Re: Grund für WBK
Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:46
Soweit ich weiss kann man nur einen Grund angeben.
Soweit ich weiss kann man nur einen Grund angeben.
Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.m_a_d hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 15:58ich richte mir mal Popcorn her für die kommenden Diskussionen hier im Thread:
.) kann man 2 Begründungen angeben beim Erstausstellen der WBK
.) ist SV mit Schusswaffe sinnvoll und unter welchen Bedingungen / Ausbildung / etc
ps: kann Spuren von Humor beinhalten und ist ggf gar nicht so ernst gemeint
Ok wusste ich nicht, bei mir gabs sowas noch nicht.mastercrash hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 18:08Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.
Da bringt dir aber eine WBK auch nix.mastercrash hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 18:08Zu 2: Es kommt darauf an Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.
Ja das kommt daher, dass die meisten einfach hingehen, und einfach mündlich den Antrag stellen. Dann schaut der Beamte ins System und sagt, da ist nur ein Feld also was wollen Sie angeben, das eine oder das andere.KGR84 hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 18:25Ok wusste ich nicht, bei mir gabs sowas noch nicht.mastercrash hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 18:08Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.
Bei der C-Meldung vor ca. 3 Monaten, habe ich explizit nach der Möglichkeit gefragt einen zweiten Grund anzugeben und das wurde verneint. War aber auch "nur" ein Waffenhändler, vielleicht wusste er es nicht besser.
Ja, ich meinte auch teilweise Videos aus privaten Indoor Überwachungskameras. Auch solche findet man. Wenn du hinter der Eingangstür stehst und siehst wie die langsam aber sicher nachgibt, weil drausen jemand mit Brecheisen oder anderem Gerät seiner "Arbeit" nachgeht... Mein lieber Scholli würde ich zum Tresor laufen.KGR84 hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 18:25Da bringt dir aber eine WBK auch nix.mastercrash hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 18:08Zu 2: Es kommt darauf an Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.
Unter der Angabe für SV im Antrag für die WBK versteht man wohl zu 90% den Eigenschutz in den eigenen vier Wänden.
mastercrash hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 18:08Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.m_a_d hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 15:58ich richte mir mal Popcorn her für die kommenden Diskussionen hier im Thread:
.) kann man 2 Begründungen angeben beim Erstausstellen der WBK
.) ist SV mit Schusswaffe sinnvoll und unter welchen Bedingungen / Ausbildung / etc
ps: kann Spuren von Humor beinhalten und ist ggf gar nicht so ernst gemeint
Bringen wirds aber nicht wirklich was Selbst die die ich kenne und ursprünglich SV angegeben haben konnten dann mit Bewerben erweitern... Vielleicht hat da aber jemand andere Erfahrungen, dass gesagt wurde: Sie verteidigen sich doch nur selbst, warum schießen Sie da Bewerbe, Erweiterung gibts keine... Kann ich mir nicht vorstellen.
Zu 2: Es kommt darauf an Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.
Auf den Rest gehe ich nicht ein, dein Popcorn hin oder her
Wird nach meiner Erinnerung (war vor ca. 1,5 Jahren) eingescannt und als Attachment angehängt.gewo hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 00:41wann hast du zuletzt eine WBK neu beantragt?
es gibt keinen schriftlichen antrag
wird alles muendlich vom sachbearbeiter ins system geklopft
einen selbst formulierten antrag kannst zum butterbrot einwickeln nehmen ..,,
der liegt in keinem akt
es gibt keinen handakt mehr wie frueher
es gibt nur mehr das ZWR
kein papier mehr ...
Was passiert mit dem ganzen Papierkrieg bei Erweiterungsanträgen? Rundablage?gewo hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 00:41mastercrash hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 18:08Man kann zwei Begründungen bei einem selbst formulierten Antrag angeben, aber die Beamten tragen dann trotzdem nur eine ins System ein, weil das kein Feld für einen zweiten Grund hat... Im Antrag der in den Akt wandert stehen dann aber trotzdem beide und man kann sich demnach später schon verwaltungsrechtlich auf den ursprünglichen Antrag im Akt berufen. Das ist schon mal Fakt.m_a_d hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 15:58ich richte mir mal Popcorn her für die kommenden Diskussionen hier im Thread:
.) kann man 2 Begründungen angeben beim Erstausstellen der WBK
.) ist SV mit Schusswaffe sinnvoll und unter welchen Bedingungen / Ausbildung / etc
ps: kann Spuren von Humor beinhalten und ist ggf gar nicht so ernst gemeint
Bringen wirds aber nicht wirklich was Selbst die die ich kenne und ursprünglich SV angegeben haben konnten dann mit Bewerben erweitern... Vielleicht hat da aber jemand andere Erfahrungen, dass gesagt wurde: Sie verteidigen sich doch nur selbst, warum schießen Sie da Bewerbe, Erweiterung gibts keine... Kann ich mir nicht vorstellen.
Zu 2: Es kommt darauf an Man findet heutzutage dank Internet ja Unmengen von Videos aus Überwachungskameras und da hätte ich als Opfer teilweise meine letzte Unterhose hergegeben um in der Situation (rechtzeitig) eine Glock zu haben.
Auf den Rest gehe ich nicht ein, dein Popcorn hin oder her
wann hast du zuletzt eine WBK neu beantragt?
es gibt keinen schriftlichen antrag
wird alles muendlich vom sachbearbeiter ins system geklopft
einen selbst formulierten antrag kannst zum butterbrot einwickeln nehmen ..,,
der liegt in keinem akt
es gibt keinen handakt mehr wie frueher
es gibt nur mehr das ZWR
kein papier mehr ...
Sehr sicher nicht, das wird alles digital, oft sogar in Papierform aufbewahrt. Die Behörde muss alle ihre Entscheidungen gegenüber Aufsichtsbehörde und Innenministerium, bei Klage auch gegenüber dem Verwaltungsgericht jederzeit erklären und belegen können.
fix nicht... ich hab meine Bearbeiterin vor kurzem gebeten, sie möge mir die Zettel, die ich für die Erweiterung eingereicht habe, doch bitte per mail zusenden, da ich die Originale nicht mehr finden kann...
Ja, ist so. Zumindest kann man im System nur einen Grund auswählen. Habe ich vor einem Jahr bei der Antragstellung auf der BH Feldkirch live mitbekommen. Der Beamte hat dann auf meinen Wunsch SV gewählt, aber Sportschießen noch als "Notiz" hinzugefügt.