Lichtgestalt hat geschrieben:So ist es (leider).
Bei der Gelegenheit frage ich gleich mal in die Runde wie das bei der neuen WBK (Scheckkarte)
gehandhabt wird wenn bereits ein Zubehör darauf gemeldet ist.
Genügt dann der Eintrag ins ZWR oder benötigt es trotzdem den Voreintrag bei der Behörde obwohl elektronisch hinterlegt?
hi
sobald einemal EIN zubehoer gemeldet ist brauchst keine neue WBK mehr
du bekommst dan nur einen neuen bescheid auf dem dann das zusaetzliche wechselsystem auch drauf ist
der bescheid (A4 kaesezettel) ist uebrigens mit der WBK mitzufuehren ...