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von cas81 » Di 27. Nov 2018, 18:57
@Ballistix:
Was ohne Rechtsschutz halt nur schön klingt, ned...
@gewo: "sinngemäß"
@Amadeus: du kaufst eine neue Waffe und ist nichts anderes bedungen worden, werden die für gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften Vertagsinhalt. Dass ein Kratzerchen bei Stainlesswaffen schon mal üblich sein kann, ist klar, darum auch kein Mangel. Aber wenn du IRGENDWAS findest, dass nicht bei einer solchen Waffe üblich ist, dann hat der Händler seinen Vertrag nicht gänzlich erfüllt. Heißt also, du musst nur IRGENDWAS finden, Timing, Trommelspiel, Flucht, wackelnder Lauf, eine zu enge oder zu weite Zylinderkammer, etc, das nicht passt und dein Rechtsschutz kann loslegen. Aber den konkreten Mangel musst ihm halt anzeigen. Und am besten binnen 6 Monaten ab Übergabe des Revolvers an dich, sonst wird es mühsam. Also hurtig ab zum Büchsenmacher für ein Gutachten.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
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