Das wär natürlich super mal etwas "freier" Schießen zu können - vor allem .22 Plinking und Schrot würden mich auch interessieren!
grad bei sowas kann es aber baulich mühsam werden, weil nicht nur eine Schussrichtung gegeben ist und daher entsprechende Hochblenden da sein müssen!
Schaut auch mal in die deutschen Richtlinien für den Schießstandbau vom DSB rein, kann sicher nicht schaden - und ist im gegensatz zu den Ö-Normen gratis (
http://www.dsb.de/infothek/schiessstaende/)
troubleshooter hat geschrieben:Standortwahl: Obwohl es in diesem besagten Raum viele Schotter-, Sand- und Lehmgruben bzw. Steinbrüche gibt, ist es schwer Kontaktpersonen zu finden, die ihren Grund verkaufen, bzw. verpachten wollen. Wir haben schon zwei potenzielle Gruben gefunden, möchte aber nachfragen, ob vielleicht jemand im Forum weitere Kontaktadressen weitervermitteln kann, bzw. ein solches Grundstück anbieten kann.
Die rechtliche Seite: Ich habe mich schon einige Zeit durch das Forum gewühlt um rechtliche Grundlagen und „Normen“ die eingehalten werden müssen herauszufiltern.
Ich bin schon auf die verschiedenen Ö-Normen bezüglich „Schießstätten-Planung, Bau und Betrieb“ bis hin zur „Akustik-Lärm auf Schießplätzen“ gestoßen. Muss bei der Planung aus rechtlicher Sicht mehr berücksichtig werden oder reicht es wenn man diese Richtlinien einhält?
"From the top of my Head" wie der Engländer sagt:
Es gibt keine speziellen Regeln über die behördliche Abnahme einer Schießstätte - Privat kommt Bauverfahren in Frage, gewerblich zB die Betriebsanlagengenehmigung.
also nur mit den Schießstand-Ö-normen kommt ihr keinesfalls aus (muss zugeben, hab keine Ahnung was in den Ö-Normen genau drinsteht - aber da ohnehin nicht für verbindlich erklärt...

) umfassende (GUTE nicht irgendeine!) Beratung ist da jedenfalls indiziert.
Nur ein paar Punkte, die ihr jedenfalls mitbedenken solltet:
x) Anrainer (Lärm)
x) Jagdberechtigte (Einfriedung und Lärm - "Beunruhigung des Wildes")
x) Wasserrecht bzw Grundwasser (Schutz desselben vor Kontamination und Sanierung von "Schotterteichen")
x) Altlasten (+Sanierung)
x) Raumordnung (eine gewerbliche Schießstätte ist keine "Materialgewinnungststätte" - damit auch Bebaubarkeit und Betriebsanlageneignung)
x) Entsorgung von Blei & Hülsen durch entsprechende Unternehmen etc
x) Rekultivierungsverpflichtungen
x) Sicherheit der Grube für Kunden (Hangrutschungen,...) & Arbeitnehmer - eine Arbeitsstättengemehmigung wenn notwendig auf jeden Fall mit der Betriebanlage gmeinsam abhandeln!!! (MAK Werte, Lärmschutz,... )
Abgesehen von faktischen Problemen, die durch steigenden Grundwasserspiegel oder Starkregen entstehen können...
Nicht unbedingt rechtlich aber faktisch:
problemlose (und evtl sogar rentable oder als Abschreibungs-/ Sanierungsobjekt taugliche) Schotter- und Kiesgruben werden idR nicht um "interessante" Preise hergegeben, meistens werden ohnehin nur die Schürfrechte verpachtet (und da stehen 5 Firmen schon Schlange... die dich auch vll. noch quälen wollen, wenns auf die gleiche Grube spitz sind... PRmäßig wie auch Rechtlich und beides können die Großen extrem gut!).
Ich wünsch euch viel Glück, aber nehmt die Standortwahl nicht auf die leichte Schulter!
lg