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Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 17:52
von Amadeus2003
gewo hat geschrieben:
Atheki hat geschrieben: ....kann der Händler mit seinem positiven Beschußamtgutachten brausen gehen. :)


bin mir garned sicher ob das beschussamt ueberhaupt die fluchtung prueft...
fuer die ist doch nur der gasdruck und so kram das thema oder?
lagerabmessungen
laufinnendurchmesser usw

kuemmern sich die ueberhaupt um die fluchtung beim beschuss?


Angeblich wir da von vorn ein Prüfdorn reingesteckt und wenn der durchpasst, dann solls wohl in Ordnung sein

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 18:00
von The_Governor
Da wird voraussichtlich nichts rauskommen beim Beschussamt. Solange die Murmel vorne rausfliegt und die Trommel danach noch aus einem Stück besteht, wird die Fluchtung keine Rolle spielen. Dass du das auch noch zahlen sollst, halte ich für einen schlechten Witz. Mir wäre nicht wohl, damit zu schießen. Hast du einen Rechtsschutz für denn schlimmsten Fall? Du könntest auch den Konsumentenschutz einschalten, die waren mit bei einer anderen Sache mal behilflich. Davor würde ich ihn aber wirklich nochmal einem anderen Büchsenmacher zeigen und wenn du dir das nochmal antun möchtest, mit deinem Händler reden. Vielleicht hat er dann einen besseren Tag. :twisted:

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 18:26
von cas81
Amadeus2003 hat geschrieben: Es ist jetzt so, erst wenn das Beschussamt feststellt dass was mit dem Revolver nicht passt und er einen negativen Bescheid bekommt, dann erst ersetzt er mir den Revolver, ansonsten muss ich die Kosten fürn Beschuss übernehmen. Aber da ich mir sicher bin dass es nicht passt, gehe ich gerne auf den Deal ein.

WENN ein Mangel am Revolver vorliegt, dann ersetzt er dir den Revolver oder bessert ihn aus UND übernimmt die Kosten für das Beschussamt! Du brauchst keinen Negativbescheid, sondern nur die Bestätigung, dass ein Mangel vorliegt, auch wenn der nur geringfügig ist. Da du innerhalb der 6 Monate bist (Anzeige des Mangels bei ihm genügt) wird von dem Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt ausgegangen. Bereits damit ergibt sich dein Anspruch auf Gewährleistung. Hast du einen Rechtsschutz -> Attacke. Der Händler haftet für 100% des Vertrages und wenn das eine neuer Revolver ist, dann erfasst die Haftung sinngemäß jeden kleinen Kratzer und sowieso die gefahrlose Nutzung (sofern ihr kein "Wrack" bedungen habt). Splitter in der Fresse sind eine Gefahr. Btw, das gilt auch für die Munition (ok, jetzt ist sie weg -> strittiges Thema). Gewährleistung setzt kein Verschulden voraus, also gib ihm ordentlich Stoff, SOFERN da wirklich ein Mangel vorliegt.

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 18:27
von Amadeus2003
The_Governor hat geschrieben:Da wird voraussichtlich nichts rauskommen beim Beschussamt. Solange die Murmel vorne rausfliegt und die Trommel danach noch aus einem Stück besteht, wird die Fluchtung keine Rolle spielen.


Naja, wenn Splitter rumfliegen und sogar andere Standbesucher treffen, ob das dann auch keine Rolle spielt?

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 18:36
von gewo
Amadeus2003 hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:Da wird voraussichtlich nichts rauskommen beim Beschussamt. Solange die Murmel vorne rausfliegt und die Trommel danach noch aus einem Stück besteht, wird die Fluchtung keine Rolle spielen.


Naja, wenn Splitter rumfliegen und sogar andere Standbesucher treffen, ob das dann auch keine Rolle spielt?


wenn die fluchtung der trommel eine bestandteil der hoechstbelastungs ueberpruefung (vulgo "beschuss") ist dann spielt es eine rolle
wenn nicht dann nicht

der beschuss hat mit der funktionsfaehigkeit der waffe genau NIX zu tun
auch wenn der eine oder haendler sich evt damit aus der gewaehrleistung rauswinden will ...

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 18:36
von Balistix
Da bin ich ganz beim cas81, einmal ordentlich gewährleistungsrechtlich Schlitten fahren mit diesem Hallodri.

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 18:38
von gewo
cas81 hat geschrieben: ...sinngemäß jeden kleinen Kratzer...


das wuerde ich jetzt nicht so formulieren
da spielen auch noch andere dinge mit
ist hier aber ned gegenstaendlich
daher egal

ansonsten hast du recht

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 18:57
von cas81
@Ballistix:
Was ohne Rechtsschutz halt nur schön klingt, ned...

@gewo: "sinngemäß"

@Amadeus: du kaufst eine neue Waffe und ist nichts anderes bedungen worden, werden die für gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften Vertagsinhalt. Dass ein Kratzerchen bei Stainlesswaffen schon mal üblich sein kann, ist klar, darum auch kein Mangel. Aber wenn du IRGENDWAS findest, dass nicht bei einer solchen Waffe üblich ist, dann hat der Händler seinen Vertrag nicht gänzlich erfüllt. Heißt also, du musst nur IRGENDWAS finden, Timing, Trommelspiel, Flucht, wackelnder Lauf, eine zu enge oder zu weite Zylinderkammer, etc, das nicht passt und dein Rechtsschutz kann loslegen. Aber den konkreten Mangel musst ihm halt anzeigen. Und am besten binnen 6 Monaten ab Übergabe des Revolvers an dich, sonst wird es mühsam. Also hurtig ab zum Büchsenmacher für ein Gutachten.

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 19:07
von Amadeus2003
cas81 hat geschrieben:@Amadeus: du kaufst eine neue Waffe und ist nichts anderes bedungen worden, werden die für gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften Vertagsinhalt. Dass ein Kratzerchen bei Stainlesswaffen schon mal üblich sein kann, ist klar, darum auch kein Mangel. Aber wenn du IRGENDWAS findest, dass nicht bei einer solchen Waffe üblich ist, dann hat der Händler seinen Vertrag nicht gänzlich erfüllt. Heißt also, du musst nur IRGENDWAS finden, Timing, Trommelspiel, Flucht, wackelnder Lauf, eine zu enge oder zu weite Zylinderkammer, etc, das nicht passt und dein Rechtsschutz kann loslegen. Aber den konkreten Mangel musst ihm halt anzeigen. Und am besten binnen 6 Monaten ab Übergabe des Revolvers an dich, sonst wird es mühsam. Also hurtig ab zum Büchsenmacher für ein Gutachten.


Jetzt geht er erst mal zum Beschussamt. Wenn dann das Flucht-Problem weiterhin besteht werd ich eh mal meinen Rechtsschutz einschalten.
Gut dass ich dem beim Verein dabei hab :)

Re: Revolver 686-6 Target Champion .357 Mag Lauf und Trommel fluchten nicht

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 19:12
von cas81
Nochmal: IRGENDEIN Mangel, du musst dich nicht auf die Flucht versteifen. Liegt es an etwas anderem (aber natürlich schon am Revolver) ist das genauso "gut". Also lass checken, was du checken lassen kannst. Wenn der Büma mehr Möglichkeiten hat, dann lieber dorthin. Ob dich der Verein bezüglich zivilrechtlicher Ansprüche schützt, lass ich mal offen...

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 19:21
von JägerausSalzburg
Amadeus2003 hat geschrieben:Nein, er hat sie nur in meinem probiert, dabei ist ihm aber eh ein kleiner Splitter ins Gesicht gespritzt
Und er sagt auch wenns was hätte sollte das im Beschussamt aufgefallen sein müssen

und ich hab jetzt versucht das ganze mal zu fotografieren:

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Ich hoffe damit kann man was anfangen

Aaaalter Schwede! Ich dachte vbei Deiner Beschreibung eher an Staub/Sandkorngroße Späne. Das sind ja Schrapnelle, wenn man sich im Vergleich dazu die Teppichmaschen anschaut

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 19:25
von The_Governor
Amadeus2003 hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:@Amadeus: du kaufst eine neue Waffe und ist nichts anderes bedungen worden, werden die für gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften Vertagsinhalt. Dass ein Kratzerchen bei Stainlesswaffen schon mal üblich sein kann, ist klar, darum auch kein Mangel. Aber wenn du IRGENDWAS findest, dass nicht bei einer solchen Waffe üblich ist, dann hat der Händler seinen Vertrag nicht gänzlich erfüllt. Heißt also, du musst nur IRGENDWAS finden, Timing, Trommelspiel, Flucht, wackelnder Lauf, eine zu enge oder zu weite Zylinderkammer, etc, das nicht passt und dein Rechtsschutz kann loslegen. Aber den konkreten Mangel musst ihm halt anzeigen. Und am besten binnen 6 Monaten ab Übergabe des Revolvers an dich, sonst wird es mühsam. Also hurtig ab zum Büchsenmacher für ein Gutachten.


Jetzt geht er erst mal zum Beschussamt. Wenn dann das Flucht-Problem weiterhin besteht werd ich eh mal meinen Rechtsschutz einschalten.
Gut dass ich dem beim Verein dabei hab :)


Halt uns bitte auf dem laufenden, ob die Verein hier greift.

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 19:31
von Amadeus2003
The_Governor hat geschrieben:
Halt uns bitte auf dem laufenden, ob die Verein hier greift.


so wie cas81 schon schrieb, hier handelt es sich ja um zivilrecht und nicht um einen Streit mit einer Behörde

Re: Revolver Neuling hat ein paar Fragen zum 686 Target Champion .357 Mag

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 19:55
von Steelman
gewo hat geschrieben:kuemmern sich die ueberhaupt um die fluchtung beim beschuss?


Ist das Gegenstand der Beschußverordnung?

Nach meinem Wissensstand: Nein

Für die Frage ob die Funktionalität in Ordnung ist oder nicht, wäre ein gerichtlich beeideter Sachverständiger wohl besser geeignet

LG

Re: Revolver 686-6 Target Champion .357 Mag Lauf und Trommel fluchten nicht

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 20:17
von stefan82
Ich hatte mal einen 66-2 mit Ferlacher Beschuss. Da war die Flucht total daneben. Der Lauf war da auch nicht mittig im Rahmen sondern ca einen halben Millimeter seitlich. Aufgrund dieser Erfahrung schau ich mir immer wieder neue und gebrauchte S&W an ob die Flucht passt. Und ob ihr es glaubt oder nicht, die ist oft minimal und manchmal sogar weit daneben. Das ist sicher ärgerlich wenn man so einen erwischt aber andererseits hat man ja genau dafür den Übergangskonus. Ich würde allerdings auch den Revolver zurück geben. Gerüchteweise hört man ja auch das die berühmten deutschen S&W Tuner zwei drittel bis dreiviertel der gelieferten Revolver auch wieder zurück schicken.