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Re: Schiessbuch

Verfasst: Sa 30. Mär 2013, 12:00
von -MJ-
warum habe ich so etwas.

Ich selbst bin kein Wettbewerbsschütze und gehöre auch keinen Verein an. Für Schiesswettbewerbe habe ich leider nicht immer zeit. Komme vielleicht auf 4 pro Jahr +/-. Das Schiessbuch / blatt führe ich eigentlich nur deswegen, wenn ich doch irgendwann mal um 1 Platz erweitern möchte. Denn den Stand kann ich immer dann aufsuchen wenn ich Zeit habe, ohne das ich an fixe Wettbewerbstermine gebunden bin. Das führen selbst ist ja kein großer Aufwand und gegenüber der BH habe ich damit ein paar Unterlagen mit denen ich Nachweisen kann dass ich es als Hobby auch ausübe.

Obs reicht werde ich dann sehn, wenns soweit ist. (Ist ja schließlich von BH zu BH verschieden.) :whistle:

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 11:26
von lucyming
Jeder wie er will und kann.



__________________________________________________
Diablo 3 Gold;Aion Kinah;Diablo 3 Gold Kaufen;Guild Wars 2 Gold

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 11:44
von DerSchwede
-MJ- hat geschrieben:warum habe ich so etwas.

(...) Das führen selbst ist ja kein großer Aufwand und gegenüber der BH habe ich damit ein paar Unterlagen mit denen ich Nachweisen kann dass ich es als Hobby auch ausübe.

Obs reicht werde ich dann sehn, wenns soweit ist. (Ist ja schließlich von BH zu BH verschieden.) :whistle:



Kann ich mir kaum vorstellen... ich schreib dir ja in 3 Minuten ein Buch das nachweisst das ich die letzten 5 Jahre jedes WE brav Trainiert habe...
Wettkampfslisten kann man zwar auch fälschen , aber das wäre zu leicht zu überprüfen.

Aber wie immer ... Versuch macht Kluch :D

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 12:05
von JPS1
Mit Stempel vom Verein/Veranstalter (logisch, nur selbst ausfüllen wird nicht reichen, sofern sonst nix da ist!) müsste es ein taugliches Beweismittel sein (zumindest für die wiederkehrende Kontrolle, bei der es ja nur um die regelmäßige sachgemäße Handhabung geht).

Für die Erweiterung wird es wohl zu wenig sein - Hobbyschießen zählt ja leider nicht...

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 13:25
von Fangschuss
JPS1 hat geschrieben:Mit Stempel vom Verein/Veranstalter (logisch, nur selbst ausfüllen wird nicht reichen, sofern sonst nix da ist!) müsste es ein taugliches Beweismittel sein (zumindest für die wiederkehrende Kontrolle, bei der es ja nur um die regelmäßige sachgemäße Handhabung geht).

Für die Erweiterung wird es wohl zu wenig sein - Hobbyschießen zählt ja leider nicht...


Damit kannst im besten Fall (Anerkennung...) aber nicht alle Punkte der wiederholenden Schulung abdecken. Das bezieht sich nur auf die praktische Handhabung! Trotzdem muss man den Kurs absolvieren, das bleibt nicht erspart. Und die paar Schuss in der Praxiseinheit abfeuern, das ist ja eh das geringere Übel :think: :whistle:

Also der Aufwand ist aus meiner Sicht nur dann gerechtfertigt, wenn man als Sportschütze Daten festhalten möchte.

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 13:40
von JPS1
Fangschuss hat geschrieben:Damit kannst im besten Fall (Anerkennung...) aber nicht alle Punkte der wiederholenden Schulung abdecken. Das bezieht sich nur auf die praktische Handhabung! Trotzdem muss man den Kurs absolvieren, das bleibt nicht erspart. Und die paar Schuss in der Praxiseinheit abfeuern, das ist ja eh das geringere Übel :think: :whistle:


Da ist der Fehler... die WaffenFSch-Nachschulung muss nur dann sein, wenn sonst nix da ist (unter anderem: Ergebnislisten, Dienstausweis, oder Jagdkarte) - alles andere wird von der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung nicht verlangt...

BH Korneuburg handhabt es genau so (Wertungslisten & Schulungsnachweis je im Original, bei Dienstausweis oder Jagdkarte reicht Kopie).

ris.bka.gv.at hat geschrieben:§ 5. (1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).

(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im - praktischen - Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 14:08
von Fangschuss
JPS1 hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Damit kannst im besten Fall (Anerkennung...) aber nicht alle Punkte der wiederholenden Schulung abdecken. Das bezieht sich nur auf die praktische Handhabung! Trotzdem muss man den Kurs absolvieren, das bleibt nicht erspart. Und die paar Schuss in der Praxiseinheit abfeuern, das ist ja eh das geringere Übel :think: :whistle:


Da ist der Fehler... die WaffenFSch-Nachschulung muss nur dann sein, wenn sonst nix da ist (unter anderem: Ergebnislisten, Dienstausweis, oder Jagdkarte) - alles andere wird von der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung nicht verlangt...

BH Korneuburg handhabt es genau so (Wertungslisten & Schulungsnachweis je im Original, bei Dienstausweis oder Jagdkarte reicht Kopie).

ris.bka.gv.at hat geschrieben:§ 5. (1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).

(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im - praktischen - Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.



OK, aber wie beweist Du die Richtigkeit Deiner Angaben über das Schießbuch. Dann brauchst wirklich Vereinsstempel oder was anderes (Angenommen man hat keine Ergebnislisten)?

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 14:20
von JPS1
Das Problem hast aber auch bei Wertungslisten (die könnte man ja auch wunderbar selber schreiben) - wenn die Behörde Zweifel hat (deswegen will meine das Original nehme ich an) wirst um die Nachschulung nicht herumkommen...

Beweisprobleme halt ... im Zweifel such dir Zeugen - oder geh mit einem Notar schießen (-> Beglaubigung) ;D

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 15:58
von schriftführer
also das schießbuch muss dir doch ach wer unterschreiben?
ich kann nur sagen, ich als fuktiär welche ich ja einer bin, unterschreibe solche sachen nicht
da es dafür meiner bescheidenen meinung keine gesetzliche grundlage gibt.

und wegen der ergebnisslisten, so finde ich wenn ein teilnehmer eine solche benötigt, kann ihm diese doch gerne mit stempel und unterschrift ausgefolgt werden.
natürlich verlassen die meisten schützen eben den bewerb bevor die siegerehrung war, bzw. wen sie abgschossen haben ergreifen sie die flucht
in diesem falle muss er sich eben an einen verandwortliche wenden, und diesem seine andresse hinterlassen incl das geld fürs porto
dann bekommt er sie bestimmt auch

und dies muss dann allemal reichen für die vorlage bei der behörde

DVC schrifti

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 16:00
von IT Guy
Also bei mir hat beim Antrag die Bestätigung vom Verein, dass ich regelmäßig am Training teilnehme, ausgereicht, brauchte keinen WaffF machen.

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 16:01
von gewo
IT Guy hat geschrieben:Also bei mir hat beim Antrag die Bestätigung vom Verein, dass ich regelmäßig am Training teilnehme, ausgereicht, brauchte keinen WaffF machen.


hi

ja, kann sein
jede waffenbehoerde handhabt das anders ...

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 16:20
von chris34G4
Fangschuss hat geschrieben:
JPS1 hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Damit kannst im besten Fall (Anerkennung...) aber nicht alle Punkte der wiederholenden Schulung abdecken. Das bezieht sich nur auf die praktische Handhabung! Trotzdem muss man den Kurs absolvieren, das bleibt nicht erspart. Und die paar Schuss in der Praxiseinheit abfeuern, das ist ja eh das geringere Übel :think: :whistle:


Da ist der Fehler... die WaffenFSch-Nachschulung muss nur dann sein, wenn sonst nix da ist (unter anderem: Ergebnislisten, Dienstausweis, oder Jagdkarte) - alles andere wird von der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung nicht verlangt...

BH Korneuburg handhabt es genau so (Wertungslisten & Schulungsnachweis je im Original, bei Dienstausweis oder Jagdkarte reicht Kopie).

ris.bka.gv.at hat geschrieben:§ 5. (1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).

(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im - praktischen - Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.



OK, aber wie beweist Du die Richtigkeit Deiner Angaben über das Schießbuch. Dann brauchst wirklich Vereinsstempel oder was anderes (Angenommen man hat keine Ergebnislisten)?


Ich lass mir Stempel und Unterschrift geben, machens sogar in Hirtenberg :D

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 18:39
von savage3000
Ungeachtet der Wbk (die i ned hab) führe ich ein Schiessbuch für LW- Hier werden Datum, Ort , Anzahl der Schuss, Wetter, Datum der chem. Reinigung alle 300 Schuss - vermerkt.
Hat für mich den Vorteil, dass ein potentieller Käufer GANZ genau weiss wieviel Schuss die Waffe drauf hat. Is für mi persönlich wie der KM Stand bei am Auto.

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 21:41
von fraxinus
Bud Spencer hat geschrieben:..........Ordonnanzschütze..........



frage eines unwissenden, wer oder was ist ein ordonanzschütze??

Re: Schiessbuch

Verfasst: Mi 15. Mai 2013, 21:53
von crosseye
das ist ein schütze der eine waffe schießt, die bei einer armee als dienstwaffe verwendet wird bzw. wurde.
in österreich sind das i.d.r. repetiergewehre, die den beiden weltkriegen eingesetzt wurden.

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