welche sondern genau diese .
Also die Walter bleibt ganz am Platz 1
Die sagen wir AR15 auch ganz am Platz 2
Die Ruger Carabine oder AR556 oder welche auch immer wird da nur 2 Plätze vorhanden sind als WS gemeldet und genau die muss auch zerlegt verwahrt werden .
So verstehe ich es und nicht irgendeine der drei .
Wenn ich mir Videos ansehe wie die alle zerlegt werden frage ich mich ob man sich das wirklich antun will jedesmal am Platz die Bolzen und Schrauben rein und raus zu machen :D .

Naja wie auch immer ;)
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Re: TYPHOON 12/76 oder RUGER CARBINE 9X19 ?

Beitrag von Trugor » Mo 12. Dez 2022, 08:36

Eine AR15 ist original in 5 Sekunden zerlegt, gleiches gilt für die Walther oder auch Glock (bei der AR sind es zwei Bolzen, bei der Walther/Glock musst nur den Verschluss abnehmen - nix mit Schrauben (kA wie es bei der Typhoon ist).

Zwecks Transport Beispiel: Ich hab meine AR15 und Glock mit und der Wechselupper (WS) ist - nona - einzeln mit im Koffer. Easy. Gleiches gilt, wenn ich noch zusätzlich einen Lower dabei habe. Darf halt nicht zusammengebaut transportiert werden, sondern darf erst am Stand zusammengebaut werden - was wie gesagt eine Arbeit von 5 Sekunden ist.

Verwahrung zuhause ist für mich auch nicht ganz klar, allerdings fände ich die Ansicht, es darf nur die „Basiswaffe“ (welche Basiswaffe? WS ist nicht mehr daran gekoppelt) zusammengebaut gelagert werden, für unlogisch. Mein Verständnis ist, dass nur die max erlaubte Anzahl an Waffen zusammengebaut sein darf - egal wie. —> Wär mal spannend eine Antwort von einer BH/LPD zu erhalten.

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