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Kinder im Schiesssport?

Rund um den Schiesssport: Technik, Erfahrungen, Tipps und Tricks
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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von Smula » Fr 19. Feb 2016, 10:54

Luftgewehr oder eben "Airsoft" da sehe ich kein Problem wenns unter Aufsicht is.
Ich hab wie viele andere hier auch von meinen Opa im Grundschulalter das Luftgewehr (Knicker) schießen dürfen.
War spaßig und hat nich geschadet.
Und wie heute auch, fand ich damals die Konzentration dabei sehr entspannend.
Laut meinen Eltern war dies eine der wenigen Beschäftigungen bei denen sie mich über lange Zeit konzentriert gesehen haben (Nur die Munitionsschatulle war mein limit :D )
Später gabs dann auch Pfeil* und Bogen der Marke Eigenbau.... usw.
*mit Plastikteil abgerundet

Alles andere sind Themen die mM nicht unbedingt was mit Schießsport zu tun haben sondern mit Erziehung:
Kurz: Den verantwortungsvolle Umgang mit einem "gefährlichen" Gegenstand zu erlernen ist mM gut.

Es sollte wie Gewo schon meinte, in vielen Vereinen dazu ne Möglichkeit geben. In meinem (FSCA) gibt es dafür zum Beispiel auch nen Raum.
Aber mal ehrlich dies Privat anzuleiten ist sicher auch ned so schwer.

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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von Whity » Fr 19. Feb 2016, 18:21

Servus. Danke für die infos daweil erstmal. Ich werd mich mal mit ihr hinsetzen und nochmal reden. Und dann sehen wir weiter. Anlaufstellen hab ich a paar bekommen. Und werd ma das ganze mal anschauen. Und natürlich bevor sie irgendwas in die Hand bekommt red ma mal über Sicherheit
Gruss Marcel

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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von combatmiles » Mo 11. Feb 2019, 12:54

hab da ne Frage dazu:

Ausgangsituation: 7jähriger, der nicht mein Sohn ist interresiert sich natürlich für Waffen (ich war auch so) und ich würd ihm das anhand einer Softgun zuerst mal ZU HAUSE mit Handling, Sicherheitsvorschriften usw erklären..

Mich würde da die rechtliche Beurteilung/Lage interessieren:
Wohnort ist Bundesland Salzburg wegen etwaigem Jugendschutzgesetz
Darf er mit der Softgun im privaten Umfeld hantieren?
Kanns da ein Problem geben? Die Mutter stimmt dem zu, der Vater is a Tr*****...
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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von panhandle » Mo 11. Feb 2019, 13:22

Das (eventuelle) Problem ergibt sich aus dem §6 des Waffg....... sprich Innehabung wird dem Besitz gleichgestellt.

Da zwar so eine Softgun - wie auch diverses andere "Waffen" - in der Gruppe der minderwirksamen Waffen zu finden sind, ist auch hier der §6 "schlagend" und somit für Personen unter 18 Jahren tabu.
Inwieweit da auch noch das Jugendschutzgesetz "eingreift"....sri, weiß ich so nix darüber....

Auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist der §6er wiederum ned wirksam ( §14 Schießstättenprivileg )

Siehe auch http://jugendundrecht.at/waffen-und-ihre-gefahren/

§6, §14, §45....
https://iwoe.at/wp-content/uploads/2015/09/Sonder.pdf

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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von combatmiles » Mo 11. Feb 2019, 13:48

bei dem Polzeilink steht: ABGABE = Verkauf an unter 18 jährige..
Soft-Guns

Als Soft-Gun bezeichnet man z.B. eine täuschend ähnliche Nachbildung einer „echten“ Pistole. Normalerweise werden daraus mittels Federdruck kleine Plastikkugeln verschossen. Die Plastikkugeln sind an sich harmlos, können aber sprichwörtlich ins Auge gehen, und dort großen Schaden anrichten. Die größte Gefahr bei Soft-Guns besteht aber darin, dass sie von Laien, aber auch Experten ohne genauere Begutachtung nicht von echten Waffen unterschieden werden können. Dies kann dazu führen, dass Menschen unnötiger Schrecken eingejagt wird. Für den Benützer der Soft-Gun ist aber noch viel schlimmer, dass z. B. Polizisten sich dadurch bedroht fühlen und das Feuer eröffnen könnten. Die Abgabe dieser Waffen an Personen unter 18 Jahren ist daher verboten.

Bei mir zuhause sind keine Polizisten, erschrecken tut sich auchkeiner daran und Schaden richten sie auch keine an weil ja nicht geschossen, sondern nur Handling gemacht wird..

Im WaG steht:
13
Bestimmung von Schußwaffen
§ 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine
bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur be-
stimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden
sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese
Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung.
Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen
Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der
Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse
der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu
veröffentlichen.
8. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen,
Zwecke und Personen
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen
§ 45. Auf
1.
Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszün
-
dung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.
andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden
sind,
3.
Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druck
luftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen
Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht
6 mm oder mehr beträgt


Also ist die Softair keine Schußwaffe und das WaG findet mMn hier keine Anwendung. Schon gar nicht im privatem Umfeld/Rahmen..
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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von gewo » Mo 11. Feb 2019, 14:01

combatmiles hat geschrieben:
Mo 11. Feb 2019, 13:48
Also ist die Softair keine Schußwaffe und das WaG findet mMn hier keine Anwendung. Schon gar nicht im privatem Umfeld/Rahmen..
das waffengesetz eh nicht

aber wie schon gesagt:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000267

Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Veranstaltungen
§ 10. (1) Inhalte von Medien gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Mediengesetz, BGBl. Nr. 314/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 8/2009, und Datenträgern sowie Gegenstände und Veranstaltungen, die junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, dürfen diesen nicht angeboten, weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden.
Eine Gefährdung ist insbesondere anzunehmen, wenn diese
1. Aggressionen und Gewalt fördern (zB Softguns oder Waffenimitate, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit echten Waffen besteht), kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen oder verharmlosen,
2. Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechtes, ihrer sexuellen Orientierung, ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer Behinderung diskriminieren oder
3. die Darstellung einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität beinhalten.
(2) Junge Menschen dürfen solche Medien, Datenträger oder Gegenstände nicht erwerben, besitzen oder verwenden und solche Veranstaltungen nicht besuchen.
(3) Wer selbstständig und regelmäßig Medien, Datenträger, Gegenstände oder Veranstaltungen im Sinne des Abs. 1 anbietet, weitergibt oder sonst zugänglich macht, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften oder Beaufsichtigung sicherzustellen, dass junge Menschen davon ausgeschlossen sind. Insbesondere Datenträger, die Computerspiele beinhalten, dürfen an junge Menschen eines bestimmten Alters gewerblich nur abgegeben werden, wenn auf Grund einer klar sichtbaren PEGI (Pan-European Game Information) Kennzeichnung ersichtlich ist, dass sie für junge Menschen dieses Alters geeignet sind. Wenn auf einem Datenträger, der ein Computerspiel beinhaltet, keine PEGI Kennzeichnung angebracht ist, ist bis 1. Jänner 2013 auch die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Klassifizierung als Eignungsgrundlage für die Abgabe ausreichend.
Keine PEGI oder USK Kennzeichnungspflicht besteht für Computerspiele zu Informations-, Instruktions-oder Lehrzwecken, die als Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramm gekennzeichnet sind und junge Menschen in ihrer Entwicklung nicht gefährden.



und bei genauerer betrachtung:
auf softguns und airsoft ist das waffengesetz nicht anzuwenden
daher ist auch das schiesstaettenprivileg nicht gueltig

auch wenns verrueckt klingt
aber ein zb zwoelfjaehriger darf am behoerdlich genehmigten schiesstand mit einer glock 17 schiessen
am selben schiesstand darf er aber wohl nach der gesetzeslage eine airsoft eine softgun oder eine paintball waffe nicht beruehren ... und ausserhalb natuerlich auch ned
Zuletzt geändert von gewo am Mo 11. Feb 2019, 14:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von combatmiles » Mo 11. Feb 2019, 14:07

@Gewo sehr gut, so seh ich das auch..
Jugendschutzgestez ist ja Ländersache. Also könnt ich maximal dagegen verstoßen wenn ich es ihm erklär..
Wobei das mit Zustimmung der Mutter und im privaten Rahmen eh kein Problem darstellen sollte..
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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von panhandle » Mo 11. Feb 2019, 15:17

Ok, Waffg. hat da nix zu melden..... bzw. habe auch keine "extra" Liste vom BMI bzgl. minderwirksamer Waffen gefunden....
(ging davon aus, das da noch eine "extra" Dokument zur verfügung steht)

Da es sich unter anderem in der Fragestellung auch auf das Bundesland Salzburg bezog..... vielleicht noch erwähnenswert...

>>> Feder-, Gasdruck- oder elektrisch betriebene Waffen, Waffenattrappen sowie Waffenspielzeugobjekte (zB Softguns), die zum Töten von Menschen geeigneten Schusswaffen ähnlich aussehen, gelten als Gegenstände, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. <<<

(somit eh vergleichbar mit dem vom gewo eingebrachten Artikel)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000688

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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von Unterförster » Mo 11. Feb 2019, 18:10

Ich halt aus folgendem Grund nicht viel von Kindern am GK-Schiesstand:
Blei lagert sich im Knochen ab, und da Kinder im relevanten Alter viel wachsen, ist das doppelt problematisch.
Luftgewehr ist angeblich kein Problem, da keine Bleidämpfe entstehen.

So wie früher, wo man einfach als Kind/ Jugendlicher mit dem Flobert im Dorf herumgelaufen ist, und einen der Gendarm gelobt hat, wenn man gesagt hat, dass man Ratzn erschiessen will, ists halt (leider!) nimmer.
Zuletzt geändert von Unterförster am Mo 11. Feb 2019, 18:51, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von combatmiles » Mo 11. Feb 2019, 18:21

ihr müsst bitte schon meinen Eingangspost lesen:

ich nehm ihn sicher (noch) nicht mit zum GK Stand

ich mach das alles im privaten Rahmen, je weniger "Spielverderber" bzw "Moralapostel" das auf irgendeinem Stand mitbekommen könnten, desto besser: deswegen zu Hause bei mir.

ich erklär ihm nur die sichere Handhabung einer in meinem Fall Glock anhand einer Softair Glock. So hab ich auch meinen Hasen die Handhabung zu Beginn erlernt damits net glei ausflippen.. :D

Also nochmal mein Eingangspost dazu:
Ausgangsituation: 7jähriger, der nicht mein Sohn ist interresiert sich natürlich für Waffen (ich war auch so) und ich würd ihm das anhand einer Softgun zuerst mal ZU HAUSE mit Handling, Sicherheitsvorschriften usw erklären..

Mich würde da die rechtliche Beurteilung/Lage interessieren:
Wohnort ist Bundesland Salzburg wegen etwaigem Jugendschutzgesetz
Darf er mit der Softgun im privaten Umfeld hantieren?

Kanns da ein Problem geben? Die Mutter stimmt dem zu, der Vater is a Tr*****...
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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von Unterförster » Mo 11. Feb 2019, 18:53

combatmiles hat geschrieben:
Mo 11. Feb 2019, 18:21
ihr müsst bitte schon meinen Eingangspost lesen:

ich nehm ihn sicher (noch) nicht mit zum GK Stand

ich mach das alles im privaten Rahmen, je weniger "Spielverderber" bzw "Moralapostel" das auf irgendeinem Stand mitbekommen könnten, desto besser: deswegen zu Hause bei mir.

ich erklär ihm nur die sichere Handhabung einer in meinem Fall Glock anhand einer Softair Glock. So hab ich auch meinen Hasen die Handhabung zu Beginn erlernt damits net glei ausflippen.. :D

Also nochmal mein Eingangspost dazu:
Ausgangsituation: 7jähriger, der nicht mein Sohn ist interresiert sich natürlich für Waffen (ich war auch so) und ich würd ihm das anhand einer Softgun zuerst mal ZU HAUSE mit Handling, Sicherheitsvorschriften usw erklären..

Mich würde da die rechtliche Beurteilung/Lage interessieren:
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MEn nein, da das eine Waffe ist, und man die Minderjährigen nur auf einem Schiessstand überlassen darf.

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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von combatmiles » Mo 11. Feb 2019, 18:58

ne das hamma schon geklärt, da keine Schusswaffe findet das WaG (und somit der Schießstand) KEINE Anwendung..
Hat @Gewo ja gut erklärt..
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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von helmsp » Mo 11. Feb 2019, 19:37

Ich persönlich finde es grundsätzlich gut wenn Kinder möglichst früh (nötige Verantwortungsgefühl vorausgesetzt) lernen wie eine Waffe zu handhaben ist. Lieber von mir richtig lernen/wissen/sehen als von den zwangweise falsch von den Medien/Alltag (Fernseher, Freunde mit Spielzeugpistolen, etc).
Beispielsweise habe ich meinen Kindern beigebracht, dass, wenn sie sowas sehen sollen, sie die Arme verschränken müssen und einen Erwachsenen (bevorzugt mich resp. Verwandten/Bekannten natürlich) herbeiholen.

Und nein, ich bin kein Waffen-Narr (finde die Historie von S&W Revolver interessant, mehr auch nicht) und will auch bei Gott nicht zwangweise ein Kind, wie in der USA, möglichst früh das Schiessen beibringen. Ich sehe lediglich die Logik resp. Vorteil wenn ein Kind die korrekte Handhabung einer Waffe von der richtigen Person erlernt.

Apropo, letztens hat in der USA ein 12-jähriges Mädchen ihre Familie/Haus vor einem Einbrecher beschützen kann...dank korrektem Umgang. Sie hat es bestimmt nicht von NCIS gelernt...
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/

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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von Maddin » Mo 11. Feb 2019, 20:15

Unterförster hat geschrieben:
Mo 11. Feb 2019, 18:53
combatmiles hat geschrieben:
Mo 11. Feb 2019, 18:21
ihr müsst bitte schon meinen Eingangspost lesen:

ich nehm ihn sicher (noch) nicht mit zum GK Stand

ich mach das alles im privaten Rahmen, je weniger "Spielverderber" bzw "Moralapostel" das auf irgendeinem Stand mitbekommen könnten, desto besser: deswegen zu Hause bei mir.

ich erklär ihm nur die sichere Handhabung einer in meinem Fall Glock anhand einer Softair Glock. So hab ich auch meinen Hasen die Handhabung zu Beginn erlernt damits net glei ausflippen.. :D

Also nochmal mein Eingangspost dazu:
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Kanns da ein Problem geben? Die Mutter stimmt dem zu, der Vater is a Tr*****...
MEn nein, da das eine Waffe ist, und man die Minderjährigen nur auf einem Schiessstand überlassen darf.
Softgun ist keine Waffe.

Gibt aber eine eigene Verordnung zu Softguns.

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Re: Kinder im Schiesssport?

Beitrag von FFWGK » Mo 11. Feb 2019, 22:40

helmsp hat geschrieben:
Mo 11. Feb 2019, 19:37
Ich sehe lediglich die Logik resp. Vorteil wenn ein Kind die korrekte Handhabung einer Waffe von der richtigen Person [Anm. dir] erlernt.
Dem Übungsleiter drängen sich 2 Fragen auf:

1.) Woher weißt du, dass du im Umgang alles richtig machst?
Falls dem so ist

2.) Welche Ausbildung befähigt dich dein Wissen andern lehren zu können?

Rumspielen kann natürlich jeder.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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