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Transport Kat.C ohne WBK

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 14:25
von Bürki
Hallo alle zusammen,

bitte verzeiht mir meine blöde Frage, danach geb ich auch Ruhe.

Wie muss ich eine Kat.C Waffe zum Schiessstand oder Büchsenmacher transportieren und muss ich irgendwelche Dokumente für die Waffe beantragen oder mitführen?

Vorab Dankeschön

Gruß
Bürki



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Re: Transport Kat.C ohne WBK

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 14:40
von Hrab
§7 (3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).


Gewehrtasche mit Zipp zu = geschlossenes Behältnis

Re: Transport Kat.C ohne WBK

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 14:47
von panhandle
hi...

in einem geschlossenem behältnis auf alle fälle..

näheres dazu hier https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q= ... 4HwmDEY5VQ

( §7 waffg. )

wird beim transport zwar nicht verlangt, aber kannst ja auch die zwr meldung oder - so vielleicht ( noch ) nicht vorhanden - den nachweis der tatsache, das der zeitraum ( 6 wochen ) der registrierungspflicht noch nicht abgelaufen ist mitnehmen....hast dann bei einer event kontrolle unterwegs keinen stress.
( §34abb.5 )

lg
willi

Re: Transport Kat.C ohne WBK

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 17:40
von Trap001
der gesetzgeber verlangt eine zugriffssichere verwahrung beim transport der waffe (verschliessbare tasche, koffer)
und das war´s. dokumente bei kat. c +d braucht man nicht mitführen.

Re: Transport Kat.C ohne WBK

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 18:46
von Bürki
Vielen Dank für die schnellen Antworten.



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