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Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:46
von KGR84
PrometheusV hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:41
Sei nicht dumm und gib einfach beides an !
Soweit ich weiss kann man nur einen Grund angeben.

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:50
von vman
OK. Also darf man hier nicht seine Meinung äußern.
Sorry. Wusste ich nicht.
Wird nicht mehr vorkommen. ;-)

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:58
von m_a_d
ich richte mir mal Popcorn her für die kommenden Diskussionen hier im Thread:
.) kann man 2 Begründungen angeben beim Erstausstellen der WBK
.) ist SV mit Schusswaffe sinnvoll und unter welchen Bedingungen / Ausbildung / etc
.) welche Munition ist für SV zu nehmen
.) Revolver vs. Glock vs. Sportpistole vs. Flinte vs. etc

;-) ps: kann Spuren von Humor beinhalten und ist ggf gar nicht so ernst gemeint

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 16:04
von vman
Jippieh!
Antwort folgt trotzdem. :-)

1. Danke. Dann weiss ich meine 2 Gründe :-)
2. tja....
3. Also ich möchte mir eine P229 kaufen. Hatte ich in Texas probiert. Fand ich super. Und find sie viel besser als die Glock, welche ich
auch probiert hab.
Die gibts dann in 9mm, .40 oder .357. Alles was das Herz begehrt.
4. Mein Ziel ist es es 1x Pistole. Dann irgendwann mal nen schönen Revolver und eine Lee Enfield oder ähnliches.
Das sollte ja reichen. Schiessen kann man ja eh nur mit einem Teil. :)

Ich fahr jetzt zum Hofer und hol mir eins. (Popcorn)

Mahlzeit!

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 16:06
von vman
Jippieh!
Antwort folgt trotzdem. :-)

1. Danke. Dann weiss ich meine 2 Gründe :-)
2. tja....
3. Also ich möchte mir eine P229 kaufen. Hatte ich in Texas probiert. Fand ich super. Und find sie viel besser als die Glock, welche ich
auch probiert hab.
Die gibts dann in 9mm, .40 oder .357. Alles was das Herz begehrt.
4. Mein Ziel ist es es 1x Pistole. Dann irgendwann mal nen schönen Revolver und eine Lee Enfield oder ähnliches.
Das sollte ja reichen. Schiessen kann man ja eh nur mit einem Teil. :)

Ich fahr jetzt zum Hofer und hol mir eins. (Popcorn)

Mahlzeit!

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 18:08
von mastercrash
m_a_d hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:58
ich richte mir mal Popcorn her für die kommenden Diskussionen hier im Thread:
.) kann man 2 Begründungen angeben beim Erstausstellen der WBK
.) ist SV mit Schusswaffe sinnvoll und unter welchen Bedingungen / Ausbildung / etc

;-) ps: kann Spuren von Humor beinhalten und ist ggf gar nicht so ernst gemeint
Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.

Bringen wirds aber nicht wirklich was ;) Selbst die die ich kenne und ursprünglich SV angegeben haben konnten dann mit Bewerben erweitern... Vielleicht hat da aber jemand andere Erfahrungen, dass gesagt wurde: Sie verteidigen sich doch nur selbst, warum schießen Sie da Bewerbe, Erweiterung gibts keine... Kann ich mir nicht vorstellen.

Zu 2: Es kommt darauf an ;) Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.

Auf den Rest gehe ich nicht ein, dein Popcorn hin oder her ;)

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 18:25
von KGR84
mastercrash hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 18:08
Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.
Ok wusste ich nicht, bei mir gabs sowas noch nicht.

Bei der C-Meldung vor ca. 3 Monaten, habe ich explizit nach der Möglichkeit gefragt einen zweiten Grund anzugeben und das wurde verneint. War aber auch "nur" ein Waffenhändler, vielleicht wusste er es nicht besser.
mastercrash hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 18:08
Zu 2: Es kommt darauf an ;) Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.
Da bringt dir aber eine WBK auch nix.

Unter der Angabe für SV im Antrag für die WBK versteht man wohl zu 90% den Eigenschutz in den eigenen vier Wänden.

Re: Grund für WBK

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 18:41
von mastercrash
KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 18:25
mastercrash hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 18:08
Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.
Ok wusste ich nicht, bei mir gabs sowas noch nicht.

Bei der C-Meldung vor ca. 3 Monaten, habe ich explizit nach der Möglichkeit gefragt einen zweiten Grund anzugeben und das wurde verneint. War aber auch "nur" ein Waffenhändler, vielleicht wusste er es nicht besser.
Ja das kommt daher, dass die meisten einfach hingehen, und einfach mündlich den Antrag stellen. Dann schaut der Beamte ins System und sagt, da ist nur ein Feld also was wollen Sie angeben, das eine oder das andere.

Man kann aber auch mit schriftlichem Antrag kommen ("Hiermit beantrage ich die Ausstellung einer WBK aus folgenden Gründen:") wo alle Gründe genannt werden und der schriftliche Antrag kommt als Evidenz in den Akt und daher kann man sich im Zweifel dann auch künftig darauf berufen: "Gemäß meinem schriftlichen Antrag vom XX.YY.ZZZZ". Da ist es dann auch egal, was schlussendlich ins System eingetragen wird, beide Gründe finden sich im Akt.

Aber wie gesagt, wird das kaum Unterschiede machen.
KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 18:25
mastercrash hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 18:08
Zu 2: Es kommt darauf an ;) Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.
Da bringt dir aber eine WBK auch nix.

Unter der Angabe für SV im Antrag für die WBK versteht man wohl zu 90% den Eigenschutz in den eigenen vier Wänden.
Ja, ich meinte auch teilweise Videos aus privaten Indoor Überwachungskameras. Auch solche findet man. Wenn du hinter der Eingangstür stehst und siehst wie die langsam aber sicher nachgibt, weil drausen jemand mit Brecheisen oder anderem Gerät seiner "Arbeit" nachgeht... Mein lieber Scholli würde ich zum Tresor laufen.

In Mailand vor etwa einem Jahr haben die Einbrecher (oder eher Indoor-Räuber) der Frau als sie im Haus waren ja das Ohr abgeschnitten und beide gefoltert, um zu erfahren wo ein nicht-existenter Tresor mit Wertsachen ist...
https://www.repubblica.it/cronaca/2018/ ... 207150496/

Ähnliche Fälle gibt es ja täglich, wenn auch nicht in dieser Grausamkeit.

Re: Grund für WBK

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 00:41
von gewo
mastercrash hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 18:08
m_a_d hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:58
ich richte mir mal Popcorn her für die kommenden Diskussionen hier im Thread:
.) kann man 2 Begründungen angeben beim Erstausstellen der WBK
.) ist SV mit Schusswaffe sinnvoll und unter welchen Bedingungen / Ausbildung / etc

;-) ps: kann Spuren von Humor beinhalten und ist ggf gar nicht so ernst gemeint
Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.

Bringen wirds aber nicht wirklich was ;) Selbst die die ich kenne und ursprünglich SV angegeben haben konnten dann mit Bewerben erweitern... Vielleicht hat da aber jemand andere Erfahrungen, dass gesagt wurde: Sie verteidigen sich doch nur selbst, warum schießen Sie da Bewerbe, Erweiterung gibts keine... Kann ich mir nicht vorstellen.

Zu 2: Es kommt darauf an ;) Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.

Auf den Rest gehe ich nicht ein, dein Popcorn hin oder her ;)

wann hast du zuletzt eine WBK neu beantragt?

es gibt keinen schriftlichen antrag
wird alles muendlich vom sachbearbeiter ins system geklopft

einen selbst formulierten antrag kannst zum butterbrot einwickeln nehmen ..,,
der liegt in keinem akt
es gibt keinen handakt mehr wie frueher
es gibt nur mehr das ZWR
kein papier mehr ...

Re: Grund für WBK

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 05:54
von HowlingWolf
gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 00:41
wann hast du zuletzt eine WBK neu beantragt?

es gibt keinen schriftlichen antrag
wird alles muendlich vom sachbearbeiter ins system geklopft

einen selbst formulierten antrag kannst zum butterbrot einwickeln nehmen ..,,
der liegt in keinem akt
es gibt keinen handakt mehr wie frueher
es gibt nur mehr das ZWR
kein papier mehr ...
Wird nach meiner Erinnerung (war vor ca. 1,5 Jahren) eingescannt und als Attachment angehängt.
Ob das in Wien auch so gemacht wird, ist wieder eine andere Frage. Wien ist anders... ;)

Re: Grund für WBK

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 06:10
von Balistix
gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 00:41
mastercrash hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 18:08
m_a_d hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:58
ich richte mir mal Popcorn her für die kommenden Diskussionen hier im Thread:
.) kann man 2 Begründungen angeben beim Erstausstellen der WBK
.) ist SV mit Schusswaffe sinnvoll und unter welchen Bedingungen / Ausbildung / etc

;-) ps: kann Spuren von Humor beinhalten und ist ggf gar nicht so ernst gemeint
Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.

Bringen wirds aber nicht wirklich was ;) Selbst die die ich kenne und ursprünglich SV angegeben haben konnten dann mit Bewerben erweitern... Vielleicht hat da aber jemand andere Erfahrungen, dass gesagt wurde: Sie verteidigen sich doch nur selbst, warum schießen Sie da Bewerbe, Erweiterung gibts keine... Kann ich mir nicht vorstellen.

Zu 2: Es kommt darauf an ;) Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.

Auf den Rest gehe ich nicht ein, dein Popcorn hin oder her ;)

wann hast du zuletzt eine WBK neu beantragt?

es gibt keinen schriftlichen antrag
wird alles muendlich vom sachbearbeiter ins system geklopft

einen selbst formulierten antrag kannst zum butterbrot einwickeln nehmen ..,,
der liegt in keinem akt
es gibt keinen handakt mehr wie frueher
es gibt nur mehr das ZWR
kein papier mehr ...
Was passiert mit dem ganzen Papierkrieg bei Erweiterungsanträgen? Rundablage?

Re: Grund für WBK

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 07:46
von vman
Also ich werde am Dienstag mein Pop äähh. meine WBK anfordern. :-)

Re: Grund für WBK

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 14:30
von mastercrash
Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 06:10
Was passiert mit dem ganzen Papierkrieg bei Erweiterungsanträgen? Rundablage?
Sehr sicher nicht, das wird alles digital, oft sogar in Papierform aufbewahrt. Die Behörde muss alle ihre Entscheidungen gegenüber Aufsichtsbehörde und Innenministerium, bei Klage auch gegenüber dem Verwaltungsgericht jederzeit erklären und belegen können.

Meine Behörde hat jeden Zettel wie ich ihn gebracht habe im Original im Akt. Sogar die Registrierungsbestätigungen meines Händlers haben sie fotokopiert als ich sie mal zufällig dabei hatte und in den Akt gelegt.

Re: Grund für WBK

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 15:48
von Joewood
Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 06:10
Was passiert mit dem ganzen Papierkrieg bei Erweiterungsanträgen? Rundablage?
fix nicht... ich hab meine Bearbeiterin vor kurzem gebeten, sie möge mir die Zettel, die ich für die Erweiterung eingereicht habe, doch bitte per mail zusenden, da ich die Originale nicht mehr finden kann...
Hat sie gemacht. Sind also ganz offensichtlich irgendwo im System und nicht in der Rundablage...
(Anmerkung: es ging mir nur um die Zettel, die ich selber per Scan/pdf zur Behörde geschickt hatte)

Re: Grund für WBK

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 16:33
von phips243
KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:46
PrometheusV hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:41
Sei nicht dumm und gib einfach beides an !
Soweit ich weiss kann man nur einen Grund angeben.
Ja, ist so. Zumindest kann man im System nur einen Grund auswählen. Habe ich vor einem Jahr bei der Antragstellung auf der BH Feldkirch live mitbekommen. Der Beamte hat dann auf meinen Wunsch SV gewählt, aber Sportschießen noch als "Notiz" hinzugefügt.