Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.gewo hat geschrieben: ↑Fr 20. Okt 2023, 15:58naja
wuerde ja auch ned reichen
wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt
und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
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Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche
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Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche
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Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche
Lt. Gesetzestext: anscheinend NEINSkill Issue hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 13:26Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.gewo hat geschrieben: ↑Fr 20. Okt 2023, 15:58naja
wuerde ja auch ned reichen
wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt
und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
Offensichtlich geht es gesetzlich "nur" um das versperren
Wie sicher das "Kastl" ist, steht nirgends und ist meiner Meinung (!) nach nicht relevant
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Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche
Das kommt davon, wenn man die Bürokraten gewinnen lässt.Chrisscross hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 14:30Lt. Gesetzestext: anscheinend NEINSkill Issue hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 13:26Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.gewo hat geschrieben: ↑Fr 20. Okt 2023, 15:58naja
wuerde ja auch ned reichen
wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt
und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
Offensichtlich geht es gesetzlich "nur" um das versperren
Wie sicher das "Kastl" ist, steht nirgends und ist meiner Meinung (!) nach nicht relevant
Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche
die relevanten sachen stehen halt ned im gesetzChrisscross hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 14:30Lt. Gesetzestext: anscheinend NEINSkill Issue hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 13:26Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.gewo hat geschrieben: ↑Fr 20. Okt 2023, 15:58naja
wuerde ja auch ned reichen
wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt
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Offensichtlich geht es gesetzlich "nur" um das versperren
Wie sicher das "Kastl" ist, steht nirgends und ist meiner Meinung (!) nach nicht relevant
des gesetz ist nur die ermaechtigung fuer den gesetzgeber
die relevanten sachen stehen in den VERORDNUNGEN.
wie die sache in den verordnungen im detail gemeint sind steht in den RUNDERLAESSEN
und was am ende WIRKLICH sache ist, das steht in den VFGH urteilen (wenn es drei oder mehr gleichlautende sind)
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Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche
eigentlich nedSkill Issue hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 13:26Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.gewo hat geschrieben: ↑Fr 20. Okt 2023, 15:58naja
wuerde ja auch ned reichen
wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt
und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
was ist daran so schwer verstaendlich?
wenn das buegelbrett und der staubsauger in deinem "waffenraum" steht, dann entspricht es nicht der lebenserfahrung dass du der einzige bist der drauf zugang hat.
und wenn du nicht der einzige bist der drauf zugang hat dann ist das eben KEIN waffenraum, sondern es ist ein abstellkammerl in dem du deine waffen offen rumliegen laesst
ich bin ja der erste der gewisse ansichten zum vollzug (zb die DEPOT geschichte) als vollholler bezeichnet
aber DIESEN zugang zum thema "waffenraum" den verstehe ich eigentlich
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Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche
Ich lebe allein mit meiner Lebensgefährtin, die ebenfalls eine WBK hat. Somit wäre es ja in Ordnung, wenn der Waffenraum auch anderweitig genutzt wird von uns beiden, nicht?gewo hat geschrieben: ↑Fr 27. Okt 2023, 11:51eigentlich nedSkill Issue hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 13:26Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.gewo hat geschrieben: ↑Fr 20. Okt 2023, 15:58naja
wuerde ja auch ned reichen
wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt
und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
was ist daran so schwer verstaendlich?
wenn das buegelbrett und der staubsauger in deinem "waffenraum" steht, dann entspricht es nicht der lebenserfahrung dass du der einzige bist der drauf zugang hat.
und wenn du nicht der einzige bist der drauf zugang hat dann ist das eben KEIN waffenraum, sondern es ist ein abstellkammerl in dem du deine waffen offen rumliegen laesst
ich bin ja der erste der gewisse ansichten zum vollzug (zb die DEPOT geschichte) als vollholler bezeichnet
aber DIESEN zugang zum thema "waffenraum" den verstehe ich eigentlich
Bei unserer Abwesenheit würde der Raum verschlossen werden und bei unserer Anwesenheit ist das Thema sowieso irrelevant.