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Glock 17 - Welches Wechselsystem?

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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von rhodium01 » Mi 17. Mai 2017, 20:52

100 € für ein Griffstück. .. die Zeiten sind doch auch schon vorbei.

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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Glock1768 » Do 18. Mai 2017, 09:08

hab für meines 120.- (oder waren es 125.-???) bezahlt ...
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Glock1768 » Do 18. Mai 2017, 09:14

aber ein Punkt interessiert mich noch ... ihr könnt mir hier sicherlich weiter helfen

ich werde mir auch in mittlerer Zukunft ein Uhl-System für meine Glock 17 besorgen. Ich habe zwei der schönen Glocks zuhause. Das Wechselsystem wird (hab hier noch keine Erfahrung) als Zubehör zu einer Glock registriert.

Ist es rechtlich möglich das Wechselsystem auf beiden Glocks zu verwenden, oder nur auf derjenigen, wo das Wechselsystem registriert ist?

Auf meinem zusätzlichen Griffstück (habe ich mir für den KPOS gekauft um nicht jedesmal die Griffstücke wegen Beaverrail demontieren zu müssen) ist alles klar, diese Kombi wäre und ist illegal ... sonst wäre es ja eine dritte vollständige und nicht registrierte Waffe.
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Glock1768 » Sa 20. Mai 2017, 17:47

Meine Frage hat sich erledigt ... Habe ich heute am Stand klären können ... Habs eh richtig vermutet, nur auf der Waffe (Griffstück) erlaubt, bei der das Wechselsystem eingetragen ist
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von dragon08 » Sa 20. Mai 2017, 18:38

Glock1768 hat geschrieben:Meine Frage hat sich erledigt ... Habe ich heute am Stand klären können ... Habs eh richtig vermutet, nur auf der Waffe (Griffstück) erlaubt, bei der das Wechselsystem eingetragen ist


Was machst du wenn du dir noch ein Griffstück kaufst?
Zur Info. Griffstücke sind frei!
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Glock1768 » Sa 20. Mai 2017, 21:20

Wenn du einen Zubehör Schlitten auf ein weiteres Griffstück montiert hast du eine neue und illegale Waffe ... Mach das lieber nicht ... Hab ich aber oben schon geschrieben

Ein Griffstück für mein kpos hab ich ja
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Lagavulin » Sa 20. Mai 2017, 22:48

Glock1768 hat geschrieben:Wenn du einen Zubehör Schlitten auf ein weiteres Griffstück montiert hast du eine neue und illegale Waffe ... Mach das lieber nicht ... Hab ich aber oben schon geschrieben

Ein Griffstück für mein kpos hab ich ja


Die Waffe ist nur dann illegal, wenn du die als (Haupt-)Waffe und das als Wechselsystem registrierte System zeitgleich auf 2 Griffstücke zusammengebaut besitzt. Zerlegst du zuerst die Hauptwaffe und baust danach dein Wechselsystem auf ein anderes Griffstück ist es nicht illegal.

Aufbewahren würde ich gesonderte Griffstücke aber dort, wo sie bei einer Verwahrungskontrolle nicht gesehen werden, auch wenn sie rechtlich völlig korrekt vom Wechselsystem getrennt im Safe liegen. Auf die Diskussion mit dem Beamten - "...und sie wollen mir einreden dass ich das nicht in 5 Sekunden zusammensetzen kann und damit eine vollwertige zweite Waffe habe, die aber nicht als solche registriert ist...?" - kann ich verzichten.
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von rupi » Sa 20. Mai 2017, 22:53

illegal ist da sowieso nichts

es ist melde- und genehmigungspflichtig
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von yoda » So 21. Mai 2017, 01:38

Glock1768 hat geschrieben:Wenn du einen Zubehör Schlitten auf ein weiteres Griffstück montiert hast du eine neue und illegale Waffe ... Mach das lieber nicht ... Hab ich aber oben schon geschrieben

Ein Griffstück für mein kpos hab ich ja
Dann hast du eine legale Waffe, die Gefahr ist nur dass du die erlaubte Anzahl an Waffen auf der WBK überschreitest, wenn du vorher schon voll warst. Je nach Bezirk ist dann von einem bösen Brief bis zu einem Waffenverbot alles möglich.
Zuletzt geändert von yoda am So 21. Mai 2017, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Glock1768 » So 21. Mai 2017, 08:20

Aha ... Vielen Dank, das wusste ich dann so nicht

Aber ihr habt Recht ... Ein Gespräch deswegen provozieren bei gemeinsamer korrekter Verwahrung kann unnötige Diskussion verursachen
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Lagavulin » So 21. Mai 2017, 12:07

rupi hat geschrieben:illegal ist da sowieso nichts

es ist melde- und genehmigungspflichtig


..und wenn man's nicht meldet ist es nicht illegal sondern ewig meldepflichtig und gleichzeitig legal, oder wie..!??? :lol:
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Bell » So 21. Mai 2017, 12:53

Lagavulin hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:illegal ist da sowieso nichts

es ist melde- und genehmigungspflichtig


..und wenn man's nicht meldet ist es nicht illegal sondern ewig meldepflichtig und gleichzeitig legal, oder wie..!??? :lol:

Die Waffe, oder der Teil einer Waffe ist nicht illegal.
Die Unterlassung einer vorgeschriebenen Meldung ist eine Verwaltungsübertretung (bei KatC, §51) bzw der unbefugte Besitz eine strafbare Handlung (bei KatB, §50)!

Streng genommen gibt es ja keine "illegalen" Waffen. Die nennt das Gesetz ja "verbotene" Waffen.

Man besitzt also nicht "illegal" (also gegen das Gesetz) eine KatB sondern "unbefugt" (IM SINNE des Gesetzes).

So würd ich das formulieren.


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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Bell » Do 25. Mai 2017, 21:37

gewo hat geschrieben:
gunjosh hat geschrieben:Preislich wirst Du Dir - abgesehen vom Griffstück - nicht viel ersparen. Mir ging
es darum einen Platz auf der WBK zu sparen. Wenn die Plätze auf der WBK keine
Rolle spielen, würde ich mich eher für eine komplette G34 entscheiden, alleine schon
wegen der Verfügbarkeit bzw. Lieferzeit.
LG
gunjosh


griffstueck sind ca 100,-

dh wenn eine G34gen4 zb € 729,- inkl. kostet dann kostet nur der wechselverschluss komplett mit lauf rund einen hunderter weniger
da kommen da meisten noch ein paar euro dazu fuers hin- und hermelden damit aus der waffe ein zubehoer wird ..

lieferzeit ist gleich
wenn eine G34gen4 lagernd ist ist damit automatisch auch ein wechselsystem G34gen4 lagernd ...


Bedeutet also, ich könnte mir ein G34gen4 WS kaufen und als Zubehör eintragen lassen.
Ihr würdet das als komplette Waffe beim Großhändler bestellen und somit würde euch dann, nach dem Verkauf des WS, ein Griffstück mit der selben Seriennummer über bleiben.
Würde ich jetzt (rein theoretisch) dieses "freie" Griffstück auch kaufen, hätte ich halt ein Stück Plastisch zusätzlich zu Hause.
Wenn ich aber, aus welchem Grund auch immer, mein WS los werden wollte, könnte ich es als komplette Waffe registrieren (also von Zubehör auf einen freien Platz verschieben lassen) und dann "überlassen/veräußern".

Bevor wer raunzt:
Natürlich würde ich NIE auf die kranke Idee kommen, dieses WS mit Ser# XY auf das Griffstück mit Ser# XY zu stecken (während die "Grund-Glock" zusammengebaut ist!), weil ich ja dann einen zusätzliche Waffe hätte, die so nicht im ZWR steht!!!
Aber es würde den etwaigen Wiederverkaufswert oder zumindest die Möglichkeit eines Wiederverkaufs erheblich steigern, wenn man auch das passende Griffstück hätte.

Chriss
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von Chriss » Sa 29. Jul 2017, 16:10

Hallo

Da das griffstück der glock 17 und glock 34 gleich sind, würden dann auch ein wechselsystem von der glock 22 auf die glock 34 passt?
Wenn ja müsste man noch etwas beachten?

gewo
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Re: Glock 17 - Welches Wechselsystem?

Beitrag von gewo » Sa 29. Jul 2017, 17:08

Chriss hat geschrieben:Hallo

Da das griffstück der glock 17 und glock 34 gleich sind, würden dann auch ein wechselsystem von der glock 22 auf die glock 34 passt?
Wenn ja müsste man noch etwas beachten?


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