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Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
- Irwin J. Finster
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Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Habe gerade das hier gefunden:
Ein Bullpup Schaft der auf unmodifizierte Saiga 12 Flinten passt:
Siehe: http://www.kushnapup.com/
Gesetzt den Fall man bekäme sowas nach AT importiert, wäre das Legal bei uns?
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=SliIoQSJtQs&feature=player_embedded[/youtube]
Ein Bullpup Schaft der auf unmodifizierte Saiga 12 Flinten passt:
Siehe: http://www.kushnapup.com/
Gesetzt den Fall man bekäme sowas nach AT importiert, wäre das Legal bei uns?
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=SliIoQSJtQs&feature=player_embedded[/youtube]
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
schaut interessant aus der schaft , aber so nah am auge die auswurföffnung von ner schrothülse wär mir nicht ganz geheuer....
was würdn so was kosten
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- haunclesam
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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Laut Herstellerangaben wird die Gesamtlänge einer 41" Saiga auf 27,5" gekürzt; damit würde man mit umgerechnet ca. 70 cm die Mindestlänge der Gesamtlänge für Flinten, die ja auch bei Kat B gilt, unterschreiten ... kurzum: leider nein =(
Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Ausserdem liefern sieh den Schaft nicht nach Österreich...ich hatte schon angefragt deswegen
Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
schod, sowos warad a grund fia mi a saiga zu kaufn
@the_law: schutzbrille sollte sowieso getragen werden
@the_law: schutzbrille sollte sowieso getragen werden
Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
EDIT: nach überprüfung dieser rechtsauskunft im folgenden mit gesetzestext ist der nachfolgende post (meiner) mit vorsicht zu genießen. die zitierte rechtsauskunft steht im widerspruch zum gesetzestext!
wenn ich bei einer kat B waffe einen schaft ändere und es wird bissi kürzer - dann wirds eben bissi kürzer. die frage ist halt eine andere: wenn die waffe von den behörden SO und nicht anders zugelassen wurde, ist es dann erlaubt, dinge am schaft zu ändern? graubereich.
das, was bei waffen generell gilt: sie dürfen nicht bis über die maßen zusammenklappbar etc sein, das wars auch schon.
so, hier n zitiat ausm Verband forum:
haunclesam hat geschrieben:Laut Herstellerangaben wird die Gesamtlänge einer 41" Saiga auf 27,5" gekürzt; damit würde man mit umgerechnet ca. 70 cm die Mindestlänge der Gesamtlänge für Flinten, die ja auch bei Kat B gilt, unterschreiten ... kurzum: leider nein =(
wenn ich bei einer kat B waffe einen schaft ändere und es wird bissi kürzer - dann wirds eben bissi kürzer. die frage ist halt eine andere: wenn die waffe von den behörden SO und nicht anders zugelassen wurde, ist es dann erlaubt, dinge am schaft zu ändern? graubereich.
das, was bei waffen generell gilt: sie dürfen nicht bis über die maßen zusammenklappbar etc sein, das wars auch schon.
so, hier n zitiat ausm Verband forum:
Habe heute wieder etwas Neues vom Büchsenmacher meines Vertrauens bezüglich seiner Anfrage wegen einer Benelli M4 mit Schubschaft beim "BPD-W-Büro für Waffen und Verwaltungsangelegenheiten" gelernt und möchte euch das nicht vorenthalten:
Zitat Anfang des Antwortschreiben:
Betreffend Ihrer Anfrage vom 03.03.2010 wie die Schrotwaffe Benelli M4, Kal. 12, Lauflänge 470mm, Gesamtlänge 88,5 cm einzustufen ist, wird folgendes mittgeteilt:
Bei gegenständlicher Waffe handelt es sich um eine Schusswaffe der Kat. B für deren Besitz man eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass benötigt.
Bei Kat. B Waffen gibt es keine Längenbeschränkung sondern nur bei der Definition von Flinten (Schrotgewehren) der Kat. D wenn diese gewissen Längen unterschreiten (§ 17 Abs. 1 Zif. 3 WaffG 1996).
Somit ist eindeutig, dass diese Waffe nicht unter Kat. A fällt.
Zitat Ende.
Sobald also eine Waffe Kat. B ist, ist die Länge absolut egal, Kat. B bleibt Kat. B.
Zuletzt geändert von Gw10 am So 17. Jun 2012, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
- haunclesam
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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
@Gw10:
Das von dir zitierte schreiben steht im klaren Gegenteil zum Gesetzestext;
3. Abschnitt
Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Verbotene Waffen § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem
Denn auch eine Selbstladeflinte bleibt ne Flinte.
Auch bei KatB finde ich keine Passage die diese Längenânderung aufhebt.
Das von dir zitierte schreiben steht im klaren Gegenteil zum Gesetzestext;
3. Abschnitt
Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Verbotene Waffen § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem
Denn auch eine Selbstladeflinte bleibt ne Flinte.
Auch bei KatB finde ich keine Passage die diese Längenânderung aufhebt.
Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Mag sein, es gibt aber sehr wohl Behörden, die das anders sehen, und die dir echte Probleme machen mit kurzen Läufen oder Gesamtlängen.
Warum zum Henker eine Waffe den Status "Schrotflinte" verlieren sollte, nur weil sie Halbautomatisch ist, erschliesst sich mir auch absolut nicht.
Ich persönlich würde diesem Antwortzitat nicht viel Bedeutung beimessen, solang das keinen wirklich offiziellen Charakter hat.
Weil eigentlich ist das im WaffG unter "Verbotene Waffen" sehr genau geregelt!
BG
Rhino
Warum zum Henker eine Waffe den Status "Schrotflinte" verlieren sollte, nur weil sie Halbautomatisch ist, erschliesst sich mir auch absolut nicht.
Ich persönlich würde diesem Antwortzitat nicht viel Bedeutung beimessen, solang das keinen wirklich offiziellen Charakter hat.
Weil eigentlich ist das im WaffG unter "Verbotene Waffen" sehr genau geregelt!
BG
Rhino
Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Hellboy hat geschrieben:schod, sowos warad a grund fia mi a saiga
haben wollen - JA, aber praktisch ist das ding nicht.
wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
dem land tirol die treue!
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- Irwin J. Finster
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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Man könnte es auch durchaus so interpretieren dass das: eine Kat. A Flinte ist, da nicht B und zu kurz, und dass bei einer B-Flinte die Länge tatsächlich keine Rolle spielt.
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
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- haunclesam
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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Interpretieren kann man viel, auch riskieren, aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Vor allem weil der Abschnitt zu Kat B ja damit beginnt alles was eine verbotene Waffe, wie also zB ne zu kurze Flinte, explizit auszuschließen. Ich persönlich vertraue da dem Gesetzestext mehr als einem Ausschnitt eines über 2 Ecken zitierten Schreibens. Aber das muss wohl jeder selber wissen. Hab mich nur damit auch schon recht viel beschäftigt weil mich ebenso ein Bullpup Schaft für 'ne Flinte gereizt hätte.
Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
hab das nachgewassert und du hast recht. diese rechtauskunft steht in widerspruch zum gesetzestext.
gut, wieder was gelernt - das ist also mit vorsicht zu genießen. mit diesem schaft ist man also vermutlich im kat.a bereich unterwegs, es sei denn man bastelt vorn und hinten zeugs dran, sodaß sie wieder länger als 90cm wird.
das mit dem absägen etc geht also nur mit kat.d gewehren mit gezogenem lauf, die dann zu kat b werden, nicht mit flinten.
entschuldigung an dieser stelle. hab kein problem damit mal falsch zu liegen und das auch zuzugeben.
gut, wieder was gelernt - das ist also mit vorsicht zu genießen. mit diesem schaft ist man also vermutlich im kat.a bereich unterwegs, es sei denn man bastelt vorn und hinten zeugs dran, sodaß sie wieder länger als 90cm wird.
das mit dem absägen etc geht also nur mit kat.d gewehren mit gezogenem lauf, die dann zu kat b werden, nicht mit flinten.
entschuldigung an dieser stelle. hab kein problem damit mal falsch zu liegen und das auch zuzugeben.
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PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
- Maggo
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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Nun ja,die Behörde wird schon sich dabei etwas gedacht haben wenn sie sowas schreibt,die werden dir keinen Blödsinn verzapfen bzw. Schreiben wenn die sich nicht sicher sind.sind.Schon gar nicht das AB Wien.
Klar handelt sich es dabei um eine Flinte,die aber unter der Kat. B fällt weil sie ein Halbautomat ist.
Es gibt auch eine Längenbeschränkung für Kat.c Waffen,die aber nicht für Kat. B gilt.
Bei der Saiga wird dies aber etwas anderst sein da sie ein AK System ist und eine Einstufung vom BMI hat das dort nur der Montierte Schaft verwendet werden darf.sonst würde man am Österreichischen Markt auch die Verkürzten Versionen der Saiga bekommen( Die mit Klappschaft usw.),die sind aber meines Wissens nach nachwievor verboten...
Edit:
Ich würde micht nicht selbst beschränken wenn eine Behörde eine Einstufung vornimmt und die sogar Positiv für die Waffenbesitzer definiert, Das Waffg. ist schon so streng genug.......
Klar handelt sich es dabei um eine Flinte,die aber unter der Kat. B fällt weil sie ein Halbautomat ist.
Es gibt auch eine Längenbeschränkung für Kat.c Waffen,die aber nicht für Kat. B gilt.
Bei der Saiga wird dies aber etwas anderst sein da sie ein AK System ist und eine Einstufung vom BMI hat das dort nur der Montierte Schaft verwendet werden darf.sonst würde man am Österreichischen Markt auch die Verkürzten Versionen der Saiga bekommen( Die mit Klappschaft usw.),die sind aber meines Wissens nach nachwievor verboten...
Edit:
Ich würde micht nicht selbst beschränken wenn eine Behörde eine Einstufung vornimmt und die sogar Positiv für die Waffenbesitzer definiert, Das Waffg. ist schon so streng genug.......
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
- haunclesam
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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
Ich habe in diesem Zusammenhang ohnedies nur sehr ungern recht =(
Und ich muß Maggo recht geben, wenn ich selbst diesen Schrieb, mit Unterschrift des VErantwortlichen, in Händen hätte würde ich auch jene für mich positivere Auslegung wählen; aber als nur aus dem Internet zitierten Ausschnitt traue ich mich nicht damit zu argumentieren, wenn es drauf ankäme
Und ich muß Maggo recht geben, wenn ich selbst diesen Schrieb, mit Unterschrift des VErantwortlichen, in Händen hätte würde ich auch jene für mich positivere Auslegung wählen; aber als nur aus dem Internet zitierten Ausschnitt traue ich mich nicht damit zu argumentieren, wenn es drauf ankäme
- Maggo
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Re: Bullpup Schaft für Saiga 12 Flinte - legal in AT?
haunclesam hat geschrieben:........... aber als nur aus dem Internet zitierten Ausschnitt traue ich mich nicht damit zu argumentieren, wenn es drauf ankäme
Das Problem besteht vielmehr das zwar Waffen für den Österreichischen Markt freigegeben sind,keiner weis jedoch recht genau (bis auf den Antragssteller selbst) was wirklich im Bescheid für die Freigabe der jeweiligen Waffe wirklich drinsteht.Diese Taktik verstehe ich nicht,solche Bescheide sind anscheinend Streng geheim oder so.......
Das meiste was man erfrägt ist im Internet und dann nur über Hörensagen.
Von daher musst du das glauben was man so sagt. Irgendwie konfus wenn man rechtliche sicherheit möchte um nicht mit einen Fuss im Krimineser zu stehen,dir aber die Möglichkeit verwehrt bleibt Unterlagen und Beweise einzusehen wo drinsteht was ich bei einer freigegebenen Waffe tun darf und was nicht.............
Ist wie wenn ein neues Auto für den Österreichischen Markt zugelassen wird,du aber keinen Typenschein mitbekommst welche Reifen du montieren darfst und ob das Auto für eine Anhängerkupplung vorbereitet ist oder nicht,nur den Verweis auf der Motorhaube Graviert das das Auto für den Verkauf in Österreich zugelassen ist damit auch der Kapperlständer genau weis das du das Auto das du gekauft hast auch in Österreich anmelden und fahren darfst.......
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!