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Langwaffe mit den ÖBB transportieren

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mastercrash
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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Beitrag von mastercrash » Mo 7. Okt 2019, 16:33

Ich gehe doch nicht extra mit Ikea-Karton zum Schießstand nur um nicht aufzufallen. Genauso wenig verwende ich irgend eine ungeschickte Sporttasche deswegen, bei der dann alles quer gemischt drinnen liegt, weil da wohl kaum Abteilungen für Magazine und Munition vorgesehen sein werden.
Was erwartet man als nächstes? Sich ein Fußballtrikot zur Tarnung anzuziehen?

Natürlich gibt es Möglichkeiten das geschickt zu machen... Gitarren-Koffer und ein Hemd mit Noten abgedruckt anziehen... aber soweit haben wirs in Österreich zum Glück noch nicht...
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

phips243
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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Beitrag von phips243 » Mo 7. Okt 2019, 17:32

Die Beförderungsbestimmungen sagen doch eh alles zur hier zwischenzeitlich vermuteten Diskrepanz zwischen Eisenbahngesetz und den neuen Beförderungsbestimmungen der ÖBB:
A.4.1.1.2
Die Sicherheit unserer Reisenden ist uns wichtig. Sie dürfen nur mitnehmen, was nach österreichischem Recht in Eisenbahnen erlaubt ist und keine Gefahr für Sie, andere Reisende oder unsere Züge und Busse darstellt.
Wenn sie schon ausdrücklich auf das österreichische Recht hinsichtlich erlaubter/verbotener Gegenstände in Eisenbahnen Bezug nehmen und danach nur geladene Schusswaffen als verbotene Gegenstände erwähnen, kann man davon ausgehen, dass der Transport ungeladener Schusswaffen auch vom Eisenbahngesetz her erlaubt ist.

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Fangschuss
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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Beitrag von Fangschuss » Mo 7. Okt 2019, 18:33

mastercrash hat geschrieben:
Mo 7. Okt 2019, 01:29
Fangschuss hat geschrieben:
So 6. Okt 2019, 14:11
Hier greift noch ein weiterer Aspekt, der nicht für Beamte gilt. Das Erregen von öffentlichen Ärgernis.
ach für die gilt das nicht :lol: und ich hab mich schon gefragt, warum so viele Stripper wie Polizisten gekl... lassen wir das.
gewo hat geschrieben:
So 6. Okt 2019, 15:09
erreggung öffentlichen ärgernisses ist ein auf nacktheit und sexualitaet abgestelltes gerichtlich strafbares delikt
solange du also ned nackig mit deimem R94 in der u-bahn faehrst ,,,
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist nur ein auf Sexualität in der Öffentlichkeit gerichtetes Delikt und heißt in Österreich "öffentliche geschlechtliche Handlungen".
Nur nackig sein ...
spareribs hat geschrieben:
So 6. Okt 2019, 15:23
Oder pinkeln in der Öffentlichkeit :-)
... ist (nur) eine Verwaltungsübertretung und nicht strafrechtlich relevant.

Das was Fangschuss hier ganz offensichtlich gemeint hat wäre "Störung der öffentlichen Ordnung" mit dem Tatbestand des "berechtigten Ärgernisses" nach § 81 SPG. Kann man schon mal verwechseln :D
Das ist ebenfalls (nur) eine Verwaltungsübertretung, kann aber, wenn sie in Zusammenhang mit einer Waffe stattfindet, problemlos dafür sorgen, dass man die Zuverlässigkeit los ist oder ein Waffenverbot kriegt...
Und ja, wer auch mit Waffenpass ohne erkennbaren Grund oder offensichtliche Rechtfertigung (zB uniformierter Security-Mitarbeiter bei Dienstbeginn oder dergleichen, auch wenn die das normalerweise nicht in der Öffentlichkeit machen) mal vor dem Supermarkt gemütlich seine Pistole durchrepetiert erfüllt genau diesen Tatbestand (soweit er nichts macht das strenger bestraft wird - lex specialis...).
Danke für die bissige Richtigstellung des Sachverhalts. Ob nun das Zumperl' oder die Kanone aus dem Hoserl' rausschaut, da ist der Unterschied in den Folgen heute schon sehr gering. Deshalb ist das für mich auch eins...Wer's nicht glaubt, soll es probieren. Daher wird man als Privatmann nicht offen transportieren oder führen, denn dann könnte alles weg sein. Für das BH oder Bullen ist das natürlich anders, aber auch hier wird die öffentliche Meinung strenger, wie man aktuell erkennen kann...

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macgeibes
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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Beitrag von macgeibes » Mo 7. Okt 2019, 18:42

...ich stand anfag dieses Jahres- nach erfolgreicher Dorotheumversteigerung- mitten im Wiener Hauptbahnhof... mit 3 Gewehrfutterale aus Leder... und keinen hat's gejuckt... bin dann auch zum Mäci auf an Cheesburger... nit mal die hat's gejuckt... :mrgreen:
MARLIN 94,WINCHESTER,CZ452, DANIELdef, MK12,HighStandard superm.,CZ TSO,G34, G19~STiSPARTA~STI int.SPARTAN, S&W 686-4plus,1911 COLT .45, 1943military,Rem1945,COLT80's,R1.45,KIMBERII,COLT70's,SPRINGFIELD,P210,COLT 1903,COONAN the sexiest 1911 ever

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Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Beitrag von Balistix » Mo 7. Okt 2019, 19:14

Rutenfutterale für Angelruten sind auch super. Und in einem Pelicase ist im Zweifel halt Kamera-Equipment drin. (Blöd nur, wenn fett OBERLAND draufsteht.)
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

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