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OA15 Beschlagnahmt

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Teal'c
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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von Teal'c » Fr 7. Jun 2013, 17:39

archer hat geschrieben:Aber ich bitte euch (auch wenn die Vorstellung von 15 pdler die alle gleichzeitig "auf Dauerfeuer" ein 100er mag leeren ziemlich lustig is) lassts des des hilft keinen!


brauchst keine Angst haben, da fährt niemand hin und macht sowas. Wie heissts noch schnell, Hunde die bellen beissen nicht?! :D ;)
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von chris34G4 » Fr 7. Jun 2013, 17:40

+1

Wir hatten ja schon mal sowas....

Edit: mercurys post
.

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Bernedti
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Re: AW: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von Bernedti » Fr 7. Jun 2013, 17:53

Wenn ich das lese

Ehrlich gesagt weis ich ned was ich da sagen soll :-?

Eig wars ja im ersten Sinn ja Diebstahl
Weil wenn sich der obmann einfach so unzer dem Nagel reist ohne das die Polizei dabei ist geht das gar ned

Hat der an Vogel :tiphead:

Via Handy incl. Tippfehler
:mrgreen: "Ein Hobby muss keinen Sinn haben sondern einfach nur Spaß Machen" :mrgreen:

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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von savage3000 » Fr 7. Jun 2013, 17:54

+1 berni

DerDaniel
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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von DerDaniel » Fr 7. Jun 2013, 18:01

Gibt Bescheid wenn du Hilfe brauchst, ich bin dabei!!!

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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von Musashi » Fr 7. Jun 2013, 18:16

Verband Mitglied? Den Typen sollte man auf Verband klagen. Als Abschreckung.
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archer
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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von archer » Fr 7. Jun 2013, 18:19

@derdaniel: danke!

@musashi: Nein leider kein Verband mitglied...

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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von mgritsch » Fr 7. Jun 2013, 18:24

Selbst wenns ein vollauto gewesen wäre, könntest ihn immer noch aufgrund ausnahmegenehmigung legal besitzen, das rechtfertigt keine wegnahme.
Imho ist das ganz klar eine überschreitung rechtlicher grenzen gewesen, und nicht nur wegen der verleumdung. Ob es für diebstahlsversuch reicht, muss wohl ein anwalt entscheiden bzw da es sich um ein offizialdelikt handelt - anzeige und die polizei/staatsanwaltschaft wird sich eine zeitlang mit dem herren genauer beschäftigen.... Im nachhinein sagen "ich wollt nicht stehlen sondern es war nur weil mir das ding komisch vorgekommen ist" kann auch als blöde ausrede interpretiert werden.
Seltsame protestaktionen machen gar keinen sinn, die ganze latte der straf- und zivilrechtlichen möglichkeiten auszuschöpfen bis er im keller verschwindet schon. Zusätzlich kann es nicht falsch sein, den reinen sachverhalt der vorgefallen ist inklusive der namen und adressen bekannt zu machen. Keine beschuldigungen, nur den hergang :) den rest erledigt dann die mundpropaganda...
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von mgritsch » Fr 7. Jun 2013, 18:26

Ich glaube nicht dass ein anwalt dzt erforderlich ist, den bräuchtest nur wenn du am zivilrechtlichen weg irgendwas einklagen willst (schadenersatz odgl).
Ich glaube dass da eine strafrechtliche verfolgung drin ist.
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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von Dextera » Fr 7. Jun 2013, 18:29

mgritsch hat geschrieben:Zusätzlich kann es nicht falsch sein, den reinen sachverhalt der vorgefallen ist inklusive der namen und adressen bekannt zu machen. Keine beschuldigungen, nur den hergang :) den rest erledigt dann die mundpropaganda...


Ist das hier in unseren Landen nicht etwas ... unklug? Wär ja nicht das erste Mal das es auf Rufschädigung rausläuft.
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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von crazyben » Fr 7. Jun 2013, 18:31

Ich bin Sprachlos :o , unglaublich!!! Also ich glaub ich wär dort augezuckt, Hut ab vor deiner Selbstbeherrschung!! Ich hoffe du lässt Anzeigen hageln!!

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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von archer » Fr 7. Jun 2013, 18:40

nun ich werde mich hüten hier Name und Anschrift oder so kundzutun. Ich will nicht das mir durch sowas ein strick gedreht wird (rufschädigung und co.)
Allerdings war es mir ein anliegen den reinen Sachverhalt ganz Wertfrei meinen Schützenkollegen kundzutun um ev. anderen den Ärger zu ersparen und auch um ev. Tipps und Ratschläge zur weitern vorgehensweise zu bekommen. (Danke nochmal Leute!)

Nun Auszucken, Beschimpfungen und co. hät warscheindlich (sicher) alles noch schlimmer gemacht. Ruhig und freundlich aber bestimmt auch wenns schwer gefallen ist!

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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von gunlove » Fr 7. Jun 2013, 18:44

So sehr dieser Vorfall fast alle von uns auf die Palme bringt und so sehr ich die emotionale Diskussion hier verstehe. Es bringt uns nicht weiter.
LEUTE, RUNTER VOM GAS, RUHE BEWAHREN!!!!!!!

Es wurde hier schon viel gepostet zu dem Thema. Ich bin, wie der Großteil hier, der Meinung, dass es eine absolute Frechheit ist was dieser Obmann da abgezogen hat. Mir würden noch deftigere Worte dazu in den Sinn kommen, aber ich geh mal mit gutem Beispiel voran was Ruhe bewahren betrifft.

Dringend abraten würde ich von unüberlegten Aktionen. Jede Protestaktion, jeder Anruf, jedes Mail, jedes Gruppenauftreten von HA-Schützen usw. könnte dazu führen, dass dieser selbsternannte Weltverbesserer behauptet sich bedroht zu fühlen, Anzeige erstattet und sich womöglich in der Öffentlichkeit als Opfer darstellt.

Aufrufe diesen Verein zu boykottieren würde ich ebenfalls unterlassen. Das könnte dieser Obmann als "Geschäftsschädigung“ betrachten und dann selbst rechtliche Schritte einleiten. Aber jeder von euch ist erwachsen und wird sich natürlich aussuchen wo er hingeht um seinen Sport auszuüben hoffe ich.

Zu dem Vorwurf, er habe die Waffe unrechtmäßig an sich genommen, wird er sich sicher auf einen übergesetzlichen Notstand berufen. Er habe ja nur verhindern wollen, dass die, seiner Meinung nach "automatische Waffe“ verschwindet bevor die Polizei eintrifft. Wäre es kein OA15-Austria sondern ein M16 wäre er damit sogar absolut im Recht. Wenn jetzt rauskommt, und davon gehe ich aus, dass es eine legale Waffe ist, wird es Aufgabe eines ordentlichen Gerichts sein hier eine entsprechende Entscheidung zu fällen.
Natürlich nur wenn der Betroffene rechtliche Schritte setzt.

archer würde ich raten – wie hier schon mehrfach von verschiedensten Usern erwähnt – möglichst bald diesbezüglich einen Anwalt zu kontaktieren und dem seinen Job -auch zivilrechtlich - machen zu lassen. Alles andere ist kontraproduktiv.

Denjenigen die selbst schon mal der Willkür dieses Obmannes ausgesetzt waren, empfehle ich mit archer in Kontakt zu treten. Vielleicht ist der feine Herr Obmann schon öfter an der "strafrechtlich relevanten Grenze“ entlang marschiert. Das würde einen Anwalt zusätzliche "Munition“ bringen und zur Gerechtigkeit beitragen.

Was ich persönlich, außer dem hier heftigst diskutierten, sehr traurig finde ist, dass jemand der Obmann eines Schützenvereines ist, völlig überzogen und offensichtlich sogar ungerechtfertigt einen anderen Schützen angreift und seine eigenen Kompetenzen mehr als nur überschreitet.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: OA15 Beschlagnahmt

Beitrag von Coolhand » Fr 7. Jun 2013, 19:01

Das ist ja eine Frechheit sondergleichen.

Mit dem Strafrecht wirds aber schwierig. Diebstahl kanns nicht sein, weil die Absicht der Bereicherung nicht gegeben war. Er hat es nicht an sich genommen, um sich zu bereichern. Ob eine dauernde Sachentziehung hängen bleibt, glaube ich auch nicht, da es auch nicht sein Vorsatz war, dich zu schädigen.
Wenn er der Meinung war, dass die Waffe illegal ist, dann ist er zwar ein Trottel, jedoch hat er auch den Tatbestand der Verleumdung nicht erfüllt, weil er dazu hätte wissen müssen, dass die Waffe legal ist. Im guten Glauben eine Anzeige machen ist nicht verboten. Auch einem Trottel nicht.
Ich denk, dass da bestenfalls was zivilrechtliches hängen bleiben könnte, weil du deine Waffe jetzt nicht hast und evtl Kosten entstehen, wie Ersatzwaffe ausborgen für den Wettkampf und das Training oder so...kreativ sein...

Ich würde auf jeden Fall die Verband in Kenntnis setzen. Der Zaki wird dem Thema 100% den ein oder anderen Querschuss widmen. Das erreicht jeden Schützenverein in diesem Land früher oder später.

DVC+WH
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