archer hat geschrieben:Also ich kenn mich ja nicht so aus mit weisfertigen kurzwaffen aber ich stell mir das irgendwie schwer vor die 911 im weisfertigen zustand zusammenzubauen (ohne jedwede oberflächenveredelung) die dann beschießen lassen und dann melden...
Punkt 1.
Die teile passen weisfertig nicht mal annähernd zusammen.
Punkt 2. ohne zusammengebaute funktionierende Waffe ist ein Beschuss nicht machbar/ fürn A und
Punkt 3.
Ohne das die Teile auf dich gemeldet sind bekommst die garnicht in die hand zum Zusammenbauen/beschießen lassen...
Fazit. so wie du schreibst is da ein Blödsinn. zumindest bei weisfertigen Kurzwaffen/1911er...
Grüße
weißfertig bedeutet das die Waffe fertig gebaut ist, auch schon geschmirgelt aber noch ohne Brünierung oder dergleichen, fertig für den Beschuss. Du hast aus "Rohteilen" eine waffe gebaut, dazu benötigst du eine Herstellungslizenz, heißt du mußt Büchsenmacher sein. Wenn dein Amt sich die Teile als ganze Waffe melden läßt hast du einfach Glück gehabt.