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Shootingpark Leobersdorf - How to...?

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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von AUG-andy » Fr 3. Jul 2020, 13:04

Lexman1 hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 12:59
Weder beim Seidler noch in WN oder sonstwo steht wer dabei, das Personal hierfür hat keiner. Hier wird mündigen Erwachsenen einfach ein Mindestmaß an Verantwortungsbewusstsein unterstellt, dass er nicht gleich sich selbst und oder Anderen schadet.
Viele meinen der Waffenführerschein sie nicht ausreichend zum sicheren Umgang mit Waffen, und dort darfst quasi einfach drauflos schießen mit ein paar Worten.
Irgendwie stimmt da das Verhältnis nicht mehr ........
Danke Yukon , nur trotzdem ein ungutes Gefühl wenn so jemand neben dir hantiert.
MfG
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von Balistix » Fr 3. Jul 2020, 13:51

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 12:56
Balistix hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 11:08
So viel Eigenverantwortung wird man einem Menschen schon noch zutrauen, dass er keine Gegenstände, zu deren Besitz er nicht berechtigt ist, vom behördlich genehmigten Schießstand entfernt. :snooty:
Eigenverantwortung ist in der heutigen Zeit sehr selten anzutreffen, leider.
Siehe das Problem auf den Almen. Ich für meinen Teil finde das trotzdem bedenklich so einfach an Munition ohne Berechtigung zu kommen so ganz ohne Aufsicht.
Da sollte doch zumindest ein Personal dabei stehen für korrekte Handhabung und zur Sicherheit aller Anwesenden. Möchte gern sehen was so ein Typ bei einer Hemmung macht zum Leidwesen aller anderen rundherum. :naughty:
Diese Person darf ohne Weiteres ein Repetiergewehr in 338LM kaufen, besitzen und schießen. Was macht sie bei einer Hemmung? Oder: Warum sollen Kat B Waffen im Fall einer Hemmung gefährlicher sein als Kat C?

Oder: Schießstättenprivileg abschaffen und Kat C auch nur noch auf WBK?

:headslap:
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von AUG-andy » Fr 3. Jul 2020, 13:58

Balistix hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 13:51
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 12:56
Balistix hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 11:08
So viel Eigenverantwortung wird man einem Menschen schon noch zutrauen, dass er keine Gegenstände, zu deren Besitz er nicht berechtigt ist, vom behördlich genehmigten Schießstand entfernt. :snooty:
Eigenverantwortung ist in der heutigen Zeit sehr selten anzutreffen, leider.
Siehe das Problem auf den Almen. Ich für meinen Teil finde das trotzdem bedenklich so einfach an Munition ohne Berechtigung zu kommen so ganz ohne Aufsicht.
Da sollte doch zumindest ein Personal dabei stehen für korrekte Handhabung und zur Sicherheit aller Anwesenden. Möchte gern sehen was so ein Typ bei einer Hemmung macht zum Leidwesen aller anderen rundherum. :naughty:
Diese Person darf ohne Weiteres ein Repetiergewehr in 338LM kaufen, besitzen und schießen. Was macht sie bei einer Hemmung? Oder: Warum sollen Kat B Waffen im Fall einer Hemmung gefährlicher sein als Kat C?

Oder: Schießstättenprivileg abschaffen und Kat C auch nur noch auf WBK?

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Du und dein Kumpel ihr seid immer die Ersten die lautstark Schreien wenn einer sich nicht korrekt verhält. Du drehst dich anscheinend wie der Wind, so wie es dir gerade passt. Dann wünsche ich dir viel Spaß in Zukunft mit solchen Typen .
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von The_Governor » Fr 3. Jul 2020, 14:08

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 13:58
Balistix hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 13:51
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 12:56


Eigenverantwortung ist in der heutigen Zeit sehr selten anzutreffen, leider.
Siehe das Problem auf den Almen. Ich für meinen Teil finde das trotzdem bedenklich so einfach an Munition ohne Berechtigung zu kommen so ganz ohne Aufsicht.
Da sollte doch zumindest ein Personal dabei stehen für korrekte Handhabung und zur Sicherheit aller Anwesenden. Möchte gern sehen was so ein Typ bei einer Hemmung macht zum Leidwesen aller anderen rundherum. :naughty:
Diese Person darf ohne Weiteres ein Repetiergewehr in 338LM kaufen, besitzen und schießen. Was macht sie bei einer Hemmung? Oder: Warum sollen Kat B Waffen im Fall einer Hemmung gefährlicher sein als Kat C?

Oder: Schießstättenprivileg abschaffen und Kat C auch nur noch auf WBK?

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Du und dein Kumpel ihr seid immer die Ersten die lautstark Schreien wenn einer sich nicht korrekt verhält. Du drehst dich anscheinend wie der Wind, so wie es dir gerade passt. Dann wünsche ich dir viel Spaß in Zukunft mit solchen Typen .
Mir stellt sich bei diesen Diskussionen immer wieder die die Frage, unter welchen Voraussetzungen man sich selbst hier als glänzendes Beispiel herausnimmt.

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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von gynta » Fr 3. Jul 2020, 14:21

Ob § oder $ - Es wird nicht besser.
Du darfst als auch als Frischling mit Papis Auto in Deutschland mit 200+ dahinbrettern.
Wie Balistix oben schon erwähnt hatte: Ob's gscheid is, ist die Frage.
Eigenverantwortung?
Gerade einmal Haare auf dem Sack aber ballern gehen UND Hirn? Na genau...
Es gibt auch Stände, die diesen Weg nicht gehen - und das ist Gut so.
Auch wenn es nur subjektiv ist aber dort fühl ich mich wohler.
Erlaubt hin oder her.
Die Abenteuerreise mach ich beim Seidler&Co, richtig schießen gehe ich wo anders hin.
Wer den Kick braucht...
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von Balistix » Fr 3. Jul 2020, 15:19

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 13:58
Balistix hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 13:51
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 12:56


Eigenverantwortung ist in der heutigen Zeit sehr selten anzutreffen, leider.
Siehe das Problem auf den Almen. Ich für meinen Teil finde das trotzdem bedenklich so einfach an Munition ohne Berechtigung zu kommen so ganz ohne Aufsicht.
Da sollte doch zumindest ein Personal dabei stehen für korrekte Handhabung und zur Sicherheit aller Anwesenden. Möchte gern sehen was so ein Typ bei einer Hemmung macht zum Leidwesen aller anderen rundherum. :naughty:
Diese Person darf ohne Weiteres ein Repetiergewehr in 338LM kaufen, besitzen und schießen. Was macht sie bei einer Hemmung? Oder: Warum sollen Kat B Waffen im Fall einer Hemmung gefährlicher sein als Kat C?

Oder: Schießstättenprivileg abschaffen und Kat C auch nur noch auf WBK?

:headslap:
Du und dein Kumpel ihr seid immer die Ersten die lautstark Schreien wenn einer sich nicht korrekt verhält. Du drehst dich anscheinend wie der Wind, so wie es dir gerade passt. Dann wünsche ich dir viel Spaß in Zukunft mit solchen Typen .
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du teilst hier völlig unreflektiert mit der Matschkelle links und rechts aus und unterstellst einfach pauschal allen ohne WBK/WP, dass sie eine unsichere Waffenhandhabung praktizieren.
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von cas81 » Fr 3. Jul 2020, 15:20

Sofern es sich um jemanden handelt, der nach dem Wissen des Standbetreibers sicher im Umgang mit Waffen ist, ist mir völlig egal, ob diese Person eine WBK hat. Aber auf ggü dem Betreiber fremde Personen kann das nicht zutreffen. Dass ein ihm völlig Unbekannter ganz alleine, ohne nachweislich kundige Begleitung und ohne jeglichen eigenen Nachweis, der einen Vertrauensvorschuss zumindest im Ansatz rechtfertigt (WBK, WFS, JK, Polizist, etc) auf den Stand gelassen wird, überrascht mich nun doch etwas. Ist eine Risikomaximierung für alle Anwesenden, das kann man nicht schönreden. Und - Achtung, Aufreger - gegen eine Einschulung bezüglich grundlegenster, sicherheitsrelevanter Prozesse hätte ich auch bezüglich Kat C - only nichts, sofern sie nicht anderswo geschult wurden (JK zB). Noch weniger hätte ich gegen schußsichere Trennwände a la SRN. Warum habts mir das nur erzählt, jetzt werd ich nach Leo genauso gern fahren wie zum Bertl und die gelbe Ampel wird schon dunkelorange :roll:
Darum frag ich explizit nach: Es ist 100% gesichertes Wissen, dass in Leo völlig Fremde, ohne jeglichen "Befähigungsnachweis", also nicht mal WFS, ohne kundigen Begleiter, aber mit genehmigungspflichtigen Waffen auf den Stand gelassen werden???
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von AUG-andy » Fr 3. Jul 2020, 15:29

cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 15:20
Sofern es sich um jemanden handelt, der nach dem Wissen des Standbetreibers sicher im Umgang mit Waffen ist, ist mir völlig egal, ob diese Person eine WBK hat. Aber auf ggü dem Betreiber fremde Personen kann das nicht zutreffen. Dass ein ihm völlig Unbekannter ganz alleine, ohne nachweislich kundige Begleitung und ohne jeglichen eigenen Nachweis, der einen Vertrauensvorschuss zumindest im Ansatz rechtfertigt (WBK, WFS, JK, Polizist, etc) auf den Stand gelassen wird, überrascht mich nun doch etwas. Ist eine Risikomaximierung für alle Anwesenden, das kann man nicht schönreden. Und - Achtung, Aufreger - gegen eine Einschulung bezüglich grundlegenster, sicherheitsrelevanter Prozesse hätte ich auch bezüglich Kat C - only nichts, sofern sie nicht anderswo geschult wurden (JK zB). Noch weniger hätte ich gegen schußsichere Trennwände a la SRN. Warum habts mir das nur erzählt, jetzt werd ich nach Leo genauso gern fahren wie zum Bertl und die gelbe Ampel wird schon dunkelorange :roll:
Darum frag ich explizit nach: Es ist 100% gesichertes Wissen, dass in Leo völlig Fremde, ohne jeglichen "Befähigungsnachweis", also nicht mal WFS, ohne kundigen Begleiter, aber mit genehmigungspflichtigen Waffen auf den Stand gelassen werden???
Hat Herr Yukon schon gepostet :

An alle, die so schockiert sind:
§14 regelt ganz klar, dass die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen auf behördlich genehmigten Schießständen nicht anzuwenden sind. Von einer Erfordernis, dass eine Aufsicht beizustellen ist, steht im WaffG nichts.
Das gilt nicht nur in Leobersdorf, sondern auch im Mannlicher Zentrum, beim Seidler, auf jedem behördlich genehmigten Stand, auf dem man es Leihwaffen und Munition gibt.
Wie, wenn nicht unter dem Regime des §14, könnte dann jemand, der keine WBK hat ausprobieren, ob ihm das Schießen mit einer Pistole/Revolver gefällt? Dass der Betreffende weder die nicht verschossene Munition, als auch die Leihwaffe nicht mitnehmen darf, versteht sich von selbst
Schockierend ist vielmehr, dass es Leute gibt, die von den Ausnahmeregelungen des WaffG schockiert sind....
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von Lexman1 » Fr 3. Jul 2020, 15:32

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben!

Das ist alles nicht neu und ist schon ewig so gewesen. Aber mal ehrlich, wie viele komplette Anfänger gehen komplett alleine aufn Stand? Was für Nachweise willst den haben? Den Waffenführerschein, ehrlich? In Himberg ist die Klientel trotz (vermeintlich) vorhandener WBK genauso spannend wie in Leobersdorf ohne WBK. Was ich dort unten im Keller schon miterlebt habe reicht für ganze Gruselromane, aber es gehört eben dazu sich den Stand mit Anfängern, Rambos, Bobos oder obergescheiten Jägern, etc zu teilen.

Wie viele Unfälle gab's in den letzten Jahren? Also woher plötzlich diese Hysterie? Btw passieren die meisten Unfälle beim Ein- oder Auspacken der Waffe und nicht am Stand selbst.

Der Neuling oder komplett Ungeübte am Stand ist ungefährlicher, als ein Fahranfänger auf der Landstraße oder der Autobahn. Aber wahrscheinlich traust du dich jetzt auch nicht mehr auf die Straße ;)
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von cas81 » Fr 3. Jul 2020, 15:59

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 15:29
Hat Herr Yukon schon gepostet :
Wie, wenn nicht unter dem Regime des §14, könnte dann jemand, der keine WBK hat ausprobieren, ob ihm das Schießen mit einer Pistole/Revolver gefällt?
Indem ein Schütze einen Nicht-Schützen mitnimmt. So wie es üblich ist. Oder mit Standaufsicht. Oder indem derjenige nachweislich mit größter Wahrscheinlichkeit schon mal was von Cooper gehört hat. WFS zB. Oder indem jemand bereits mit Waffen nachweislich hantiert, zB JK. Mit WBK hat das alles nicht zwingend etwas zu tun und ebensowenig mit Stückzahlen. Zudem kann der Betreiber sehrwohl bestimmen, dass er nicht jedem dahergelaufenen Fremden einfach eine Waffe in die Hand drückt und ihn anschließend sich selbst überlässt. Das Schießstättenprivileg regelt nur eine äußerste Grenze, räumt Möglichkeiten ein. Das weiß der Herr Yukon aber eigentlich.
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von cas81 » Fr 3. Jul 2020, 16:06

Lexman1 hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 15:32

Der Neuling oder komplett Ungeübte am Stand ist ungefährlicher, als ein Fahranfänger auf der Landstraße oder der Autobahn. Aber wahrscheinlich traust du dich jetzt auch nicht mehr auf die Straße ;)
Der Fahranfänger hat zumindest schon mal geladen und abgezogen, kennt den Rückstoss, den Knall und vieles, das sonst noch überrascht. Vor allem vergleichst du gerade Routine mit grundlegenstem Basiswissen. Eine passende Analogie wäre eher: Ich habe keine Angst vor dem, der noch nie ein Auto gelenkt hat, weil er nicht mal den Motor starten kann. Ergo trau ich mich schon auf die Straße. Sogar auf den Schießstand, aber schön finde ich es halt nicht.
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von v0s » Fr 3. Jul 2020, 17:37

Glaubt wirklich wer wenn es so ein riesen Problem wäre dass es das den §14 noch gäbe, bzw. wir überhaupt noch Schießstände hätten wenn es dort reihenweise zu Unfällen kommen würde? Außerdem gehe ich mal davon aus dass ein großer Teil der Leute dort beim Bundesheer war und dort schon mal eine Waffe abgefeuert hat, oder dort zumindest schon mal die Sicherheitsregeln gehört hat. Da hätte ich mehr Sorge am Weg zum Schießstand einem Idioten zum Opfer zu fallen.
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von DonPedro » Fr 3. Jul 2020, 18:09

v0s hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 17:37
Glaubt wirklich wer wenn es so ein riesen Problem wäre dass es das den §14 noch gäbe, bzw. wir überhaupt noch Schießstände hätten wenn es dort reihenweise zu Unfällen kommen würde? Außerdem gehe ich mal davon aus dass ein großer Teil der Leute dort beim Bundesheer war und dort schon mal eine Waffe abgefeuert hat, oder dort zumindest schon mal die Sicherheitsregeln gehört hat. Da hätte ich mehr Sorge am Weg zum Schießstand einem Idioten zum Opfer zu fallen.
Die Wahrheit ist eher, dass die meisten mehr Glück als Verstand haben,
dafür passiert, gottseidank, nicht mehr.
Leobersdorf und Steyr Mannlicher haben da noch das vernünftigere Klientel.
Was ich schon erlebt habe, da könnte ich Bücher schreiben.
Sichere Waffenhandhabe ist für viele ein Fremdwort.
Ich sag nur so viel: ich war seit ca. 5 Jahren auf keinem kommerziellen Schiessstand in Wien mehr, mit Ausnahme bein Uitz.
Ich hänge einfach zu sehr am Leben.
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von Yukon » Fr 3. Jul 2020, 19:10

v0s hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 17:37
Glaubt wirklich wer wenn es so ein riesen Problem wäre dass es das den §14 noch gäbe, bzw. wir überhaupt noch Schießstände hätten wenn es dort reihenweise zu Unfällen kommen würde?
Danke, genau dieser Meinung bin ich auch.
Wäre es wirklich so gefährlich, wie von manchen hier vermutet, würden wir permanent von diesen Vorfällen in den Medien hören und die Ausnahmebestimmungen im WaffG wären schon lange beseitigt.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Beitrag von Yukon » Fr 3. Jul 2020, 19:41

cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 15:59
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Jul 2020, 15:29
Hat Herr Yukon schon gepostet :
Wie, wenn nicht unter dem Regime des §14, könnte dann jemand, der keine WBK hat ausprobieren, ob ihm das Schießen mit einer Pistole/Revolver gefällt?
Indem ein Schütze einen Nicht-Schützen mitnimmt. So wie es üblich ist. Oder mit Standaufsicht. Oder indem derjenige nachweislich mit größter Wahrscheinlichkeit schon mal was von Cooper gehört hat. WFS zB. Oder indem jemand bereits mit Waffen nachweislich hantiert, zB JK. Mit WBK hat das alles nicht zwingend etwas zu tun und ebensowenig mit Stückzahlen. Zudem kann der Betreiber sehrwohl bestimmen, dass er nicht jedem dahergelaufenen Fremden einfach eine Waffe in die Hand drückt und ihn anschließend sich selbst überlässt. Das Schießstättenprivileg regelt nur eine äußerste Grenze, räumt Möglichkeiten ein. Das weiß der Herr Yukon aber eigentlich.
Ja, das weiss er, dass hier Möglichkeiten geschaffen werden, die auf privaten Ständen nicht zu tragen kommen. Er weiss auch, dass im Unglücksfall, sofern der Standbetreiber keine adäquate Einschulung/Beaufsichtigung nachweisen kann, zum Handkuss kommen wird, was dem Verunglückten jedoch auch wenig helfen wird.
Dass eine Standaufsicht vor Ort, und nicht 50m entfernt und nur durch Kameras/Monitore mit dem Geschehen verbunden, gscheiter ist, um im Bedarfsfall unverzüglich eingreifen zu können, ist offensichtlich.
Andererseits sollten wir aber auch die Kirche im Dorf lassen, denn die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass die Anzahl von Unglücksfällen auf behördlich genehmigten Schießständen Recht überschaubar sein dürfte, denn mir fällt spontan keiner ein.
Auf privat betriebenen Schießständen ist, was das Hantieren mit Faustfeuerwaffen anbelangt, zwar eine WBK Voraussetzung, eine Standaufsicht wird jedoch nicht erforderlich sein.
Ich war schon oft genug in Leobersdorf, ohne dort Mitglied zu sein, und ja, ich habe dort eine potentiell gefährliche Situation erlebt, weil ein Jungspund samt Freundin den Leihrevolver ohne ausgeschwenkter Trommel Richtung Kassa getragen hat.
Genauso habe ich eine potentiell gefährliche Situation auf einem privaten Schießstand erlebt, die durch einen sehr sehr erfahrenen WBK-Inhaber hervorgerufen würde, der im Zuge eines Kurses zweimal das Kommando "sichern" mit "abdrücken" verwechselt hat.
Alles hat Vor- und Nachteile, und auch jahrzehntelanger Waffenbesitz schützt nicht davor, dass eine gefährliche Situation durch einen selbst hervorgerufen wird.
Dass sich einiges noch sicherheitstechnisch optimieren ließe, ist klar, aber andererseits müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen offenbar ausreichen.
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