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Grund für WBK

Verfasst: So 10. Apr 2016, 11:33
von Patrick1708
Hallo liebe Mitglieder,

Nach stundenlangen Lesens in diese Forum, und der Entdeckung des neuen Entwurfes für die europäische Feuerwaffenrichtlinie, kann ich eigentlich nur mehr den Kopf schütteln.

Aber nun zum eigentlichen "Problem"

Meine bessere Hälfte hat bei ihrem Antra für die WBK - SV als Grund angegeben ( bzw wurde es ausgewählt, da im Gutachten Sportschiessen und SV steht ).
Wird das jetzt ein Problem ?

Sollte man es auf Sportschiessen ändern ?

Danke im Vorhinein.

mfg Patrick

Re: Grund für WBK

Verfasst: So 10. Apr 2016, 12:09
von Maddin
Bei einem WBK-Antrag IMMER SV angeben, denn dann MUSS die Behörde die WBK erteilen.

Grüße

Re: Grund für WBK

Verfasst: So 10. Apr 2016, 12:11
von BigBen
Kein Problem solange sich die Rechtslage in AT nicht massiv ändert.

Re: Grund für WBK

Verfasst: So 10. Apr 2016, 12:13
von Patrick1708
Maddin hat geschrieben:Bei einem WBK-Antrag IMMER SV angeben, denn dann MUSS die Behörde die WBK erteilen.

Grüße

Sie hat die WBK schon, hat aber SV angegeben.

Könnte das in naher Zukunft zum Problem werden ?

mfg

Re: Grund für WBK

Verfasst: So 10. Apr 2016, 12:24
von BigBen
Sorry, aber wir verfügen über keine Kristallkugel die die Zukunft voraussagen kann ;-)

Re: Grund für WBK

Verfasst: So 10. Apr 2016, 12:46
von Patrick1708
BigBen hat geschrieben:Sorry, aber wir verfügen über keine Kristallkugel die die Zukunft voraussagen kann ;-)

Könnte man den Grund für die Beantragung ( z.b.: Auf Sportschiessen ) kurzfristig ändern ?

Das ist mir schon klar - wegen der Kristallkugel :D

mfg

Re: Grund für WBK

Verfasst: So 10. Apr 2016, 12:50
von BigBen
Änder garnichts...deine Frau wird die WBK bekommen und wenn sie diese mal hat, ist es nicht mehr so leicht sie wegzunehmen. Die größte Gefahr dafür sind dann die von der EU angedachten 5 jährigen Checks- und Bedarfsprüfungen, aber die können einem Sportschützen dann genauso am Kopf fallen.

Also an eurer Stelle würde ich mal garnichts machen und auf die WBK warten. Wobei garnichts machen auch falsch ist: schreibt Politikern im Inland und auf EU-Ebene was ihr von sinnlosen Waffenrechtsverschärfungen haltet!

Re: Grund für WBK

Verfasst: So 10. Apr 2016, 12:55
von Patrick1708
BigBen hat geschrieben:Änder garnichts...deine Frau wird die WBK bekommen und wenn sie diese mal hat, ist es nicht mehr so leicht sie wegzunehmen. Die größte Gefahr dafür sind dann die von der EU angedachten 5 jährigen Checks- und Bedarfsprüfungen, aber die können einem Sportschützen dann genauso am Kopf fallen.

Also an eurer Stelle würde ich mal garnichts machen und auf die WBK warten. Wobei garnichts machen auch falsch ist: schreibt Politikern im Inland und auf EU-Ebene was ihr von sinnlosen Waffenrechtsverschärfungen haltet!

Ich bedanke mich recht herzlich für die Informationen.

Danke an alle

mfg Patrick

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mo 11. Apr 2016, 01:11
von hasgunz
Also mich würde es sehr wundern, wenn die WBK eingezogen wird, weil die EU vorschreibt, dass SV nicht mehr legitim ist...
Da würden dann VIELE Bürger plötzlich ihre WBK verlieren.

LG

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mo 11. Apr 2016, 07:46
von BigBen
Und manche Partei an Haufen Wähler!

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mo 11. Apr 2016, 08:08
von Hellboy
BigBen hat geschrieben:Und manche Partei an Haufen Wähler!


und das glaub ich ned mal :headslap:

Re: AW: Grund für WBK

Verfasst: Mo 11. Apr 2016, 09:40
von DerDaniel
Ich glaube auch nicht das viele ihr Wahlverhalten ändern werden, wenn die WBK, also ein Plastik Kärtchen und bisal unfassbares Recht weg ist, sondern wenn sie die Waffe, also einen harten teuren Wertgegenstand abliefern dürfen.
Leider fällt es vielen extrem schwer den Wert eines Rechts zu erfassen, so lange man keinen haptischen Bezug dazu hat.

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mo 11. Apr 2016, 12:21
von Martin P
Patrick1708 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Bei einem WBK-Antrag IMMER SV angeben, denn dann MUSS die Behörde die WBK erteilen.

Grüße

Sie hat die WBK schon, hat aber SV angegeben.

Könnte das in naher Zukunft zum Problem werden ?

mfg


Vielleicht sollte man noch verfahrensrechtlich dazu sagen, dass der Antrag (auf Ausstellung der WBK) mit der Ausstellung und Übernahme der WBK ja erledigt ist und man als Antragsteller nicht im Nachhinein (nach Rechtskraft der Erledigung) die Begründung für den Antrag modifizieren kann.

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 13:56
von vman
Was bitte heisst SV ? Sportverein etwa ?

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 13:59
von Tasatir
vman hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 13:56
Was bitte heisst SV ? Sportverein etwa ?

SV = Selbstverteidigung