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Grund für WBK

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Patrick1708
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Grund für WBK

Beitrag von Patrick1708 » So 10. Apr 2016, 11:33

Hallo liebe Mitglieder,

Nach stundenlangen Lesens in diese Forum, und der Entdeckung des neuen Entwurfes für die europäische Feuerwaffenrichtlinie, kann ich eigentlich nur mehr den Kopf schütteln.

Aber nun zum eigentlichen "Problem"

Meine bessere Hälfte hat bei ihrem Antra für die WBK - SV als Grund angegeben ( bzw wurde es ausgewählt, da im Gutachten Sportschiessen und SV steht ).
Wird das jetzt ein Problem ?

Sollte man es auf Sportschiessen ändern ?

Danke im Vorhinein.

mfg Patrick
Mfg Patrick :at2:

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Re: Grund für WBK

Beitrag von Maddin » So 10. Apr 2016, 12:09

Bei einem WBK-Antrag IMMER SV angeben, denn dann MUSS die Behörde die WBK erteilen.

Grüße

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Re: Grund für WBK

Beitrag von BigBen » So 10. Apr 2016, 12:11

Kein Problem solange sich die Rechtslage in AT nicht massiv ändert.
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Re: Grund für WBK

Beitrag von Patrick1708 » So 10. Apr 2016, 12:13

Maddin hat geschrieben:Bei einem WBK-Antrag IMMER SV angeben, denn dann MUSS die Behörde die WBK erteilen.

Grüße

Sie hat die WBK schon, hat aber SV angegeben.

Könnte das in naher Zukunft zum Problem werden ?

mfg
Mfg Patrick :at2:

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Re: Grund für WBK

Beitrag von BigBen » So 10. Apr 2016, 12:24

Sorry, aber wir verfügen über keine Kristallkugel die die Zukunft voraussagen kann ;-)
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Re: Grund für WBK

Beitrag von Patrick1708 » So 10. Apr 2016, 12:46

BigBen hat geschrieben:Sorry, aber wir verfügen über keine Kristallkugel die die Zukunft voraussagen kann ;-)

Könnte man den Grund für die Beantragung ( z.b.: Auf Sportschiessen ) kurzfristig ändern ?

Das ist mir schon klar - wegen der Kristallkugel :D

mfg
Mfg Patrick :at2:

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Re: Grund für WBK

Beitrag von BigBen » So 10. Apr 2016, 12:50

Änder garnichts...deine Frau wird die WBK bekommen und wenn sie diese mal hat, ist es nicht mehr so leicht sie wegzunehmen. Die größte Gefahr dafür sind dann die von der EU angedachten 5 jährigen Checks- und Bedarfsprüfungen, aber die können einem Sportschützen dann genauso am Kopf fallen.

Also an eurer Stelle würde ich mal garnichts machen und auf die WBK warten. Wobei garnichts machen auch falsch ist: schreibt Politikern im Inland und auf EU-Ebene was ihr von sinnlosen Waffenrechtsverschärfungen haltet!
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Re: Grund für WBK

Beitrag von Patrick1708 » So 10. Apr 2016, 12:55

BigBen hat geschrieben:Änder garnichts...deine Frau wird die WBK bekommen und wenn sie diese mal hat, ist es nicht mehr so leicht sie wegzunehmen. Die größte Gefahr dafür sind dann die von der EU angedachten 5 jährigen Checks- und Bedarfsprüfungen, aber die können einem Sportschützen dann genauso am Kopf fallen.

Also an eurer Stelle würde ich mal garnichts machen und auf die WBK warten. Wobei garnichts machen auch falsch ist: schreibt Politikern im Inland und auf EU-Ebene was ihr von sinnlosen Waffenrechtsverschärfungen haltet!

Ich bedanke mich recht herzlich für die Informationen.

Danke an alle

mfg Patrick
Mfg Patrick :at2:

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Re: Grund für WBK

Beitrag von hasgunz » Mo 11. Apr 2016, 01:11

Also mich würde es sehr wundern, wenn die WBK eingezogen wird, weil die EU vorschreibt, dass SV nicht mehr legitim ist...
Da würden dann VIELE Bürger plötzlich ihre WBK verlieren.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Grund für WBK

Beitrag von BigBen » Mo 11. Apr 2016, 07:46

Und manche Partei an Haufen Wähler!
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Re: Grund für WBK

Beitrag von Hellboy » Mo 11. Apr 2016, 08:08

BigBen hat geschrieben:Und manche Partei an Haufen Wähler!


und das glaub ich ned mal :headslap:

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Re: AW: Grund für WBK

Beitrag von DerDaniel » Mo 11. Apr 2016, 09:40

Ich glaube auch nicht das viele ihr Wahlverhalten ändern werden, wenn die WBK, also ein Plastik Kärtchen und bisal unfassbares Recht weg ist, sondern wenn sie die Waffe, also einen harten teuren Wertgegenstand abliefern dürfen.
Leider fällt es vielen extrem schwer den Wert eines Rechts zu erfassen, so lange man keinen haptischen Bezug dazu hat.

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Martin P
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Re: Grund für WBK

Beitrag von Martin P » Mo 11. Apr 2016, 12:21

Patrick1708 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Bei einem WBK-Antrag IMMER SV angeben, denn dann MUSS die Behörde die WBK erteilen.

Grüße

Sie hat die WBK schon, hat aber SV angegeben.

Könnte das in naher Zukunft zum Problem werden ?

mfg


Vielleicht sollte man noch verfahrensrechtlich dazu sagen, dass der Antrag (auf Ausstellung der WBK) mit der Ausstellung und Übernahme der WBK ja erledigt ist und man als Antragsteller nicht im Nachhinein (nach Rechtskraft der Erledigung) die Begründung für den Antrag modifizieren kann.

vman
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Re: Grund für WBK

Beitrag von vman » Mi 20. Nov 2019, 13:56

Was bitte heisst SV ? Sportverein etwa ?

Tasatir
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Re: Grund für WBK

Beitrag von Tasatir » Mi 20. Nov 2019, 13:59

vman hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 13:56
Was bitte heisst SV ? Sportverein etwa ?

SV = Selbstverteidigung

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