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Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Di 10. Sep 2019, 04:55
von AR_Alex
BigBen hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2019, 14:41
AR_Alex hat geschrieben:
Sa 7. Sep 2019, 04:38
Ich frag trotzdem nochmal, hat jemand ein so kurzes AR9 beziehungsweise hat hemand den Lauf schon mal kürzen lassen? :think:
Macht bei dem 9mm AR Masseverschluss keinen Unterschied und Präzision ist bis 50m auch ausreichend. Aber sowas würde ich in Anbetracht der 60cm Beschränkung gut überlegen, mit 7,5" Lauf könnte es knapp werden.
Bitte klär mich auf, wie sieht es dann ab Dezember aus, wenn man einen Halbautomaten unter 60cm hat? :think:

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 09:28
von panhandle
Steht im Waffg. §17 Verbotene Waffen....

Zitat: >>> 11.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit
sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen
mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die
ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts
oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts
auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
soweit nicht die Regelungen des § 18 anzuwenden sind. <<<

Und das impliziert wohl auch, das Waffen die von "Sich aus" kürzer als 60cm sind, als verbotene Waffen angesehen werden.

g
Willi

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 09:37
von fast12
Das Thema ist zB auch interessant wenn man ein AR-15 mit 9mm Wechselsystem hat und nur das Wechselsystem einen kurzen Lauf hat.

Dann ist die eigentlich Basiswaffe Kat. B und das Wechselsstem dann Kat. A? (das Magazinthema lassen wir mal außen vor).

Eine weitere ungeklärte Detailfrage die in den Jahren 2020/2021 geklärt werden muss.

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 09:41
von panhandle
Hmmmm... ob hier das - kurze - WS für sich schon als Kat A anzusehen ist....?
Ist ja ohne Lower ned "Verwendungsfähig" ...also eine Schussabgabe so ja ned möglich, und eine "Funktionseinbuße"damit gegeben.

g
Willi

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 09:44
von HowlingWolf
panhandle hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 09:28
Steht im Waffg. §17 Verbotene Waffen....

Zitat: >>> 11.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit
sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen
mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die
ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts
oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts
auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
soweit nicht die Regelungen des § 18 anzuwenden sind. <<<

Und das impliziert wohl auch, das Waffen die von "Sich aus" kürzer als 60cm sind, als verbotene Waffen angesehen werden.

g
Willi
Nein, die 60cm-Grenze definiert die Faustfeuerwaffe:

§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

Z11 umfasst also Langwaffen, die ohne Werkzeug unter die Maximallänge einer Kurzwaffe verkürzt werden können.

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 09:46
von fast12
panhandle hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 09:41
Hmmmm... ob hier das - kurze - WS für sich schon als Kat A anzusehen ist....?
Ist ja ohne Lower ned "Verwendungsfähig" ...also eine Schussabgabe so ja ned möglich, und eine "Funktionseinbuße"damit gegeben.

g
Willi
Naja, aber wenn ich das Wechselsystem (zb mit 6 Zoll Lauf) mit dem Lower zusammenbaue ergibt sich eine Waffe unter 60cm, die dann ev. Kat.A wäre...

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 10:07
von panhandle
@fast12

Ja, im zusammengebauten/Verwendungsfähigem Zustand dann sehr wohl.....als WS stand alone aber wieder nicht...so meinem Verständnis nach.

@HowlingWolf

Zitat: Z11 umfasst also Langwaffen, die ohne Werkzeug unter die Maximallänge einer Kurzwaffe verkürzt werden können.

Und wenn nun diese "Langwaffe" von sich aus (aus einer Umbaumaßnahme heraus) unter 60cm fällt ist hier auch Z7 & §3 nicht relevant.

Denn der weitere Passus bzgl. >> sowie von halbautomatischen Schusswaffen
mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die
ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts <<

bezieht sich eben auf HA mit Randfeuerzündung
Und auch hier ist der §3 ( Fausfeuerwaffe ) und Z7 nach $17 >>> von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung
und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;<<<
nicht Anwendbar.

Aber für andere Interpretationen - und vielleicht auch "richtigere" - bin ich natürlich auch offen...

g
Willi

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 10:49
von HowlingWolf
panhandle hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 10:07
@HowlingWolf

Zitat: Z11 umfasst also Langwaffen, die ohne Werkzeug unter die Maximallänge einer Kurzwaffe verkürzt werden können.

Und wenn nun diese "Langwaffe" von sich aus (aus einer Umbaumaßnahme heraus) unter 60cm fällt ist hier auch Z7 & §3 nicht relevant.

Denn der weitere Passus bzgl. >> sowie von halbautomatischen Schusswaffen
mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die
ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts <<

bezieht sich eben auf HA mit Randfeuerzündung
Und auch hier ist der §3 ( Fausfeuerwaffe ) und Z7 nach $17 >>> von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung
und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;<<<
nicht Anwendbar.

Aber für andere Interpretationen - und vielleicht auch "richtigere" - bin ich natürlich auch offen...

g
Willi
??

Die Formulierung in Z11 besagt doch nur, dass eben auch Halbautomaten mit Randfeuerzündung umfasst sind und nicht nur jene mit Zentralfeurzündung wie in Z7 bis Z10.

PS: Sie besagt auch, dass Z7-Waffen (Zentralfeuer-HA-LW mit großem Magazin) NICHT umfasst sind. Wenn man also zukünftig eine Z7 Ausnahmegenehmigung bekommt, egal ob Altbestand oder Sportschütze, darf die betreffende Waffe implizit auch auf < 60cm verkürzbar sein... ;)

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 11:17
von panhandle
Hi...

Z7 Waffen >>> 7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung
und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
somit klar, handelt es sich doch eh um Faustfeuerwaffen die von der "unter" 60cm Regelung nicht betroffen sind....

das hier angesprochene Problem bezieht sich aber auf eine Z8 Waffe in die die eben besagtes AR9er hinein gehört.

Und hier wird der Z11er wieder relevant...
>>> 11.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit
sie nicht unter Z 7 fallen,<<<
So sie unter Z7 fallen würden hättest natürlich recht, aber dem ist nicht so.

Es ist eben eine Z8 Waffe .... und somit dem selben Reglement wie eine >>> sowie von halbautomatischen Schusswaffen
mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die
ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts
oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts
auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;<<<
unterworfen.

Zumindest ist davon auszugehen, das der Gesetzgeber eine Z8 Waffe die eben auf unter 60cm ( ohne Funktionseinbußen ) verkürzt wurde/werden kann ( eben auch durch eine Laufkürzung ) das Ding als verboten ansieht.

g
Willi

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 11:47
von HowlingWolf
panhandle hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 11:17
Hi...

Z7 Waffen >>> 7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung
und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
somit klar, handelt es sich doch eh um Faustfeuerwaffen die von der "unter" 60cm Regelung nicht betroffen sind....

das hier angesprochene Problem bezieht sich aber auf eine Z8 Waffe in die die eben besagtes AR9er hinein gehört.
Mit Z7 vs. Z8 hast du natürlich Recht, Z7 sind ja die KW, nicht die LW.
panhandle hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 11:17
Es ist eben eine Z8 Waffe .... und somit dem selben Reglement wie eine >>> sowie von halbautomatischen Schusswaffen
mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die
ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts
oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts
auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;<<<
unterworfen.

Zumindest ist davon auszugehen, das der Gesetzgeber eine Z8 Waffe die eben auf unter 60cm ( ohne Funktionseinbußen ) verkürzt wurde/werden kann ( eben auch durch eine Laufkürzung ) das Ding als verboten ansieht.

g
Willi
Das sehe ich nicht so. Wenn sie soweit gekürzt ist, dass sie auch mit ausgeklapptem Schaft < 60cm lang ist, hast du von da an eine KW und keine LW mehr.

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 12:59
von panhandle
Hmmm, ok....

So man die Sache rein von der Kategorisierung ( nach A,B,C,D) ansieht....ok.
Denn ob Kat B Langwaffe oder Kat B Kurzwaffe wird so (noch) egal sein.
Und solange man(n) seine Kat B Waffen - die langen mit max 10er Mag und die kurzen eben mit max 20iger Mag - betreiben will, ist ja auch keine "Umtypisierung" in Richtung Kat A nach §17 Z7/Z8 erforderlich.

Das ganze Dilemma - so es tragend wird - kommt ja sowieso erst mit dem 17ener in's Spiel.
Und ob da der Gesetzgeber so ohne weiteres dabei zusieht, wie man hier selbstständig aus einer Z8 eine Z7 Waffe macht..???
Müsste zwar egal sein, aber hier käme dann wieder der erweiterte "Genehmigungsumfang" in's Spiel... Z8 = 10er Mag, Z7 = 20iger Mag.
auf den sich der Gesetzgeber bezieht/beziehen möchte....keine Ahnung.

So nach dem Motto...ich hab zwar eine Z8 und "darf" damit nur 10er Mag verwenden (ohne in den 17ener zu fallen) aber ich schneide den Lauf ab, und habe dann eine Z7 und kann hier aber 20iger Mags (ohne wiederum in den 17ener zu fallen) anstecken.

So zumindest meine momentane Sicht/Interpretation der Sache......wobei mir Dein Einwand sehr wohl auch als logisch erscheint.

EDIT: Ich "klammere" mich halt nach wie vor an den Punkt 11 vom 17ener....
Inwieweit hier die 60cm Regel als nur in Verbindung mit einem HA mit Randfeuerzündung zu sehen ist und eben nicht auch auf Schusswaffen die nicht schon unter Z7 fallen ( die ja für sich gesehen ja sowieso nicht von der 60cm Regelung betroffen sind) also können damit nur Z8 Waffen gemeint sein.
Auch der Terminus bzgl Z7 > halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung < und Z8 > von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung trägt sein übriges dazu bei.

g
Willi

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Do 12. Sep 2019, 21:49
von martin_mk4
Hallo!
Hab mir jz ein RRA Wechselsystem zusammen gestellt, dazu einen passenden Lower mit Glock Magazinschacht.
Mit AR10 Bufferfeder schießt sich der Masseverschluss viel besser als mit der AR15 Feder.

Nun zu meiner Frage:
Ist es möglich diesen automatischen Verschlussfang nachzurüsten bzw. hat sich schon jemand damit beschäftigt?

Bild

Vielen dank im Vorhinein!

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 10:23
von Aardvark
Standard AR10 Bufferfeder? Welche Daten hat die Feder?
Würd gern mal was ausprobieren, bin aber eigentlich mit der Standard Feder im RRA nicht soooo unglücklich (aber mir fehlt halt der Vergleich)

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 18:58
von impact
Aardvark hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 10:23
Standard AR10 Bufferfeder? Welche Daten hat die Feder?
Würd gern mal was ausprobieren, bin aber eigentlich mit der Standard Feder im RRA nicht soooo unglücklich (aber mir fehlt halt der Vergleich)
Ich hätte gerade eine anzubieten:
viewtopic.php?f=36&t=46907

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 06:37
von AR_Alex
Hat wirklich keiner Erfahrung mit einer AR9 (AR15 9mm) mit 7,5" oder noch kürzer?