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HILFE! Kaufentscheidung HA vor/nach dem 14.12 ?

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forester_1
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Re: HILFE! Kaufentscheidung HA vor/nach dem 14.12 ?

Beitrag von forester_1 » Mi 18. Dez 2019, 15:47

Ja genau sogar das

Steyrer
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Re: HILFE! Kaufentscheidung HA vor/nach dem 14.12 ?

Beitrag von Steyrer » Mi 18. Dez 2019, 17:53

Mjoelnir hat geschrieben:
Di 17. Dez 2019, 11:13
Aardvark hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 16:03
rupi hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 15:42
Wenn der Hersteller sagt das is ein HA, dann ists ein HA
Und wenn die Behörde sagt, dass ihr die lapidare Aussage des Herstellers einfach zu wenig ist, dann isses eine Kat. A militärisch und der Ofen is aus und man kann mit der Beweiserei anfangen...
Könnte ja drauf wetten, dass es da mit gewissen BH's Probleme geben wird.
Im Erlass steht eindeutig AB FABRIK, nichts von eigener Fertigungsstrasse - wie bitte wollens denn das auch kontrollieren?
Eine Zusammenschau der Regelungen der §§ 2 Abs. 2 und 4, 5 , 17 sowie 18 WaffG ergibt hinsichtlich der Zuordnung von halbautomatischen Gewehren zur Kategorie A (Kriegsmaterial oder verbotene Schusswaffe) oder B folgende grundsätzliche Systematik:

a) Ein halbautomatisches Gewehr (Halbautomat), das als solches hergestellt wurde („ab Fabrik“), mit einem Magazin mit einer Kapazität von höchstens 10 Patronen, ist der Kategorie B zuzurechnen.
Getrennte Fertigungsmaschinen hält nie:
Die Richtlinie und das Gesetz spricht von UMGEBAUTEN Schusswaffen, diese ändern nicht ihre Kategorie.
Nehmen wir einmal an ich würde mir eine SM12 kaufen. Jetzt hat die einen schönen gehämmerten Lauf. Jetzt stehen bei Steyr sicher nicht so viele Maschinen rum, dass sie für die Jagdwaffen und Militärwaffen jeweils eigene Schmiedemaschinen haben, sondern steuern die Fertigungsaufträge auf die nächste freie Maschine ein. Ebenso bei den CNC-Maschinen.
Ist jetzt eine SM12 eine Fullauto umgebaut auf Repetierer und damit KatA, nur weil sie auf den selben Maschinen produziert wurde? Sicher nicht.
Wenn die Schusswaffe als HA "geboren" wurde, dann ist es auch ein HA. Wenn sie als Fullauto (KatA) geboren wurde, bleibt sie auch KatA.
Alles andere sind juristische Verrenkungen, die eventuell in der Umstellungsphase noch nicht zu Ende gedacht wurden. Ein kundiger Juristen zerlegt das, dass nur so die Fetzen fliegen, deshalb macht der Erlass mit "AB FABRIK" Sinn.

LG
Steyrer

PS: Die SM12 habe ich nur als Beispiel angeführt, ich arbeite nicht dort. Kann auch ein anderer Hersteller sein

brookek9
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Re: HILFE! Kaufentscheidung HA vor/nach dem 14.12 ?

Beitrag von brookek9 » Mi 18. Dez 2019, 18:57

Gibt es den A3 Halbautomat von Troy in Österreich zum kaufen.

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