Varminter hat geschrieben:-MJ- hat geschrieben:@ schriftführer
so sind die Meinungen unterschiedlich. Es gibt zwar keine gesetzliche Grundlage, aber vor einer Behörde geht es immer um Argumentation. Mit einem Schiessbuch, das von der Standaufsicht / Verein / etc.. unterschrieben worden ist, lässt es sich halt auch besser Argumentieren, als man hätte nur Luft und Worte.
Für mich ist es auch relaitv simpel, wird eine Stempel, Unterschrift verweigert war ich auch zum letzten mal dort. Es kostet demjenigen ja nichts, es kann nichts passieren und es tut erm ned weh, wenn er bestätigt dass ich an dem Tag meinem Hobby nachgegangen bin. Und es reicht mir wenn ich die Einstellung "brauchst ned, gibts ned" von der Behörde bekomm.
Zum glück gibts auch schon Vereine die Ergebnissliste einfach zum Download im Internet bereit stellen.
just my 2 cents.
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Wie angeführt, gibt es keine gesetzliche Grundlage und wenn Schützen "von sich aus" sowas bei Behörden vorlegen, kann sich das am Amt einbürgern und irgendwann wird es dann aus Gewohnheit der Sachbearbeiter von uns allen verlangt.
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ok jetzt verstehe ich was du meinst.
Wahrscheinlich liegt aber das Hauptproblem in einer gewissen Beamtenwillkür. In Österreich sind wir es ja gewohnt für alles halbwegs durchsichtige "Formulare und Regeln" zu haben. Mach jenen Kurs, fülle das Formular aus, mach jenen Test und du hast einen Führerschein, geh zum AMS füll das und jenes aus, sprich mit dem und du bekommst Arbeitslosenunterstützung, usw....
Aber wenns ums Thema WBK, Waffenpass, Plätze, Faustfeuerwaffen, Halbautomaten, VSR, was auch immer geht, gelten alle Regeln der Physik nicht mehr.
Wie mans macht man kanns halt nur falsch machen.
Dont worry. Just 2 Cents from a stranger.