Nagut, führen ist aber auch mit der WBK verboten..woolf hat geschrieben:Ahja, Führen generell auch verboten. Wird ja immer lustigerIT Guy hat geschrieben:Garnicht. Aber das "Zivi-Waffenverbot" sagt ja "Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen und das Führen von Schusswaffen" -> und zur Jagd musst nunmal führen.
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Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener) - Zusammenfassung S.13
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Das war ja das Problem, warum Zivis nicht zur Polizei konnten. Wenn die 15 Jahre um sind, bist zu alt für die Aufnahme. Darum wurde ja die Möglichkeit geschaffen, das aufzuheben.woolf hat geschrieben:Ahja, Führen generell auch verboten. Wird ja immer lustigerIT Guy hat geschrieben:Garnicht. Aber das "Zivi-Waffenverbot" sagt ja "Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen und das Führen von Schusswaffen" -> und zur Jagd musst nunmal führen.
Auch wenns jetzt spitzfindig wirkt, aber das stimmt nicht! Es ist nicht verboten, es berechtigt nur nicht! Das ist ein Unterschied!Kehnra hat geschrieben:...Nagut, führen ist aber auch mit der WBK verboten..
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Der Meinung das man nur Kat. B nicht führen darf war ich bis jetzt allerdings auch..woolf hat geschrieben:Nein, ich meine, dass die Zivis nicht nur keine Kat. B erwerben und besitzen dürfen, sondern auch generell keine Schusswaffen führen.
Das wußte ich nicht (ich hab angenommen, das Verbot zu Führen bezieht sich auch nur auf Kat B.)
Das heißt als Zivildiener darf man Kat C und D Waffen nur kaufen, jeder andere darf diese auch ohne WBK führen?
Auch wenns jetzt spitzfindig wirkt, aber das stimmt nicht! Es ist nicht verboten, es berechtigt nur nicht! Das ist ein Unterschied!Kehnra hat geschrieben:...Nagut, führen ist aber auch mit der WBK verboten..
Nagut, damit hast du natürlich recht - Unterschied machts dennoch keinen

Zuletzt geändert von Kehnra am Mo 23. Jun 2014, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Ok super Danke dir! Bist du oft dort anzutreffen?Fancy Joe hat geschrieben:Klar, mach das! Und kannst ihnen auch gleich sagen, dass ich Dich geschickt habe (Johannes). Brauchst auch nicht damit hinterm Berg zu halten, dass Du Zivildiener warst, die sind da recht tolerant (ist ja angeblich nicht überall so).Kehnra hat geschrieben:Ok super danke dir! Werd mich einfach direkt dort erkundigen, dann weiß ichs genau. (bei den meisten gibts keine Leihwaffen ohne WBK..)
Ich hab mich schon vorher erkundigt. Beim Kampfrichter hab ich unterschiedliche Dinge gehört, dahaer hab ichs mal ohne probiert. Kannst auch mal hier im Forum den User "right to bear arms" anschreiben, der unterstützt mich bei dem Vorgang.Kehnra hat geschrieben:Hast du einfach nur den Antrag auf Aufhebung gestellt ohne vorher zu fragen was die Voraussetzungen sind?
Viel Erfolg
FJ
Wenn man fragen darf, inwiefern bekommst du von ihm Unterstützung?
Ganz ehrlich, bezüglich moralischer Probleme würde ich sogar das mit der Jagdkarte noch verstehen - aber wo ist das Problem, wenn man als Sportschütze auf Zielscheiben aus Karton schießt..?woolf hat geschrieben:
Das mit der Polizei konnte ich ja noch verstehen - schließlich könnte man dort in die selben moralischen Probleme kommen wie beim Heer.
Aber gegen eine Jagdkarte hätte m.E. wirklich nichts gesprochen - außer eben dieser etwas sinnlose Passus.
Dann versteh ich nicht was den Zivis bezüglich Führens einer Waffe untersagt wird, wenn das alle anderen bei Kat. C und D auch nicht dürfen?Nein, darf ich so ohne weiteres natürlich auch nicht
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Super, jetzt versteh ich was gemeint istwoolf hat geschrieben:Anschauliches Beispiel:Kehnra hat geschrieben:Dann versteh ich nicht was den Zivis bezüglich Führens einer Waffe untersagt wird, wenn das alle anderen bei Kat. C und D auch nicht dürfen?
Weder du noch ich dürfen hier und heute Schusswaffen führen. Ich weil ich keine Berechtigung dazu habe (WP oder Jagdkarte), du weil es dir per Zivildienstgesetz für 15 Jahre verboten wurde.
Wollen wir beide aber nun Jagen gehen (und dazu natürlich eine Schusswaffe führen), habe ich kein Problem, weil ich mit der Jagdkarte ja die fehlende Berechtigung zum Führen erlange. Bei dir würde allerdings immer noch das Verbot aufgrund des Zivildienstgesetzes dagegen sprechen.
Dass ist genau der spitzfindige Unterschied zwischen "nicht berechtigt" und "verboten", den IT-Guy vorher erwähnt hat

Wie wird das führen eigentlich bei einer Jagdkarte begrenzt? (nehm mal an nur für die Dauer der Jagd?)
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Zur Zeit leider nicht, weil ich immer noch keine WBK habe. Und immer eine Waffe ausborgen, vor Ort Muni kaufen und dann unter Aufsicht schießen gehen, ist einfach mühsam, teuer und bringt nicht wirklich viel. Ich war anfangs öfter dort, als ich an den Turnieren teilgenommen habe und hab mit den Leuten gequatscht.Kehnra hat geschrieben:Ok super Danke dir! Bist du oft dort anzutreffen?
Man darf fragenKehnra hat geschrieben:Wenn man fragen darf, inwiefern bekommst du von ihm Unterstützung?

Grüße
FJ
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... =0#p366133" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Wie laufen diese Turniere dort ab? Bekommt man da am Ende Ergebnislisten?Zur Zeit leider nicht, weil ich immer noch keine WBK habe. Und immer eine Waffe ausborgen, vor Ort Muni kaufen und dann unter Aufsicht schießen gehen, ist einfach mühsam, teuer und bringt nicht wirklich viel. Ich war anfangs öfter dort, als ich an den Turnieren teilgenommen habe und hab mit den Leuten gequatscht.
Weißt du, ob man den Waffenführerschein bei ihm nur in Oberösterreich machen kann? (sofern das überhaupt seine Seite ist -> http://www.sportlich-praktisch.org/" onclick="window.open(this.href);return false;)Man darf fragenIch habe bei ihm den Waffenführerschein gemacht und da erstmals mit ihm über das Thema "WBK als Zivi" gesprochen. Er scheint sich da sehr gut auszukennen und hat mir ein paar Tipps gegeben, wie ich das ganze anlegen kann. Also z.B. hat er mir gesagt, welche Anlagen bei dem Antrag notwendig sind, an welche Behörde der Antrag zu richten ist usw.
Wie geht es bei dir nun eigentlich weiter? Machst du die Kampfrichterlizenz?
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Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
In Salzburg und Oberösterreich stimmt das so nicht.IT Guy hat geschrieben: Um die Jagdkarte zu bekommen, musst aber das Verbot schon aufgehoben haben. Wenn Du also geplant hast, die Jagdprüfung abzulegen, kannst mit der Buchungsbestätigung des Kurses das Verbot auch aufheben lassen. Damit würdest Dir übrigens auch den Waffenführerschein und das Psycho-Gutachten sparen.
Zumindest seit es die Jagdkarte als Plastikausweis gibt.
Dort gehen Ex-Zivis ganz normal in den Jagdkurs, legen die Prüfung ab, bekommen sofort im Anschluss an die Prüfung die Jagdkarte ausgehändigt. Früher musste die vom LJV nach der Prüfung ausgestellt werden, jetzt wird die bereits vorgedruckt und der Prüfungskommission übersandt. Diese verteilt sie umgehend nach der Prüfung.
Die Ex-Zivis müssen nach der Prüfung die LPD kontaktieren, dieser per Mail zB Jagdprüfungszeugnis, Jagdkarte, Zivibescheid, Staatsbürgerschaftsnachweis mit Antrag auf Aufhebung des Verbots über das Führen von Waffen übersenden. Nach ca. 1 Woche kommt ein Bescheid mit Erlagschein (ca 40,-), der Bestätigt das mit Einzahlung des Betrags das uneingeschränkt Verbot aufgehoben wurde.
K.a. ob das in allen Bundesländern so gehandhabt wird.
Diese Verfahrensweise birgt auf jeden Fall die Gefahr, dass Jungjäger die Zivildienst gemacht haben gegen das Verbot des Waffenführens verstoßen, weil sie die Aufhebung nicht beantragt haben. Überprüft wird das von den LJVs nicht...
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Ja, natürlich gibts Ergebnislisten, sowohl online unter http://www.ssca.at/index.php?view=ergebnisse" onclick="window.open(this.href);return false; als auch in Papierform mit Unterschrift und Stempel. Auf der Homepage gibt es auch die Termine für zukünftige Turniere, da meldest Du Dich einfach per E-Mail an office@ssca.at an. Alles weitere machst Du dann am besten mit den Leuten direkt aus.Kehnra hat geschrieben:Wie laufen diese Turniere dort ab? Bekommt man da am Ende Ergebnislisten?
Ja, das ist seine Seite. Und ja, man kann den Waffenführerschein nur in Oberösterreich machen. Mich hat er damals netterweise sogar am Bahnhof abgeholt, weil ich kein Auto hatte. Einfach mal anfragen.Kehnra hat geschrieben:Weißt du, ob man den Waffenführerschein bei ihm nur in Oberösterreich machen kann? (sofern das überhaupt seine Seite ist -> http://www.sportlich-praktisch.org/" onclick="window.open(this.href);return false;)
Schwer zu sagen. Ich werd mal versuchen, ohne Lizenz durchzukommen - einfach deswegen, weil es nicht OK ist (und auch gesetzlich nicht gedeckt!), dass sie so eine Lizenz fordern. Schließlich muss ich für einen Führerschein auch keine Fahrlehrerausbildung machen! Allerdings werd ich parallel dazu auch die Lizenz machen, für den Fall, dass ich so nicht durchkomm. Vor den VwGH werd ich nämlich nicht ziehen für meine PrinzipienKehnra hat geschrieben:Wie geht es bei dir nun eigentlich weiter? Machst du die Kampfrichterlizenz?

http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... =0#p366133" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Muss sagen, das ich den Verein echt super finde - für die 330€ Mitgliedschaft kann man kostenlos die Anlage benutzen, das rendiert sich schnell!Ja, natürlich gibts Ergebnislisten, sowohl online unter http://www.ssca.at/index.php?view=ergebnisse" onclick="window.open(this.href);return false; als auch in Papierform mit Unterschrift und Stempel. Auf der Homepage gibt es auch die Termine für zukünftige Turniere, da meldest Du Dich einfach per E-Mail an office@ssca.at an. Alles weitere machst Du dann am besten mit den Leuten direkt aus.
Wenn ich das so lese bin ich in der Hinsicht echt froh nichtmehr in Wien zu wohnen.. Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück, dass du das auch ohne die Kampfrichterlizenz hinbekommst!Schwer zu sagen. Ich werd mal versuchen, ohne Lizenz durchzukommen - einfach deswegen, weil es nicht OK ist (und auch gesetzlich nicht gedeckt!), dass sie so eine Lizenz fordern. Schließlich muss ich für einen Führerschein auch keine Fahrlehrerausbildung machen! Allerdings werd ich parallel dazu auch die Lizenz machen, für den Fall, dass ich so nicht durchkomm. Vor den VwGH werd ich nämlich nicht ziehen für meine Prinzipien
EDIT:
Hab gerade mit einer sehr netten Dame von der Landespolizeidirektion Niederösterreich gesprochen, statt Ergebnislisten kann auch eine Trainingsbestätigung vorgelegt werden!
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Habe übrigends vorher auf deinen Rat hinauf beim SSCA angerufen und dem Herrn dort meine Situation geschildert - bin echt begeistert von denen! Sind super hilfsbereit und scheinen sich auch mit Zivildienern und WBK auszukennenFancy Joe hat geschrieben:Veranstaltet Dein Verein keine regelmäßigen Turniere? Der SSCA hat ein Turnier pro Monat, das hilft jedenfalls beim Sammeln! Soweit ich weiß, kannst Du da auch als Nicht-Mitglied teilnehmen: http://www.ssca.at/index.php?view=bewerbe" onclick="window.open(this.href);return false;
Viel Erfolg von einem, der Dein Problem (Zivi) teilt,
FJ
