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OA15 Beschlagnahmt
Re: OA15 Beschlagnahmt
Kopf hoch, ein Anwalt ist eine gute Entscheidung.
Ich würde den lieben Obmann auch zivilrechtlich betr. Schadensersatz in die Pflicht nehmen, nicht nur mit den Anwaltskosten.
Aber da kann dich ein Jurist, der den Sachverhalt im Detail kennt, sicher am Besten beraten.
lg
Ich würde den lieben Obmann auch zivilrechtlich betr. Schadensersatz in die Pflicht nehmen, nicht nur mit den Anwaltskosten.
Aber da kann dich ein Jurist, der den Sachverhalt im Detail kennt, sicher am Besten beraten.
lg
Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird Beides verlieren.
Benjamin Franklin
Benjamin Franklin
Re: OA15 Beschlagnahmt
archer hat geschrieben:Aber was das unbeaufsichtige angeht. Es war ein schießstand und ich bin kurz zur Scheibe gegangen. Nehmt ihr immer eure Teil mit wenn ihr kurz zur scheibe raus geht!?
Leute ich bin echt gerade fertig:(
War sicher ein Stand ohne Seilzuganlage oder? Dann wärs logisch, ich selber würd da auch nicht die Waffe mit nach vornehmen, weil man ja eh in unmittelbarer Nähe ist.
Jedenfalls mach dich nicht fertig, wird schon gut gehen. Das Teil ist ein OA15 AUSTRIA und kein Vollautomat, also bist eh auf der sicheren Seite. Das Waffenamt wirds so bestätigen.
Und dem Obmann würd ich den Anwalt aufhetzen dass er nicht mehr weiss wo vorn und hinten ist.
Magnum mag man eben! 

- Austriangun
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Re: OA15 Beschlagnahmt
Bud Spencer hat geschrieben:Lha?
Sofort boykottieren die gfraster!
Was für eine anmaßung! Ich kanns verstehen wenn sie schießen in schneller folge nicht tolerieren, aber sowas!![]()
Nie wieder!
Ich absolut nicht!!! Des is a Schießstand!!! Die würden mich nie mehr sehen und viele, viele Kollegen ebensowenig
-
- Supporter .308 Win
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- Wohnort: Oberösterreich
Re: OA15 Beschlagnahmt
Nein, ehrlich gesagt, lasse ich sie auch liegen. (kat C) aber rein vom prinzip.
du laesst sie ja nicht im wirtshausliegen sondern auf einem schiessstand.
lass den kopf nicht hängen, melde das sofort VON DIR aus deiner zuständigen Behörde mit Zeit, Beschreibung, Waffe, und Name des Typen der sie dir genommen hat.
plus ein Mail an die Verband.
Mag man zu denen stehen wie man will, aber in solchen Extremfällen bekommst sicher ne Antwort in positiver Art.
du laesst sie ja nicht im wirtshausliegen sondern auf einem schiessstand.
lass den kopf nicht hängen, melde das sofort VON DIR aus deiner zuständigen Behörde mit Zeit, Beschreibung, Waffe, und Name des Typen der sie dir genommen hat.
plus ein Mail an die Verband.
Mag man zu denen stehen wie man will, aber in solchen Extremfällen bekommst sicher ne Antwort in positiver Art.
- Austriangun
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Re: OA15 Beschlagnahmt
savage3000 hat geschrieben:Nein, ehrlich gesagt, lasse ich sie auch liegen. (kat C) aber rein vom prinzip.
du laesst sie ja nicht im wirtshausliegen sondern auf einem schiessstand.
lass den kopf nicht hängen, melde das sofort VON DIR aus deiner zuständigen Behörde mit Zeit, Beschreibung, Waffe, und Name des Typen der sie dir genommen hat.
plus ein Mail an die Verband.
Mag man zu denen stehen wie man will, aber in solchen Extremfällen bekommst sicher ne Antwort in positiver Art.
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Re: OA15 Beschlagnahmt
Archer sobald sich der Staub mit der Polizei gelegt hat und festgestellt wurde das die Annahme Schwachsinn war, reize jede juristische Moeglichkeit aus und geh gegen den Standbetreiber vor.
Fall du dir ueber die Kosten Sorgen machst. Solltest du mit dem ok vom Forenbetreiber hier einen Spendenaufruf starten, bin ich mit Sicherheit dabei.
Einige muessen von Zeit zu Zeit daran erinnert werden, dass man sich nicht alles gefallen laesst. Solche Aktionen duerfen hier keine Schule machen.
Fall du dir ueber die Kosten Sorgen machst. Solltest du mit dem ok vom Forenbetreiber hier einen Spendenaufruf starten, bin ich mit Sicherheit dabei.
Einige muessen von Zeit zu Zeit daran erinnert werden, dass man sich nicht alles gefallen laesst. Solche Aktionen duerfen hier keine Schule machen.
NRA Life Member
Re: OA15 Beschlagnahmt
es darf auch nicht sein dass die Standaufsicht den Unterschied zwischen "nervöser Finger" und der Kadenz einer FullAuto Sprizn nicht unterscheiden kann!
.
Re: OA15 Beschlagnahmt
welcher Schießstand war es denn nun genau?
member the old PD design ? oh I member
Re: OA15 Beschlagnahmt
Jimmy hat recht, sowas darf man sich unter keinen Umständen gefallen lassen und wenn es Bedarf für ein Spendensammlung für rechtliche Schritte geben sollte, können wir das natürlich über das Forum starten!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: OA15 Beschlagnahmt
Allein schon wegen der Gefahr der Nachahmung muss hier mit allen rechtlichen Mitteln vorgegangen werden.
- wallenstein
- Supporter .30-06
- Beiträge: 238
- Registriert: Sa 31. Dez 2011, 17:49
- Wohnort: Wien
Re: OA15 Beschlagnahmt
Waffe am Weg zur Scheibe mitnehmen wäre aber ganz pfui ! Die hat am Stand , ungeladen mit offenem Verschluss liegen zu bleiben! Das ist ja wohl keine "unbeaufsichtigung". Muss er ja so handhaben.
Bin bei Spendenaufruf dabei um diese Sauerei zu kontrieren.

Bin bei Spendenaufruf dabei um diese Sauerei zu kontrieren.

Re: OA15 Beschlagnahmt
Na bumm...ich glaub ich wäre dort ausgezuckt.
Und ich tät ihn nicht boykottieren sondern die Woche drauf mit allen Leuten die ich kenn hinfahren die 100er Trommeln aufs OA und Co drau und so lange ballern bis er sich anscheisst...danach sieht er mich nie wieder(ausser vor Gericht)...aber den Spass tät ich mir gönnen.
Ich kenn mich jetzt ned so 100prozentig aus aber ist das nicht auch gleich Diebstahl wenn ich einfach von jemandem die Waffe wegnehme?
Ich hätte ihn wohl mal direkt deswegen dort angezeigt und den Rest erst später mim Anwalt und Co.
Und ich tät ihn nicht boykottieren sondern die Woche drauf mit allen Leuten die ich kenn hinfahren die 100er Trommeln aufs OA und Co drau und so lange ballern bis er sich anscheisst...danach sieht er mich nie wieder(ausser vor Gericht)...aber den Spass tät ich mir gönnen.
Ich kenn mich jetzt ned so 100prozentig aus aber ist das nicht auch gleich Diebstahl wenn ich einfach von jemandem die Waffe wegnehme?
Ich hätte ihn wohl mal direkt deswegen dort angezeigt und den Rest erst später mim Anwalt und Co.
Re: OA15 Beschlagnahmt
jhjfdf hat geschrieben:Ich kenn mich jetzt ned so 100prozentig aus aber ist das nicht auch gleich Diebstahl wenn ich einfach von jemandem die Waffe wegnehme?
hi
das kommt auf die standregeln an die dort ausgehaengt sind
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- josephiner
- .50 BMG
- Beiträge: 1269
- Registriert: Mo 31. Jan 2011, 23:32
Re: OA15 Beschlagnahmt
A Sauerei is des!!!!!
Re: OA15 Beschlagnahmt
Austriangun hat geschrieben:Ich absolut nicht!!! Des is a Schießstand!!! Die würden mich nie mehr sehen und viele, viele Kollegen ebensowenig
Sei es wie es sei.
Ich persönlich finde es auf einem LW-Stand sehr wohl störend wenn der Nachbar einen auf "Ballerant" macht. Es gibt immerhin Leute die sich konzentrieren wollen den 10er zu treffen oder ihr Gewehr einschießen wollen. Wenn jemand fragt geht das für mich eigentl. in Ordnung. Ansonsten gilt: Der Standbetreiber hat Hausrecht und du als Kunde hast das Recht einen anderen Stand zu suchen.
Die Aktion vom LHA aber ist
1. Eine unhöflichkeit sondergleichen!
2. rechtlich nicht gedeckt!
und 3. eine Schande für die Schützengemeinschaft!
BTW
Ich nehme nicht an, dass es der Obmann war sondern lediglich eine Standaufsicht.