MDKrauser hat geschrieben:Genau...ein Anfang
Enden wird es bei der Wassermelone(musste sein)
Dir stell ich mal eine Wassermelone hin... aber nur, wenn du vor versammelter Mannschaft jedes Fetzerl aufschleckst...

MDKrauser hat geschrieben:Genau...ein Anfang
Enden wird es bei der Wassermelone(musste sein)
troubleshooter hat geschrieben:Leute die das betreiben, bzw. es versuchen zu betreiben wissen, das nur ausgesuchtes Personal und auch dann nur wenn gewisse Testschießen positiv bestanden wurden, solche Schießen abhalten dürfen. ... Ganz zu schweigen von der rechtlichen ... Seite!
raptor hat geschrieben:troubleshooter hat geschrieben:Leute die das betreiben, bzw. es versuchen zu betreiben wissen, das nur ausgesuchtes Personal und auch dann nur wenn gewisse Testschießen positiv bestanden wurden, solche Schießen abhalten dürfen. ... Ganz zu schweigen von der rechtlichen ... Seite!
Wo steht das? Was für eine rechtliche Seite?
In Österreich gibt es anders als in Deutschland kein Verbot des Verteidgungsschießens für Zivilisten. Jeder kann auf einem nicht behördlich genehmigten Schießstand mit dem zu dem er berechtigt ist schießen, wie es ihm gefällt. Erst wenn wer zu Schaden kommt, jemand gefährdet oder verletzt wird, greift das Straf-, Waffen- und Schadenersatzrecht - Verschulden bzw. Verstoß vorausgesetzt.
JPS1 hat geschrieben:§279: "...oder eine bestehende Verbindung ... oder militärisch oder sonst zum Kampf ausbildet..."
sicher bräuchte er Vorsatz drauf und als Schützenverein wäre es auch nicht unbedingt unbefugt, etc
Den medialen Shitstorm & Ermittlungsverfahren (+allenfalls U-haft) würd ich ma aber nicht gern antun wollen, auch wenn ein Freispruch oder gar keine Anklage rauskommt.
JPS1 hat geschrieben:§§ 278e, 279 StGB?
er schreibt ja selbst, dass die rechtlichen Bedenken Häuser-/ und Raumkampf betreffen, nicht sportliches dynamisches Schießen oder SV-Ausbildung.
raptor hat geschrieben:JPS1 hat geschrieben:§§ 278e, 279 StGB?
er schreibt ja selbst, dass die rechtlichen Bedenken Häuser-/ und Raumkampf betreffen, nicht sportliches dynamisches Schießen oder SV-Ausbildung.
Bitte mach Dich doch nicht lächerlich. Zahlende Kursteilnehmer, die ein- zwei Mal im Leben dort vorbeischauen, sind doch kein kriminelle Vereinigung, die Terroristen ausbildet (278e) oder gar ein Wehrverband (279). Am besten wir lösen gleich sicherheitshalber den ganzen IPSC Sport auf, oder?
BigBen hat geschrieben:Die rechtliche Seite ist wohl ausschließlich auf die mögliche Haftung des Standbetreibers bezogen...finde ich durchaus nachvollziehbar dass man nicht alles für jedermann anbieten kann und will, denn wenn was passiert war der ganze Aufwand umsonst.