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Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 21:30
von tiberius
Hi,

ich nehme an der Verein verkauft dass Hülsenmaterial kiloweise an einen
Metallhändler. V.a. die Kupferpreise sind enorm gestiegen in den letzten Jahren, da kann mit
der Zeit schon was zusammenkommen.
Ohne jetzt die detaillierten Hintergründe zu kennen, aber so etwas sollte man
zwischenmenschlich regeln können.

08/15 Hülsen von 9mm Schütte liegen lassen sollte eigentlich kein Problem sein
wenns in den Statuten steht und VOR bezahlung der Standgebühr bekanntgemacht wird,
UND die Standgebühr dementsprechend niedrig ist.

45/110er von der Sharps oder 8x56R oder 7,65x53arg. oder ähnliche Exoten
auch dann einbehalten zu wollen wenn der Schütze anbietet etwas die Vereinskassa zu werfen
bzw. ohne vorherige Information im Kasernenhofton fordern... da spielts auch bei mir Granada,
und zwar richtig.

Ich kenn das auch so, wenn die Standaufsicht schon ein paar drin hat,
kommt v.a. am Wochenende vor, wirds gern lauter als nötig.
Oder es sind schon ein paar fast über den Hülsensammler gestolpert,
kann auch blöd ausgehen.

mfg tiberius

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 21:33
von Wulpe
DerDaniel hat geschrieben:
DonPapa hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen, welches Sicherheitsproblem da besteht.

Na dann will ich deinen Horizont mal bissal erweitern:
Was passiert wohl wenn ein gieriger Hülsensammler am Boden rum kriecht und gerade hinter einem Schützen ist der vom Rückstoß etwas überrascht wurde und einen Ausfallschritt nach hinten macht?


In der Schießordnung vom 20.03.18 steht jedoch

24. Das Mitnehmen von Hülsen ... ist untersagt.“

Falls also gemeint war, das Aufsammeln von Hülsen während der Stand von einem anderen Schützen besetzt ist, ist untersagt, sollte der OSCF wohl eher seine Deutschkenntnisse erweitern, und nicht DonPapa seinen Horizont. Denn „Das Mitnehmen von Hülsen ... ist untersagt“ bedeutet ganz einfach, dass man seine eigenen Hülsen nicht aufklauben darf, ja sogar dass Revolverschützen ihre abgeben müssen.

Also entweder hat der Autor der Schießordnung ein massives Problem mit der Semantik der deutschen Sprache, oder es ist wie bei Akte X: die Wahrheit ist irgendwo da draußen.

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 21:42
von Temudjin
Bei 45/70 und .50AE trag ich auch gnagelte Goiserer, wenn da einer rumkriecht un mir die wegfladern will ;)
https://cache.willhaben.at/mmo/7/241/62 ... 081795.jpg

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 21:45
von Reverend45
Wobei ich mir anschaue wie sie einem Revolverschützen ohne Gewaltanwendung die Hülsen stehlen wollen.

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 21:52
von Temudjin
geht mir ja hauptsächlich um die .50 AE,.. die 45/70 landen gleich wieder in der Box...

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 21:52
von yoda
Ich versteh das Problem überhaupt nicht, wenn der Stand bezahlt ist wieso soll man seine Hülsen nicht aufklauben dürfen ? In Hirtenberg liegt dafür ein kleiner Besen und eine Schaufel am Tisch, damit man den Stand wieder ordentlich hinterlassen kann, ohne Hülsen am Boden. Tut das wirklich so weh wenn da jemand seine Hülsen aufklaubt ? Wie viele Schützen klauben ihre Hülsen auf ?

Für mich hört sich das alles nach Vereinsmeierei und wichtigmachen an. Genau wegen solcher Menschen und dem Umgang miteinander in diversen Vereinen, schieße ich ausschließlich im eigenen Keller. Dort liegen übrigens 15k Hülsen am Boden herum, kehre sie allerdings immer zur Seite damit niemand ausrutscht, Sicherheit geht schließlich vor!

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 21:56
von tiberius
Hi,

a biss haperts da mit der Teutonik sowieso, im ominösen Pkt. 24. der fraglichen Standordnung: Das Mitnehmen von Hülsen im Rahmen, sowie nach Beendigung des öffentlichen Schießbetriebes (freitags lt. Plan), ist untersagt.

Der Satz ist für mich nicht verständlich.

Im Rahmen von was? Hülsen in die indische Nudelsuppe mischen ist untersagt? Das sehe ich noch ein...
Keine Hülsen in Form einer Collage in einen Bilderrahmen kleben und mitnehmen ist untersagt? ok...
Aber vor Beenden des öff. Schießbetriebes und außerhalb Freitags darf man Hülsen mitnehmen?
Oder darf man keine leeren Hülsen von zu Hause auf den Stand mitnehmen (nit dass da einer seine Presse am Stand aufbaut)?

Dober dan, ich nix Deitsch nur Marschall Tito Partizan.

verwirrt, tiberius

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 22:00
von Temudjin
er meint glaub ich, "im Rahmen des Schießbetriebes(Also während der Betriebszeiten) als auch na Schluss..

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 22:09
von tiberius
Hi,

@Temudjin, schon klar dass er das so meint, die Übertreibungen sollten
den Sarkasmus unterstreichen ;) .

Wenn ich Verhaltensmaßregeln für den Umgang mit Schusswaffen bzw.
eine Regel das Einbehalten einer zumindest bedingt wertvollen Sache aufstelle,
sollte ich mich der Deutschen Sprache korrekt und unmissverständlich bedienen.

Das was da steht... erregt heiteres Mitleid.

mfg tiberius

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 22:30
von Jo_Kux
DerDaniel hat geschrieben:
DonPapa hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen, welches Sicherheitsproblem da besteht.

Na dann will ich deinen Horizont mal bissal erweitern:
Was passiert wohl wenn ein gieriger Hülsensammler am Boden rum kriecht und gerade hinter einem Schützen ist der vom Rückstoß etwas überrascht wurde und einen Ausfallschritt nach hinten macht?

Du hast völlig recht, es wird eh viel zu wenig auf die Dümmsten der Dummen in der Gesellschaft Rücksicht genommen.
Da gewinnt die Bezeichnung "Zuverlässigkeit" eine völlig neue Bedeutung :lol:

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 23:25
von DerDaniel
Wulpe hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:
DonPapa hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen, welches Sicherheitsproblem da besteht.

Na dann will ich deinen Horizont mal bissal erweitern:
Was passiert wohl wenn ein gieriger Hülsensammler am Boden rum kriecht und gerade hinter einem Schützen ist der vom Rückstoß etwas überrascht wurde und einen Ausfallschritt nach hinten macht?


In der Schießordnung vom 20.03.18 steht jedoch

24. Das Mitnehmen von Hülsen ... ist untersagt.“

Falls also gemeint war, das Aufsammeln von Hülsen während der Stand von einem anderen Schützen besetzt ist, ist untersagt, sollte der OSCF wohl eher seine Deutschkenntnisse erweitern, und nicht DonPapa seinen Horizont. Denn „Das Mitnehmen von Hülsen ... ist untersagt“ bedeutet ganz einfach, dass man seine eigenen Hülsen nicht aufklauben darf, ja sogar dass Revolverschützen ihre abgeben müssen.

Also entweder hat der Autor der Schießordnung ein massives Problem mit der Semantik der deutschen Sprache, oder es ist wie bei Akte X: die Wahrheit ist irgendwo da draußen.

Das ist schon mit Sinn so geschrieben. Wenn da nämlich stünde es dürften keine Hülsen aufgesammelt werden, dann darf nicht mehr Sauber gemacht werden, denn das Zammfegen und in den Müll befördern ist genau das, Aufsammeln.
Die jetzige Semantik gibt die Freiheit zum Saubermachen, aber der Anreiz zum rumkriechen und aufklauben wird genommen.

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 00:05
von cas81
Ein Deutscher interpretiert österreichische Texte... Wo sind wir gelandet?! :-D

Nicht für ungut, Daniel. Aber das ist so, wie wenn das Pferd versucht den Esel zu verstehen. Also das Pferd, das wiehert, dem Esel sein I-AA. Merkst was? ;-) Der Esel hat seine eigene Semantik und ich bin irgendwie ziemlich sicher, dass die Herren, die so etwas in so einer Art verfassen, nicht viel auf Semantik geben. Viel zu lernen, du noch hast.

Oder hast du einen Zwinkersmiley vergessen?

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Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 06:11
von Wulpe
DerDaniel hat geschrieben:Wenn da nämlich stünde es dürften keine Hülsen aufgesammelt werden, dann darf nicht mehr Sauber gemacht werden, denn das Zammfegen und in den Müll befördern ist genau das, Aufsammeln.


Ein Blick in einen Thesaurus deiner Wahl, oder auch nur in den online Duden zur Bedeutung von "aufsammeln" wird dir zeigen, dass zusammenkehren nicht darunter fällt.

Aber darum geht es ja gar nicht - "Hülsen dürfen nicht mitgenommen werden" ist eine klare Aussage. Ich hoffe Gastschützen ziehen ihre Konsequenzen.

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 07:21
von mitmart
Also mich würde ernsthaft interessieren wie die einen Revolverschützen daran hindern wollen seine Hülsen wieder in die Box zurückzustecken

Re: Verein verweigert "Gastschießen"

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 07:28
von Ares
tiberius hat geschrieben:Hi,

Im Rahmen von was? ..... Dober dan, ich nix Deitsch nur Marschall Tito Partizan.

verwirrt, tiberius




Temudjin hat geschrieben:er meint glaub ich, "im Rahmen des Schießbetriebes(Also während der Betriebszeiten) als auch na Schluss..



Ich würde den Rahmen wortwörtlich nehmen.

Als Schütze steht man ja eigentlich in so einem (ähnlich dem Türrahmen).