cas81 hat geschrieben: ↑Fr 3. Jul 2020, 15:59
AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 3. Jul 2020, 15:29
Hat Herr Yukon schon gepostet :
Wie, wenn nicht unter dem Regime des §14, könnte dann jemand, der keine WBK hat ausprobieren, ob ihm das Schießen mit einer Pistole/Revolver gefällt?
Indem ein Schütze einen Nicht-Schützen mitnimmt. So wie es üblich ist. Oder mit Standaufsicht. Oder indem derjenige nachweislich mit größter Wahrscheinlichkeit schon mal was von Cooper gehört hat. WFS zB. Oder indem jemand bereits mit Waffen nachweislich hantiert, zB JK. Mit WBK hat das alles nicht zwingend etwas zu tun und ebensowenig mit Stückzahlen. Zudem kann der Betreiber sehrwohl bestimmen, dass er nicht jedem dahergelaufenen Fremden einfach eine Waffe in die Hand drückt und ihn anschließend sich selbst überlässt. Das Schießstättenprivileg regelt nur eine äußerste Grenze, räumt Möglichkeiten ein. Das weiß der Herr Yukon aber eigentlich.
Ja, das weiss er, dass hier Möglichkeiten geschaffen werden, die auf privaten Ständen nicht zu tragen kommen. Er weiss auch, dass im Unglücksfall, sofern der Standbetreiber keine adäquate Einschulung/Beaufsichtigung nachweisen kann, zum Handkuss kommen wird, was dem Verunglückten jedoch auch wenig helfen wird.
Dass eine Standaufsicht vor Ort, und nicht 50m entfernt und nur durch Kameras/Monitore mit dem Geschehen verbunden, gscheiter ist, um im Bedarfsfall unverzüglich eingreifen zu können, ist offensichtlich.
Andererseits sollten wir aber auch die Kirche im Dorf lassen, denn die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass die Anzahl von Unglücksfällen auf behördlich genehmigten Schießständen Recht überschaubar sein dürfte, denn mir fällt spontan keiner ein.
Auf privat betriebenen Schießständen ist, was das Hantieren mit Faustfeuerwaffen anbelangt, zwar eine WBK Voraussetzung, eine Standaufsicht wird jedoch nicht erforderlich sein.
Ich war schon oft genug in Leobersdorf, ohne dort Mitglied zu sein, und ja, ich habe dort eine potentiell gefährliche Situation erlebt, weil ein Jungspund samt Freundin den Leihrevolver ohne ausgeschwenkter Trommel Richtung Kassa getragen hat.
Genauso habe ich eine potentiell gefährliche Situation auf einem privaten Schießstand erlebt, die durch einen sehr sehr erfahrenen WBK-Inhaber hervorgerufen würde, der im Zuge eines Kurses zweimal das Kommando "sichern" mit "abdrücken" verwechselt hat.
Alles hat Vor- und Nachteile, und auch jahrzehntelanger Waffenbesitz schützt nicht davor, dass eine gefährliche Situation durch einen selbst hervorgerufen wird.
Dass sich einiges noch sicherheitstechnisch optimieren ließe, ist klar, aber andererseits müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen offenbar ausreichen.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod