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2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

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Mik
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2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von Mik » Do 25. Feb 2016, 09:55

Hallo Leute,

angenommen man fährt auf einen 2 tägigen Schieß Contest (privat).
Also Tag 1......Anreise, Schiessen....ab ins Hotel....Tag2....Schiessen....Abreise.
Was macht man mit den Waffen (z.B. eine FFW und eine Flinte) über Nacht?

Die FFW darf man ja überhaupt nicht im Auto lassen, die Flinte nicht lange.
Also wohin damit? in den Hotelsave und die Flinte im versperrbaren Koffer im Zimmer?
Wie sieht das rechtlich aus?

LG Michl

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Joschy5988
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von Joschy5988 » Do 25. Feb 2016, 10:12

Die Frage habe ich mir auch schon mal gestellt nur mit der FFW. Weil eigentlich haben die vom Hotel ja Zugriff ins Zimmer und in den Safe.

Wird sich sicher wer finden der uns da rechtlich weiterhelfen kann.

ordonanzler
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von ordonanzler » Do 25. Feb 2016, 10:14

2 minuten die Suche bemüht ...

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johnbond01
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von johnbond01 » Do 25. Feb 2016, 10:16

3.3. Wie muss eine genehmigungspflichtige Schusswaffe im Hotel oder in einer Privatpension verwahrt werden?

In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen des Waffengesetzrunderlasses, Zl. 13.000/1114-III/3/04, verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte - bei entsprechendem Aufwand - dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insbesondere eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.


deckt sich auch mit den Infos vom Waffenführerschein

und

viewtopic.php?f=20&t=10895

jagawirth
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von jagawirth » Do 25. Feb 2016, 10:17

Joschy5988 hat geschrieben:Die Frage habe ich mir auch schon mal gestellt nur mit der FFW. Weil eigentlich haben die vom Hotel ja Zugriff ins Zimmer und in den Safe.

Wird sich sicher wer finden der uns da rechtlich weiterhelfen kann.

http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf - Seite 129.

9. Welche Vorkehrungen muss ein Inhaber einer Schusswaffe der Kat. B hinsichtlich
der Verwahrung bei Reisen treffen?

9.3. Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension
verwahrt werden?

In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der
Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen
gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser
Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen
zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen
sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung
gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist,
erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und
unbefugte Verwendung.

Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die
entladene Schusswaffe der Kat. B kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem
massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine
erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich
im Fahrzeug befindet.
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von 75th » Do 25. Feb 2016, 17:48

jagawirth hat geschrieben: Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung
gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist,

In Zeiten immer Dümmer werdender Judikatur ist auch das nicht wirklich eine Hilfe. Denn es steht ja hier: Safe oder Raum der nur vom Urkundeninhaber zugänglich ist. Diese Vorgabe erfüllt (zumindest meiner Meinung nach) weder der Zimmersafe (Notöffnungscode bzw. Notschlüssel) noch ein großer Hotelsafe (für zumindest einen Angestellten zugänglich).

Selbst wenn die FFW in einem versperrten Koffer im Safe liegt kann der gesamte Koffer gestohlen werden (liest man ja doch manchmal).

Viel mehr kann man als Besitzer nicht machen. Das Problem sind halt nur die Anti-Waffen Beamten die im Fall der Fälle daraus einen Strick drehen können.

masterman04
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von masterman04 » Do 25. Feb 2016, 20:12

Wenns ein behördlich genehmigter Schießstand ist: frag ob die eventuell deine Waffe verwahren können, da du dort am zweiten tag eh vorhast nochmal hinzugehen, kannst sie eh wieder mitnehmen und dann nach Hause fahren.

Wenns privat ist, ists natürlich ein bisschen schwieriger... kennst du dort jemanden aus der Gegend dem du deine Waffe anvertrauen würdest (Schützenkollege)?
Die Flinte könnte man vielleicht noch bei jemandem Privat verwahren, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und du ihm vertraust, bei Kat. B ists natürlich ein "Platzproblem" wenn derjenige seine Stückzahl überschreiten würde.

Ich hätte selbst ein ungutes Gefühl, würde ich die Waffe im Hotelzimmer lassen.

75th
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von 75th » Do 25. Feb 2016, 20:53

Wenn kein Feiertag oder Sonntag ist könntest Du die Waffen bei einem Waffenhändler deponieren. Das halte ich für am wenigsten gefährlich. Kostet aber was und ein Waffenhändler muss in der Nähe sein.

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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von gewo » Do 25. Feb 2016, 22:59

75th hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben: Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung
gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist,

In Zeiten immer Dümmer werdender Judikatur ist auch das nicht wirklich eine Hilfe. Denn es steht ja hier: Safe oder Raum der nur vom Urkundeninhaber zugänglich ist. Diese Vorgabe erfüllt (zumindest meiner Meinung nach) weder der Zimmersafe (Notöffnungscode bzw. Notschlüssel) noch ein großer Hotelsafe (für zumindest einen Angestellten zugänglich).

Selbst wenn die FFW in einem versperrten Koffer im Safe liegt kann der gesamte Koffer gestohlen werden (liest man ja doch manchmal).

Viel mehr kann man als Besitzer nicht machen. Das Problem sind halt nur die Anti-Waffen Beamten die im Fall der Fälle daraus einen Strick drehen können.


es ist nicht noetig was in einen erlasstext reinzu interpretieren
eine urlaubsreise findet in aller regel in einem hotel oder einer pension statt
es sind alles sicherungsmoehlichkeiten zu nutzen die zur verfuegung stehen
wenn ein safe im zimmer ist dann muss er zur verwahrung benuetzt werden
wenn keiner da ist dann ein evt vorhandener versperrbarer schrank
wenn es keinen versperrbaten schrank gibt reicht der versperrte raum

steht doch eh klipp und klar da

was somit also NICHT zulaessig ist, ist die verwahrung ohne einem versperrbaren raum
also zb in einem zelt am campingplatz
kein versperrbarer raum
daher nicht moeglich
oder in einem wohnwagen oder wohnmobil ( gelten als fahrzeuge)
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von gewo » Do 25. Feb 2016, 23:01

masterman04 hat geschrieben:Ich hätte selbst ein ungutes Gefühl, würde ich die Waffe im Hotelzimmer lassen.


dann tu es einfach nicht

wer wettkaempfe bestreitet dem bleibt meist nix garnix anderes uebrig
mitnehmen darf er die waffe ned ueberall hin, dazu brauchst du in oesterreich ja einen waffenpass

somit bleibt sie im quartier
und dazu wurde auch der erlass rausgegeben damit das mal klar geregelt ist
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von Hellboy » Fr 26. Feb 2016, 00:02

Edit weil falsch gedacht
Zuletzt geändert von Hellboy am Fr 26. Feb 2016, 09:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von rupi » Fr 26. Feb 2016, 00:04

Hellboy hat geschrieben:Geht nur bei kW, beim HA einfach den verschluss raus.. Schon gehts dem gfühl besser ;)

und den Lauf fladderns mir dann im Hotel oder wie ? ;)
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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von Warnschuss » Fr 26. Feb 2016, 01:25

Hellboy hat geschrieben:Mal ganz im ernst, verschluss mit lauf runter -> hosentasche

Ist kein führen und auch kein "unbeaufsichtigtes zurücklassen"

Geht nur bei kW, beim HA einfach den verschluss raus.. Schon gehts dem gfühl besser ;)


Mit dem Lauf und Verschluss in der Hosentasche spazieren gehen zählt auch als führen. Oder hab ich Dich grad falsch verstanden?

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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von Martin P » Fr 26. Feb 2016, 07:20

Hellboy hat geschrieben:Mal ganz im ernst, verschluss mit lauf runter -> hosentasche

Ist kein führen und auch kein "unbeaufsichtigtes zurücklassen"


Mal ganz im Ernst, das ist ein schlechter Tipp, weil er falsch ist. Brauchst dir nur kurz § 2 Abs 2 WaffG 1996 durchlesen und du kommst drauf, dass die Bestimmungen (nämlich alle) über Schusswaffen auch für Lauf und Verschluss alleine gelten ...

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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Beitrag von Mik » Fr 26. Feb 2016, 08:40

Guten Morgen

und vielen Dank fürdie vielen Antworten! Naja, ist nicht so einfach wie gedacht.
Aber der Vorschlag mit der öffentlichen Schießstätte und dort die Waffe zu deponieren find ich schon mal super.
Wenn ich nur mit Flinte unterwegs sein sollte ist das schon etwas einfacher,
wie schon jemand geschrieben hat, ev. bei einem Freund einsperren der selbst Waffen der Kat. C und D hat.

LG Michl

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