IT Guy hat geschrieben:Um die Jagdkarte zu bekommen, musst aber das Verbot schon aufgehoben haben. Wenn Du also geplant hast, die Jagdprüfung abzulegen, kannst mit der Buchungsbestätigung des Kurses das Verbot auch aufheben lassen. Damit würdest Dir übrigens auch den Waffenführerschein und das Psycho-Gutachten sparen.
In Salzburg und Oberösterreich stimmt das so nicht.
Zumindest seit es die Jagdkarte als Plastikausweis gibt.
Dort gehen Ex-Zivis ganz normal in den Jagdkurs, legen die Prüfung ab, bekommen sofort im Anschluss an die Prüfung die Jagdkarte ausgehändigt. Früher musste die vom LJV nach der Prüfung ausgestellt werden, jetzt wird die bereits vorgedruckt und der Prüfungskommission übersandt. Diese verteilt sie umgehend nach der Prüfung.
Die Ex-Zivis müssen nach der Prüfung die LPD kontaktieren, dieser per Mail zB Jagdprüfungszeugnis, Jagdkarte, Zivibescheid, Staatsbürgerschaftsnachweis mit Antrag auf Aufhebung des Verbots über das Führen von Waffen übersenden. Nach ca. 1 Woche kommt ein Bescheid mit Erlagschein (ca 40,-), der Bestätigt das mit Einzahlung des Betrags das uneingeschränkt Verbot aufgehoben wurde.
K.a. ob das in allen Bundesländern so gehandhabt wird.
Diese Verfahrensweise birgt auf jeden Fall die Gefahr, dass Jungjäger die Zivildienst gemacht haben gegen das Verbot des Waffenführens verstoßen, weil sie die Aufhebung nicht beantragt haben. Überprüft wird das von den LJVs nicht...