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Grund für WBK

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Balistix
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Re: Grund für WBK

Beitrag von Balistix » Do 21. Nov 2019, 16:37

mastercrash hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:30
Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 06:10
Was passiert mit dem ganzen Papierkrieg bei Erweiterungsanträgen? Rundablage?
Sehr sicher nicht, das wird alles digital, oft sogar in Papierform aufbewahrt. Die Behörde muss alle ihre Entscheidungen gegenüber Aufsichtsbehörde und Innenministerium, bei Klage auch gegenüber dem Verwaltungsgericht jederzeit erklären und belegen können.

Meine Behörde hat jeden Zettel wie ich ihn gebracht habe im Original im Akt. Sogar die Registrierungsbestätigungen meines Händlers haben sie fotokopiert als ich sie mal zufällig dabei hatte und in den Akt gelegt.
Das war eine kleine (rhetorische) Spitze in Richtung gewo. ;) Ich hätte es gern gesehen, wie er sich selbst widerlegt.
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Re: Grund für WBK

Beitrag von BR1 » Fr 22. Nov 2019, 09:24

Bei meinem Antrag wollte die Dame für zwei Plätze zwei Begründunden haben - in meinem Fall Sport und SV

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Re: Grund für WBK

Beitrag von antares » Fr 22. Nov 2019, 11:31

Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, wurde bei mir auch SV und Sport eingetragen.

(Wo und was davon vom SVB eingetragen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.)

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Re: Grund für WBK

Beitrag von Steppenwolf » Fr 22. Nov 2019, 13:51

War auch bei mir so. Habe nur darauf bestanden als ersten Grund SV zu nehmen und als 2 Grund Waffensammler. Sportschütze habe ich damals bewußt nicht genommen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Grund für WBK

Beitrag von gewo » Fr 22. Nov 2019, 14:10

Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 16:37
mastercrash hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:30
Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 06:10
Was passiert mit dem ganzen Papierkrieg bei Erweiterungsanträgen? Rundablage?
Sehr sicher nicht, das wird alles digital, oft sogar in Papierform aufbewahrt. Die Behörde muss alle ihre Entscheidungen gegenüber Aufsichtsbehörde und Innenministerium, bei Klage auch gegenüber dem Verwaltungsgericht jederzeit erklären und belegen können.

Meine Behörde hat jeden Zettel wie ich ihn gebracht habe im Original im Akt. Sogar die Registrierungsbestätigungen meines Händlers haben sie fotokopiert als ich sie mal zufällig dabei hatte und in den Akt gelegt.
Das war eine kleine (rhetorische) Spitze in Richtung gewo. ;) Ich hätte es gern gesehen, wie er sich selbst widerlegt.
wer wie was?
wieso?

bei der antragstellung der WBK gibt es kein schriftstuck dass irgendwie archiviert wird ....
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Re: Grund für WBK

Beitrag von Balistix » Fr 22. Nov 2019, 15:11

gewo hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 14:10
Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 16:37
mastercrash hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:30

Sehr sicher nicht, das wird alles digital, oft sogar in Papierform aufbewahrt. Die Behörde muss alle ihre Entscheidungen gegenüber Aufsichtsbehörde und Innenministerium, bei Klage auch gegenüber dem Verwaltungsgericht jederzeit erklären und belegen können.

Meine Behörde hat jeden Zettel wie ich ihn gebracht habe im Original im Akt. Sogar die Registrierungsbestätigungen meines Händlers haben sie fotokopiert als ich sie mal zufällig dabei hatte und in den Akt gelegt.
Das war eine kleine (rhetorische) Spitze in Richtung gewo. ;) Ich hätte es gern gesehen, wie er sich selbst widerlegt.
wer wie was?
wieso?

bei der antragstellung der WBK gibt es kein schriftstuck dass irgendwie archiviert wird ....
Zutreffend. :)

Weniger zutreffend die Verallgemeinerung, dass es überhaupt keinen Handakt mehr gibt. Kann aber auch gut ein Missverständnis sein (Botschaft entsteht beim Empfänger) und du hast das gar nicht so allgemein gemeint, sondern nur in Bezug auf die erstmalige Ausstellung.
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