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Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 13:24
von awp
Hallo Leute!
Ich hätte eine Frage, und zwar, ob man einen Wechsellauf für ein als Zubehör eingetragenes Wechselsystem als weiteres Zubehör zur Basiswaffe eintragen lassen kann?
Die Frage ist hypothetischer Natur und ein Beispiel hierfür wäre, wenn man sich für eine Pistole ein Wechselsystem (gleiches oder anders Kaliber) zugelegt hat, ob man dann einen Wechsellauf für das Wechselsystem (dieser Lauf muss nicht identisch zum schon vorhandenen sein) als Zubehör für die Basispistole eintragen lassen kann? Wobei angemerkt sei, dass der Wechsellauf in der Basispistole nicht betrieben werden kann sondern nur im Wechselsystem, daher die Frage.
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 13:26
von rupi
awp hat geschrieben:Ich hätte eine Frage, und zwar, ob man einen Wechsellauf für ein als Zubehör eingetragenes Wechselsystem als weiteres Zubehör zur Basiswaffe eintragen lassen kann?
Zubehör fürs Zubehör gibts nicht
es muss auf die Grundwaffe gemeldet werden
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 14:16
von awp
OK, also wenn sich jemand für seine Glock ein .22er Wechselsystem kauft, es als Zubehör eintragen lässt und dann einen Ersatzlauf dafür "auf Lager" legen möchte, dann geht das sicher nicht als weiterer Zubehöreintrag?
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 14:20
von Steirer
JEDER Lauf gilt einzeln als Zubehör! Du darfst auch mehr als 2 Läufe für eine Waffe haben!
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 14:34
von rupi
awp hat geschrieben:OK, also wenn sich jemand für seine Glock ein .22er Wechselsystem kauft, es als Zubehör eintragen lässt und dann einen Ersatzlauf dafür "auf Lager" legen möchte, dann geht das sicher nicht als weiterer Zubehöreintrag?
was ich sagen wollte war: der WS Lauf #2 MUSS auf die Grundwaffe gemeldet werden, nicht aufs Wechselsystem
heißt :
1) Grundwaffe Glock irgendwas
-Wechselsystem 22lr
-Lauf XYZ
braucht 2 Zubehöranträge und Zubehöreinträge
du kannst auch
1) Glock
- Uhl WS
- Uhl 22lr Lauf #2
- Uhl 22lr Lauf #3
machen, aber die Läufe müssen alle auf die Glock gemeldet werden, nicht aufs Uhl WS
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 14:39
von awp
OK, danke.
Meine Bedenken waren eben, dass der .22er Wechsellauf ja einen Zubehöreintrag auf der Basiswaffe erzeugt, der mit der Basiswaffe alleine gar nicht funktioniert, sondern erst mit dem als Zubehör eingetragenen Wechselsystem.
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 14:46
von rupi
um welches Szenario genau gehts denn jetzt überhaupt ?
nix hypothetisches sondern das was du vorhast
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 15:35
von dLTdT
awp hat geschrieben:Meine Bedenken waren eben, dass der .22er Wechsellauf ja einen Zubehöreintrag auf der Basiswaffe erzeugt, der mit der Basiswaffe alleine gar nicht funktioniert, sondern erst mit dem als Zubehör eingetragenen Wechselsystem.
sorry, nix vastehn...
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 16:13
von awp
Wie gesagt, es gibt nichts Konkretes. Aber genau dein Beispiel mit der Glock und Uhl Wechselsystem + Uhl Ersatzlauf trifft genau die Problematik die ich meine, weil der Uhl Ersatzlauf ja nicht mit der Glock alleine funktioniert sondern eben genau gesehen ein Zubehörteil für's Wechselsystem und nicht für die Glock an sich ist, aber das dürfte ja dann offensichtlich eh doch kein Problem sein.
Re: Wechsellauf für Wechselsystem als Zubehöreintrag?
Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 16:15
von rupi
awp hat geschrieben:Wie gesagt, es gibt nichts Konkretes. Aber genau dein Beispiel mit der Glock und Uhl Wechselsystem + Uhl Ersatzlauf trifft genau die Problematik die ich meine, weil der Uhl Ersatzlauf ja nicht mit der Glock alleine funktioniert sondern eben genau gesehen ein Zubehörteil für's Wechselsystem und nicht für die Glock an sich ist, aber das dürfte ja dann offensichtlich eh doch kein Problem sein.
das musst du im Zweifelsfall mit deinem Sachbearbeiter ausreden