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Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

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Akustik
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Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von Akustik » Mo 25. Nov 2024, 19:36

Hallo zusammen,

da leider schon beide WBK-Plätze belegt sind, bin ich über straight pull AR-15s gestolpert.
Insbesondere über die SP15 Reihe von Schmeisser.

Gibt es hier bei Euch Erfahrungen mit diesen Modellen?
Sind die Lower generell kompatibel mit halbautomatischen Uppern oder nur mit HA-Upppern von Schmeisser oder mit gar keinen HA-Uppern?
Hätte nämlich die Idee bei wieder freien Plätzen einen HA-Upper auf den SP15-Lower zu setzen.
Im Hinblick auf die jüngsten Änderungen bei den Griffstücken wird man sicher NICHT einen HA-Upper als Zubehör eintragen lassen können zu einem Straight Pull Kat. C Modell, oder?

Sicherlich nicht die effizienteste Idee die paar Jahre bis zur WBK-Erweiterung zu überbrücken, aber würde das Gedankenspiel mal durchspielen. :)

Was meint Ihr, einfach abwarten, sparen und dann ein HA AR15 bei freiem Platz besorgen?
Einsatz des Geräts wäre in erster Linie am Stand zwischen 25m und 100m.

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rider650
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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von rider650 » Mo 25. Nov 2024, 20:10

Akustik hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 19:36
...
Im Hinblick auf die jüngsten Änderungen bei den Griffstücken wird man sicher NICHT einen HA-Upper als Zubehör eintragen lassen können zu einem Straight Pull Kat. C Modell, oder?

Sicherlich nicht die effizienteste Idee die paar Jahre bis zur WBK-Erweiterung zu überbrücken, aber würde das Gedankenspiel mal durchspielen. :)

Was meint Ihr, einfach abwarten, sparen und dann ein HA AR15 bei freiem Platz besorgen?
Einsatz des Geräts wäre in erster Linie am Stand zwischen 25m und 100m.
Die rechtliche Lage ist immer noch die selbe wie vor einem Jahr: Du hast zu deinen 2 Plätzen 4 Zubehörplätze. Du darfst dir also 4 zusätzliche Wechselsysteme kaufen. Und die müssen zu nichts passen. Vermutlich werden dir inzwischen weniger Händler dein Wunsch-AR zerlegt als Wechselsystem verkaufen. Upper alleine als Wechselsysteme sind rechtlich aber immer noch wasserdicht. Falls du dir Sorgen machst frag vorher bei deiner Behörde an ob sie dir Probleme machen werden, wenn du einen AR Upper als Wechselsystem erwirbst. Wenn sie 'ja' sagen kannst du es immer noch sein lassen.

Und Lower sind immer noch frei verkäuflich.

Ich hatte ein Troy PAR und habe es recht schnell wieder verkauft. Ich glaube nicht, dass du mit so einem kastrierten AR glücklich wirst.

Akustik
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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von Akustik » Mi 27. Nov 2024, 00:22

Danke für die sachliche Darstellung der rechtlichen Situation, das leuchtet mir ein.
Müsste dann vielleicht in je einen "C" und einen "B" Schrank aufteilen...:)

Was hat dich dazu bewogen das Troy PAR bald wieder zu verkaufen?

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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von rider650 » Mi 27. Nov 2024, 07:38

Akustik hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2024, 00:22
...
Was hat dich dazu bewogen das Troy PAR bald wieder zu verkaufen?
Sie schaut halt nur aus wie ein AR, aber schießt wie etwas aus dem 19. Jahrhundert :lol:
Im ernst, der Repetiermechanismus ist hakelig, und die Erweiterung war dann doch nicht so schwer zu bekommen.
Das war noch zu der Zeit, wo die Wechselsysteme eine Basiswaffe brauchten - Wechselsystem wie heute war also keine Option damals.

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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von rider650 » Mi 27. Nov 2024, 07:45

Akustik hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2024, 00:22
...
Müsste dann vielleicht in je einen "C" und einen "B" Schrank aufteilen...:)
...
Das ist generell keine schlechte Idee, wenn es sich vom Platz her umsetzen lässt.
Am besten noch den C-Schrank in einem anderen Raum, damit ihn die neugierigen Beamtenaugen garnicht erst erblicken.

Mich haben sie bei meiner letzten Kontrolle auch nach einer meiner C-Waffen gefragt - zwar nur scherzhaft, und auch nicht weiter nachgehakt, aber trotzdem..

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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von Akustik » Mi 27. Nov 2024, 21:50

rider650 hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2024, 07:38
Akustik hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2024, 00:22
...
Was hat dich dazu bewogen das Troy PAR bald wieder zu verkaufen?
Sie schaut halt nur aus wie ein AR, aber schießt wie etwas aus dem 19. Jahrhundert :lol:
Im ernst, der Repetiermechanismus ist hakelig, und die Erweiterung war dann doch nicht so schwer zu bekommen.
Das war noch zu der Zeit, wo die Wechselsysteme eine Basiswaffe brauchten - Wechselsystem wie heute war also keine Option damals.
Geduld und/oder Anstreben einer Erweiterung scheinen mir tatsächlich der sinnvollere Weg zu sein.
Da geht sich daweil auch noch mit einem einzelnen Schrank aus :D

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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von Poirot » Mi 4. Dez 2024, 16:26

Neue Alternative zu Geradezug:
https://youtu.be/OX-4aN8zzD0

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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von gewo » Do 5. Dez 2024, 11:54

Poirot hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2024, 16:26
Neue Alternative zu Geradezug:
https://youtu.be/OX-4aN8zzD0
Schaut nett aus

Und wie passend in der dzt situation

Wennst
1x ein kat C ding unterhebel AR hast, und
1x ein kat C konventionelles straight Pull AR-15
Dann hast nach der dzt favoritisierten formulierung der vermutlich kommenden novelle (….man hat das was man aufgrund in besitz befindlicher teile zusammenstellen koennte… )
1x eine Kat B

Weil bei dem einen der upper wohl halbautomatisch funktionieren wuerde und beim anderen wohl der lower ..

Ich lach mich tot …
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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von titan » Do 5. Dez 2024, 12:09

Hinsichtlich Unterhebel AR: Dieses müsste eigentlich Kat B sein. Immerhin ist der Upper funktional eindeutig Kat B (wenn es so ist, wie du schreibst).

Hinsichtlich Novelle: Was mich ankotzt ist dieses ständige Unsicherheit verbreiten durch die Behörden wie in alten Zeiten. Jetzt sind wir halt schon bei der Umkehr der Unschuldsvermutung, und dass sogar rückwirkend.. (..könnte..).

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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von gewo » Do 5. Dez 2024, 13:10

titan hat geschrieben:
Do 5. Dez 2024, 12:09
Hinsichtlich Unterhebel AR: Dieses müsste eigentlich Kat B sein. Immerhin ist der Upper funktional eindeutig Kat B (wenn es so ist, wie du schreibst).
ist das so?
wenn das ding bauseits a unterhebler ist und der gehaeuseunterteil (der lower) eben NICHT halbautomatisch funktioniert?

weiss ned ....
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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von titan » Do 5. Dez 2024, 13:29

Das Ding existiert nur in dieser Form, weil in den USA eben das Griffstück die Waffe ist. Nimmt man dort den Upper ab, ist dieser waffenrechtlich vmtl keine Waffe mehr. Nimmt man hingegen bei uns den Upper ab, hat man WS System für eine B Waffe.
Aber was ist mit dem Gassystem? Kann mir nicht vorstellen, dass dieses noch drinnen ist..

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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von gewo » Do 5. Dez 2024, 17:47

titan hat geschrieben:
Do 5. Dez 2024, 13:29
Das Ding existiert nur in dieser Form, weil in den USA eben das Griffstück die Waffe ist. Nimmt man dort den Upper ab, ist dieser waffenrechtlich vmtl keine Waffe mehr. Nimmt man hingegen bei uns den Upper ab, hat man WS System für eine B Waffe.
Aber was ist mit dem Gassystem? Kann mir nicht vorstellen, dass dieses noch drinnen ist..
das schaut aus wie a ganz normaler AR-15 upper
glaubst echt die machen da extrawuerschtln dass sie welche ohne gasbohrungen erzeugen?

evt wenn es fuer die USA rechtlich erforderlich waere
das weiss ich aber nicht
bei denen ist ja alles "oberhalb" egal
da ist ja mehr oder weniger NUR der lower reglementiert
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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von titan » Do 5. Dez 2024, 19:04

Weis nicht, aber man müsste zumindest den Carrier am Repetieren hindern und das macht mMn keinen Sinn.

Edit: auf diversen Videos kann ich weder Gasblock noch Gasrohr erkennen.

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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von Lexman1 » Fr 6. Dez 2024, 06:40

Gibt es schon eine Tendenz in welche Richtung die Novelle gehen wird? WS + eventuell vorhandene Griffstücke sind automatisch eine vollständige B Waffe oder werden die Griffstücke wie die WS als Zubehör eingetragen?

Ansonsten wäre es wohl ratsam vorher noch - sofern möglich- WS auf einen B Platz zu legen?
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Re: Geradzug-AR15: Schmeisser SP15 - Erfahrungen, kompatibel mit HA-Upper?

Beitrag von gewo » Fr 6. Dez 2024, 08:32

Lexman1 hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2024, 06:40
Gibt es schon eine Tendenz in welche Richtung die Novelle gehen wird? WS + eventuell vorhandene Griffstücke sind automatisch eine vollständige B Waffe oder werden die Griffstücke wie die WS als Zubehör eingetragen?
Nein

Es gibt Arbeitspapiere.

Verschiedene.

Das schärfste mir bekannte Papier lautet sinngemäss auf „der Bürger besitzt und an waffenplätzen ist belegt das, was durch zusammensetzung von vorhandenen Bestandteilen in der jeweils „höchsttmöglichen“ Kategorie gleichzeitig funktionsbereit im Besitz steht“.

Bei der Formulierung haetten wir am ende wieder mehr fragen offen als vorher

Aber das is eh nix neues
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