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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 17:26
von BigBen
JägerausSalzburg hat geschrieben:Schön langsam erinnert mich das ganze an unsere geliebten nördlichen Nachbarn, die durch "Gschaftlhuberei" zu dem derzeitigen Waffengesetz gesorgt haben, wo sogar ein Leatherman verboten ist.


Wie genau hat denn die "Geschaftlhuberei" in DE ausgesehen, die zum Führverbot von Einhandmessern inkl. Leathermans geführt hat?

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 17:42
von Prof_Enfield
Robiwan hat geschrieben:Ich erwähne es gerne nochmals, weil's scheinbar untergegangen ist:

allgemeine Beförderungsbestimmungen Punkt 6.3 :
"Die Mitnahme von Waffen und Munition in die Züge ist untersagt. Die besonderen Beförderungsbedingungen legen die Ausnahmen und Modalitäten fest."

Besondere Beförderungsbedingungen Punkt 42c :
"Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:[...]geladene Schusswaffen[...]"


Bin kein Jurist, aber ... heißt das kurz zusammengefasst, dass nur das Transportieren/Führen geladener Schusswaffen in einem von der ÖBB betriebenen Fortbewegungsmittel nicht gestattet ist?

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 17:56
von LTE
Ich bin ganz offizell mit 2x Kat B und 1x Kat C von Vorarlberg nach Wien und wieder zurück...Heuer, nicht 1970, aber bei sowas ruft man auch die ÖBB an und fragt nicht im Forum nach, weder die Suskunftgeberin noch die 2 Schaffner haten ein Thema damit. Wichtig ist das sie Trandportiert und nicht geführt wird, das sie entladen ist und bei mir wegs Vorarlberg das ich alle Papiere dabei hab, es din Korridor Zug ist und von der ÖBB und nicht DB betrieben wird.

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 19:14
von Robiwan
LTE hat geschrieben:Ich bin ganz offizell mit 2x Kat B und 1x Kat C von Vorarlberg nach Wien und wieder zurück...Heuer, nicht 1970, aber bei sowas ruft man auch die ÖBB an und fragt nicht im Forum nach, weder die Suskunftgeberin noch die 2 Schaffner haten ein Thema damit. Wichtig ist das sie Trandportiert und nicht geführt wird, das sie entladen ist und bei mir wegs Vorarlberg das ich alle Papiere dabei hab, es din Korridor Zug ist und von der ÖBB und nicht DB betrieben wird.
Hast Du auch den Papierkram mit Bayern gemacht? Um den kommt man meines wissens nicht herum. Ich (und alle anderen Passagiere) dürfte schon mal unerwartet am Deutschen Eck an einem Provinzbahnhof aus dem Railjet aussteigen. Polizeipräsenz inklusive. Da möchte ich nicht ohne gemeldete Waffe erwischt werden.

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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 19:20
von Balistix
Welchen Papierkram braucht man denn für die Durchfuhr? LTE, Robiwan, da wäre ich sehr an eurem Anwenderwissen interessiert.

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 19:33
von Robiwan
Balistix hat geschrieben:Welchen Papierkram braucht man denn für die Durchfuhr? LTE, Robiwan, da wäre ich sehr an eurem Anwenderwissen interessiert.
https://www.eap.bayern.de/informationen/leistungsbeschreibung/778200908459

Wenn ich mit dem Zug fahren müsste, würde ich das bei den Bayern melden. Ich bin im Bezug auf Waffentransport ins/durchs Ausland aber auch ein Schisser und geh lieber 2x auf Nummer sicher.

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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 19:43
von Balistix
Danke! So, wie ich das lese, greift da nicht ohnehin die Sportschützen-Ausnahme, dh wenn ich nach Vorarlberg auf den Schießstand fahre, kann ich über DE fahren ohne separate Durchfuhrgenehmigung? Oder muss man da die Sportausübung tatsächlich nachweisen (etwa mittels Einladung)?

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 20:19
von Martin P
Für Verbringungen mit dem Zug übers deutsche Eck ist in D das Landratsamt Rosenheim zuständig. Meine Anfrage aus dem Jahr 2014, in der ich ausdrücklich auf den "Korridorzug" Bezug genommen habe, wurde wie folgt beantwortet:

"Für die Mitnahme ist ein Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Im EFWP ist ein Genehmigungsvermerk des besuchten Mitgliedsstaates einzutragen."

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 20:23
von Jo_Kux
hobbycaptain hat geschrieben:wer lang fragt geht weit irr :whistle:

Ich hab jetzt echt überlegt, wie ich das richtig formulieren könnte, aber die Aussage trifft es perfekt.
Wennst mit der Waffe nicht rumwedelst, warum glaubst du dann, dass das bei einer etwaigen Leibesvisitation (die auf Grund welcher Umstände passieren würde und von wem) auffallen würde, was du einstecken hast?

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 20:41
von Martin P
Jo_Kux hat geschrieben:
hobbycaptain hat geschrieben:wer lang fragt geht weit irr :whistle:

Ich hab jetzt echt überlegt, wie ich das richtig formulieren könnte, aber die Aussage trifft es perfekt.
Wennst mit der Waffe nicht rumwedelst, warum glaubst du dann, dass das bei einer etwaigen Leibesvisitation (die auf Grund welcher Umstände passieren würde und von wem) auffallen würde, was du einstecken hast?


Ein super Tipp! Du schlägst also vor, man soll beim Bahnfahren die Waffe einfach einstecken? Meinst du jetzt mit Waffenpass oder darf das jeder? Würde mich nur interessieren ...

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 20:45
von masterman04
Hab ende letzten Jahres bei der ÖBB deswegen angefragt. Die Auskunft der ÖBB meinte dazu nur, dass die Waffe in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden muss und natürlich ungeladen sein muss und ich mein Waffenrechtliches Dokument mitführen muss.

Bisher wurde ich nur einmal im Railjet vom Schaffner gefragt, was ich in dem Futteral hab und das war zu dem Zeitpunkt als er gefragt hat leer. Der Schaffner war mehr aus Neugier daran interessiert (da er selbst Jäger ist) und eher weniger, weil er mir nicht vertraute.

Wenns eine Pistole/Revolver ist, zerlegs und packs in den Rucksack... was keiner weiß, macht keinen Heiß.
Zweifle stark an, dass man aus dem Zug geworfen wird wenn man ein Gewehr (nach deren Vorgaben) transportiert. Übers Deutsche Eck solltest jedoch nicht fahren! Auch nicht wenn der Zug nicht in DE hält.

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 21:19
von Freitag
Aufnäher vom örtlichen Angelverein aufs Gewehrfutteral wenn man sich wegen fremden Blicken Sorgen macht.
:shhh:

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 21:25
von hmg382
Martin P hat geschrieben:Für Verbringungen mit dem Zug übers deutsche Eck ist in D das Landratsamt Rosenheim zuständig. Meine Anfrage aus dem Jahr 2014, in der ich ausdrücklich auf den "Korridorzug" Bezug genommen habe, wurde wie folgt beantwortet:

"Für die Mitnahme ist ein Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Im EFWP ist ein Genehmigungsvermerk des besuchten Mitgliedsstaates einzutragen."
Kann ich bestätigen. Zumindest was Kat. B betriffts. Anfrage von heuer. Kat C/D muss man nicht, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Hierzu führe man sich die Erläuterungen zu Paragraph 32 der deutschen WaffVwV zu Gemüte.

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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 21:58
von LTE
OK hat meine Letzte antwort nicht übernommen also noch einmal, bitte lasst die illegalen späße frei nach dem Moto was keiner weis.... wenn es den dann einen aufplattelt, dann is das Geschrei wieder groß, legal ist nicht egal Freunde.

Ich hatte meine für mich zuständige Sachbearbeiterin wegen Durchfuhr gefragt, weil ich wegen DE ja eine Dauergenehmigung haben wollte.

Nachdem sie mein Schießbuch in den Fingern hatte und mal kurz 1+1 zusammen zählte kam sie auf mehr als 18 Trainings im Jahr wobei ich eben nicht jedes Monat eines hatte (an sonst 12) dazu genug Bewerbe, somit bin ich nachweislich Sportschütze... so ein Schiessbuch ist da absolut was feines. Ich rate aber jeden, sich selbst zu erkundigen, so wie auch ich immer wieder mal nachfrage.

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 09:02
von Coolhand1980
Wennst ganz sicher gehen willst, ruf bei den ÖBB an und frag ganz einfach.
Transportieren würde ich öffentlich nur in einem Behältnis, das nicht als Waffenkoffer erkennbar ist.
Weil es kann immer ein Vollkoffer aus lauter Angst die Polizei rufen. Und was dann abgeht, willst nicht erleben, auch wenn nix rauskommt, weil du nichts falsch gemacht hast.

Also zerleg die Waffe, stopf sie in den Rucksack, oder in einen Koffer, der nach was anderem ausschaut, und es gibt keine Probleme.
Und extrem aufpassen, dass dir das Gepäckstück nicht abhanden kommt, solltest du auch. Das passiert in den Öffis leider sehr oft.