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Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche

Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 13:26
von Skill Issue
gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:58
spareribs hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:02
Vielleicht hat er ja eine Tresortüre ins Schlafzimmer , so ala Panicroom... :mrgreen:
naja
wuerde ja auch ned reichen

wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt

und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.

Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche

Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 14:30
von Chrisscross
Skill Issue hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 13:26
gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:58
spareribs hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:02
Vielleicht hat er ja eine Tresortüre ins Schlafzimmer , so ala Panicroom... :mrgreen:
naja
wuerde ja auch ned reichen

wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt

und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.
Lt. Gesetzestext: anscheinend NEIN
Offensichtlich geht es gesetzlich "nur" um das versperren
Wie sicher das "Kastl" ist, steht nirgends und ist meiner Meinung (!) nach nicht relevant

Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 11:26
von Skill Issue
Chrisscross hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 14:30
Skill Issue hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 13:26
gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:58
spareribs hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:02
Vielleicht hat er ja eine Tresortüre ins Schlafzimmer , so ala Panicroom... :mrgreen:
naja
wuerde ja auch ned reichen

wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt

und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.
Lt. Gesetzestext: anscheinend NEIN
Offensichtlich geht es gesetzlich "nur" um das versperren
Wie sicher das "Kastl" ist, steht nirgends und ist meiner Meinung (!) nach nicht relevant
Das kommt davon, wenn man die Bürokraten gewinnen lässt. :lol:

Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 11:45
von gewo
Chrisscross hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 14:30
Skill Issue hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 13:26
gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:58
spareribs hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:02
Vielleicht hat er ja eine Tresortüre ins Schlafzimmer , so ala Panicroom... :mrgreen:
naja
wuerde ja auch ned reichen

wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt

und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.
Lt. Gesetzestext: anscheinend NEIN
Offensichtlich geht es gesetzlich "nur" um das versperren
Wie sicher das "Kastl" ist, steht nirgends und ist meiner Meinung (!) nach nicht relevant
die relevanten sachen stehen halt ned im gesetz
des gesetz ist nur die ermaechtigung fuer den gesetzgeber

die relevanten sachen stehen in den VERORDNUNGEN.
wie die sache in den verordnungen im detail gemeint sind steht in den RUNDERLAESSEN
und was am ende WIRKLICH sache ist, das steht in den VFGH urteilen (wenn es drei oder mehr gleichlautende sind)

Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 11:51
von gewo
Skill Issue hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 13:26
gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:58
spareribs hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:02
Vielleicht hat er ja eine Tresortüre ins Schlafzimmer , so ala Panicroom... :mrgreen:
naja
wuerde ja auch ned reichen

wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt

und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.
eigentlich ned
was ist daran so schwer verstaendlich?

wenn das buegelbrett und der staubsauger in deinem "waffenraum" steht, dann entspricht es nicht der lebenserfahrung dass du der einzige bist der drauf zugang hat.

und wenn du nicht der einzige bist der drauf zugang hat dann ist das eben KEIN waffenraum, sondern es ist ein abstellkammerl in dem du deine waffen offen rumliegen laesst

ich bin ja der erste der gewisse ansichten zum vollzug (zb die DEPOT geschichte) als vollholler bezeichnet
aber DIESEN zugang zum thema "waffenraum" den verstehe ich eigentlich

Re: Vitrine als Waffenschrank mit Glasfläche

Verfasst: Fr 27. Okt 2023, 11:58
von Skill Issue
gewo hat geschrieben:
Fr 27. Okt 2023, 11:51
Skill Issue hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 13:26
gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:58
spareribs hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:02
Vielleicht hat er ja eine Tresortüre ins Schlafzimmer , so ala Panicroom... :mrgreen:
naja
wuerde ja auch ned reichen

wenn der raum irgendeinem anderen zwecke dient als der verwahrung von waffen, munition, wiederladezubehoer, schuessausruestung, scheiben oder aehnlichem einschlaegigen dann wird er normalerweise als "Waffenraum" nicht anerkannt

und dann ist eben nix mit zusperren und waffe aufs bett schmeissen und fertig
Eigentlich absolut irrsinnig... es geht also nicht um den objektiv effektiven Schutz vor Diebstahl sondern um die Erfüllung von Fantasievorgaben.
eigentlich ned
was ist daran so schwer verstaendlich?

wenn das buegelbrett und der staubsauger in deinem "waffenraum" steht, dann entspricht es nicht der lebenserfahrung dass du der einzige bist der drauf zugang hat.

und wenn du nicht der einzige bist der drauf zugang hat dann ist das eben KEIN waffenraum, sondern es ist ein abstellkammerl in dem du deine waffen offen rumliegen laesst

ich bin ja der erste der gewisse ansichten zum vollzug (zb die DEPOT geschichte) als vollholler bezeichnet
aber DIESEN zugang zum thema "waffenraum" den verstehe ich eigentlich
Ich lebe allein mit meiner Lebensgefährtin, die ebenfalls eine WBK hat. Somit wäre es ja in Ordnung, wenn der Waffenraum auch anderweitig genutzt wird von uns beiden, nicht?

Bei unserer Abwesenheit würde der Raum verschlossen werden und bei unserer Anwesenheit ist das Thema sowieso irrelevant.