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Tontaubenschießen für Vorarlberger

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Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von DD1 » Di 3. Sep 2013, 18:01

Liebe Flintenschützen aus Vorarlberg, falls Ihr einen Schießstand sucht, kann ich Euch gerne behilflich sein. :at1:
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von Robert » Di 3. Sep 2013, 18:28

Erzähl mehr?
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von DD1 » Di 3. Sep 2013, 19:56

Es gibt zwei Interessante Möglichkeiten!

1. Schweiz - WTC Raetia, Olympische Anlage mit 6 Ständen und Abruf über Mikro. Ist in der Nähe von Chur. Von Feldkirch ca. 45 Minuten Fahrzeit
2. Deutschland - Kreisjägerverband Ravensburg, Eine Skeet Anlage und eine Jagdliche Trap Anlage. Ab kommenden Jahres gibt es auch einen Parcours. Auf diesen Anlagen darf nur mit Blei Munition geschossen werden.
Desweiteren gibt es eine 25 Meter Pistolenanlage, eine Kipphase Anlage, eine Keiler Anlage und auch 100 Meter Büchse.
Liegt in der Nähe von Ravensburg. Von Bregenz ca 45 Minuten Fahrzeit!
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von Robert » Di 3. Sep 2013, 21:47

Was ich befürchtet habe.... (hatte gehofft es gibt was neues oder kleines unbekanntes IN Vorarlberg. Evtl auch privat denn möglich wäre es ja wenn man entsprechend wohnt, Platz hat, Eingefriedet ist, es rundherum keinen stört oder keinen gibt dens stören kann)

Der Schweizer Stand ist mir vom Hörensagen bekannt.

Ich hatte gehofft es gäbe etwas IN Vorarlberg, denn ich muss ehrlich sagen für die paar mal im Jahr die ich dann wirklich gehen würde, schaff ich mir keinen EFWP an. (Noch dazu auf Verdacht, denn mangels Stand hab ich noch nie TT geschossen)

lg Robert
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von Gw10 » Mi 4. Sep 2013, 11:15

das österreichische problem.
wenn du in ö trainieren willst, mußt ins ausland fahren.
und dann wundern sich die funktionäre, warum wir keine tontaubenschützen haben, die in olympischen disziplinen antreten.
genau DARUM hammwa keine, weil keine schießstände möglich sind, und wenn sie möglich sind, hammse nur probleme mti den anrainern.
Bild
Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!

PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von Robert » Mi 4. Sep 2013, 15:50

Edit: OK, streich ma was ich vorher geschrieben habe! Ich hatte wohl das Erzählte falsch im Kopf:

Reiseverkehr
Auch das vorübergehende Verbringen (die Einfuhr) ins schweizerische Staatsgebiet von Feuerwaffen im Reiseverkehr bedarf einer Bewilligung.

Stammt die Feuerwaffe aus einem Schengen-Staat ist, wird die Bewilligung nur erteilt, wenn diese Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass aufgeführt ist. Die Bewilligung wird im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen.

Keine Bewilligung benötigen Jäger und Sportschützen, wenn sie mittels einer mitzuführen Einladung glaubhaft machen können, dass sie an einer Jagd- oder Sportveranstaltung teilnehmen werden.

Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.


Quelle: FedPol http://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen/einfuhr.html


Also doch Einladung, aber ich werd jetzt aus dem Text nicht ganz schlau..... Ob man jetzt wenn man eine Einladung hat noch zusätzlich einen EFWP braucht oder nicht....

Muss mich nochmal mit meinem Arbeitskollegen kurzschliessen wie das in der Praxis nun genau ist. Der ist immerhin auch drüben in einem Verein und fährt da immer rüber zum 300m schiessen....

Edit2:

Mittlerweile habe ich aber noch folgenden Passus gefunden: (auf gunfactory.ch)

ERLEICHTERUNGEN
Waffen und Munition für die Jagd und den Schiesssport:
2 persönliche Jagd-¹) oder Sportwaffen²) bzw. 1 Jagd- und 1 Sportwaffe mit dazuge-höriger Munition, die glaubhaft für die Jagd oder den Schiesssport vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, sind von der Meldepflicht und der Bewilligungspflicht befreit und werden abgabenfrei zugelassen ³).
Als glaubhaft ist zu betrachten, wenn z.B. folgende Nachweise vorgelegt werden können: Schiesspläne, Einladungen zu Veranstaltungen, Jagdpatente, Pachtverträge für Jagdreviere.

¹ Als Jagdwaffen gelten Waffen, die für den Fachmann eindeutig als solche erkennbar sind, insbesondere ein- oder mehrläufige Gewehre mit glatten Läufen (Schrotgewehre, Flinten) oder mit gezogenen Läufen (Jagdkarabiner, Büchsen), ein- oder mehrschüssig sowie kombinierte Waffen (Bockbüchsflinten).
² Als Sportwaffen gelten Hand- und Faustfeuerwaffen jeden Kalibers (z.B. Sportpistolen), die vom Fachmann eindeutig als solche erkennbar sind.
³ Munition, die im Ausland durch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erworben wurde, ist in jedem Fall bewilligungspflichtig. Die Abgabenfreiheit kann nur im Rahmen der Wertfreigrenze von Fr. 300.- gewährt werden.
Kriegswaffen und Munition für Wett- oder Trainingsschiessen:
Persönliche Kriegswaffen mit dazugehöriger Munition, die glaubhaft für Wett- oder Trainingsschiessen vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, benötigen keine Bewilligung. Die Waffen und die Munition sind dem Zollamt jedoch zur Freipass- bzw. Vormerkabfertigung anzumelden. Die Wiedereinfuhr bzw. die Wiederausfuhr der Waffen ist obligatorisch.


Also wenn man wirklich regelmässig geht, wird man ohnehin im Verein sein, wahrscheinlich ein Mitgliedskärtchen haben und an Trainingsplan vorlegen können. (weil ja ziemlich sicher billiger ist als als Gast)


Ich versuche morgen mal mit dem Kollegen zu sprechen wie das den nun bei ihm in der Praxis abläuft wenn er zum Training rüberfährt.
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von DD1 » Mi 4. Sep 2013, 18:43

Eine Einladung ist als Sportschütze nicht notwendig! Du musst bei einer Kontrolle lediglich glaubhaft machen, dass Du zum Training fährst. Achtung: in Deutschland muss die Waffe beim Transport abgesperrt sein. Auch die Muni muss separat abgesperrt sein!

In Vorarlberg haben wir keinen Schießstand, da bei unserer Jägerschaft jeder Verein sein eigenes Süppchen kocht :tipphead:
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von DD1 » Mi 4. Sep 2013, 18:46

Als Mitglied ist das Training in der Tat wesentlich günstiger! Standgebühr statt 13 Euro um 3,50!

Ich habe natürlich meine Mitgliedskarte dabei. Mitgliedsbeitrag im Jahr ca 80 Euro

Beim Training kommt dann zur Standgebühr noch die Serie a 4,50 dazu. Somit noch erschwinglich.
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von Robert » Mi 4. Sep 2013, 19:18

Scheint so als hätte das was ich oben editiert habe doch gestimmt? Konnte aber im Netz keine Infos finden die das so richtig bestätigt hätten....

Muss man die Waffe dann beim Zoll jedesmal anmelden wenn man rüberfährt?

Wie läuft das ab? Und braucht man den EFWP?

Mir hat man mal erzählt mit EFWP wärs leichter...?

Edit: Und ganz wichtig: schmeissens einen da gleich raus oder redn einen Blöd von der Seite an wenn man mit einer Querflinte/Coach gun (mit Wechselchokes) da aufkreuzt? Natürlich, wenns ma taugt tät ich natürlich was ordentliches kaufen, habe da grade ein Angebot bekommen, eine Gebrauchtflinte von Beretta (Sporting)... 3500€ neu, könnt ich um 2000€ haben. Steht da wie eine Neuwaffe, absolut KEIN Kratzer gar nix... Aber die würd ich natürlich nur kaufen wenn ich sie auch entsprechend einsetze.
Zuletzt geändert von Robert am Mi 4. Sep 2013, 19:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von DD1 » Mi 4. Sep 2013, 19:25

Die Waffe muss nicht angemeldet werden. Einfach über die Grenze direkt zum Schießstand. Den Europäischen Feuerwaffenpass solltest du unbedingt dabei haben, falls Du in eine Polizeikontrolle kommst.
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von Robert » Mi 4. Sep 2013, 19:31

Auch dann nicht wenn ich z.B. zum ersten mal hinfahre, noch nicht Mitglied bin und nur ausprobieren will?

EFWP dabei mit Eintrag, Glaubwürdig versichern man fahre dahin zum Schnuppertraining? (Evtl. ausgedruckten Anfahrtsplan und Öffnungszeiten/Trainingsplan dabei?)
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von DD1 » Mi 4. Sep 2013, 19:57

Auch dann nicht. Einfach den Trainingsplan vorweisen und natürlich EUFWP.
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von Muninn » Mo 9. Sep 2013, 20:22

Kann man bei den besagten Ständen eine Waffe auch ausleihen?
Will nicht extra eine Flinte kaufen und den EFWP machen nur um das mal auszuprobieren.
Wenn ja wäre ich natürlich sehr interresiert.
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Re: Tontaubenschießen für Vorarlberger

Beitrag von DD1 » Mo 9. Sep 2013, 21:07

In der Schweiz ist dies möglich. In Deutschland leider nicht.
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