jbtomm hat geschrieben:Hallo Kehnra,
ich gebe Dir einen Besonders guten Rat:
Informiere Dich genau über die Anliegen die Du bei der Behörde abgeben willst um die WBK zu beantragen. - Denn durch falsche Angaben, - obwohl richtig gemeint sind Fälle bekannt geworden die durch das Raster gefallen sind.
Im Normalfalle reicht es aus beim Psycho - Test die Angabe zu äußern - eine WBK zu erlangen um der Selbstverteidigung willen.
Threads zu diesen Thema findest Du zu hauf.
Gruß Thomas
Soweit ich das verstanden habe, muss man als ehemaliger Zivildiener (Waffenverbot für 15 Jahre) bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen um das Waffenverbot aufgehoben zu bekommen. Bei einigen hat es damit geklappt, dass sie einen Verein beigetreten sind und bei Wettbewerben mitgemacht haben. Damit sind sie dann zur Behörde und das Waffenverbot wurde aufgehoben.
Danach muss man natürlich das normale Prozedere machen, sprich Psychologe und Waffenschein. Nachdem man hier dann einen Grund angeben muss, dürfte Selbstverteidigung das beste sein - durch die Verfassung geschützt?
Obwohl für mich auch fraglich ist, ob es mit Selbstverteidigung immer funktioniert, denn auch mit einer Kategorie C oder D Waffe kann man sich schützen..
waffenzubehoer.at hat geschrieben:Das bzweifle ich bei vielen Händlern (damit meine ich nicht alle!!! )dass man dort den richtigen Umgang lernt..
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Aaaaber @Kehnra-Thomas: kannst dich gern mal melden- und wir starten was
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Das is mal ganz Nett!! Von wo bist du den?