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Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 12:54
von Hirschfänger
Hallo,

ich wurde von ein paar Schützenkollegen eingeladen, mit ihnen in einem Schießpark zu trainieren, der ein Stück weit von meinem Zuhause entfernt ist. Leider habe ich im Moment kein Auto zur Verfügung, deshalb meine Frage: kann man bedenkenlos eine Langwaffe mit der Bundesbahn transportieren, ohne dass irgendjemand vom Zugpersonal oder von den Fahrgästen Panik bekommt?

Ich würde natürlich meinen Ausweis und die Waffendokumente mitführen und könnte ja auch den Grund des Waffenstransports angeben.

Eine weitere Frage ist, ob es dann besser ist, die Waffe im versperrten Futteral zu transportieren, oder zerlegt im unscheinbaren Rucksack? Ein Vorhängeschloss würde ich an beidem befestigen.

Der Vorteil vom Rucksack wäre wohl, dass dann niemand verunsichert ist, weil die Waffe nicht erkenntlich ist. Andererseits, falls ich von der Polizei aus irgendeinem Grund kontrolliert werde, würden die vermutlich weiß Gott was denken, wenn ich eine zerlegte Waffe "incognito" transportiere.

Was meint ihr?

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 13:10
von jagawirth
Da dürfte es schon einige Fäden geben
z.B. https://pulverdampf.com/viewtopic.php?t=29798

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 13:12
von gewo
eisenbahnsicherheitsgesetz

transport von schusswaffen ist in der ÖBB (und auch in der westbahn) privaten verboten

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 13:16
von Robiwan
Das ist eh ein Kapitel für sich:

Punkt 6.3 der Beförderungsbestimmungen und A.4.1.1.2. der Fahrgastrechte besagen:
"Die Mitnahme von Waffen und Munition in die Züge ist untersagt. Die besonderen Beförderungsbedingungen*) legen die Ausnahmen und Modalitäten fest."

bzw.

"[...]Ausgeschlossen sind insbesondere Schusswaffen[...]"

ABER:
*) Punkt 42c der besonderen Beförderungsbedingungen spricht wieder nur von "geladenen Schusswaffen"...

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 13:22
von Hirschfänger
gewo hat geschrieben:eisenbahnsicherheitsgesetz

transport von schusswaffen ist in der ÖBB (und auch in der westbahn) privaten verboten



Ok, das ist schlecht...

Wie sieht es aus, wenn ich die Waffe zwei Wochen vorher einem Kollegen übergebe, damit der sie für mich an besagtem Tag mit dem Auto zum Schießplatz mitnimmt und ich reise dann ohne Waffe mit dem Zug an?

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 13:26
von gewo
Hirschfänger hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:eisenbahnsicherheitsgesetz
transport von schusswaffen ist in der ÖBB (und auch in der westbahn) privaten verboten

Ok, das ist schlecht...
Wie sieht es aus, wenn ich die Waffe zwei Wochen vorher einem Kollegen übergebe, damit der sie für mich an besagtem Tag mit dem Auto zum Schießplatz mitnimmt und ich reise dann ohne Waffe mit dem Zug an?


kat C/D kein problem wenn er sie ordentlich verwahren kann in der zwischenzeit

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 13:27
von Hirschfänger
Super, danke! Dann werde ich es so machen!

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 14:35
von doc steel
Hirschfänger hat geschrieben:und ich reise dann ohne Waffe mit dem Zug an?

pfuuh, des kann schwierig werden.
was machst wenns dich kontrollieren und fragen warum du ohne waffe reist? :D

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 14:54
von hmg382
gewo hat geschrieben:eisenbahnsicherheitsgesetz

transport von schusswaffen ist in der ÖBB (und auch in der westbahn) privaten verboten


Hm ... dass die ÖBB Schusswaffentransport in den Beförderungsbedingungen ausschließt ist bekannt:
https://www.vvt.at/data.cfm?vpath=downl ... verkehr-ag

Abschnitt A.4.1.1.2.

Aber das es gesetzlich verboten ist? Eisenbahnsicherheitsgesetz ist mir nicht bekannt. Ich schätze du meinst die Verordnung zu Eisenbahnschutzvorschriften?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007900

Da heißt es aber:
§6. (4) Zahl 5
Insbesondere ist verboten, [...] gefährliche Gegenstände mitzunehmen, zB nicht verpackte Sägen, Beile, Glasscheiben oder geladene Schusswaffen;


Ein Verstoß gegen die Transportbedingungen wäre es allemal, aber ein Gesetzesverstoß?

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:08
von gewo
hmg382 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:eisenbahnsicherheitsgesetz

transport von schusswaffen ist in der ÖBB (und auch in der westbahn) privaten verboten


Hm ... dass die ÖBB Schusswaffentransport in den Beförderungsbedingungen ausschließt ist bekannt:
https://www.vvt.at/data.cfm?vpath=downl ... verkehr-ag

Abschnitt A.4.1.1.2.

Aber das es gesetzlich verboten ist? Eisenbahnsicherheitsgesetz ist mir nicht bekannt. Ich schätze du meinst die Verordnung zu Eisenbahnschutzvorschriften?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007900

Da heißt es aber:
§6. (4) Zahl 5
Insbesondere ist verboten, [...] gefährliche Gegenstände mitzunehmen, zB nicht verpackte Sägen, Beile, Glasscheiben oder geladene Schusswaffen;


Ein Verstoß gegen die Transportbedingungen wäre es allemal, aber ein Gesetzesverstoß?


irgendwer der rechtlich damit zu tun hat mir das mal so erklaert dass durch irgendeine bestimmung in dem gesetz die AGBs der eisenbahngesellschten quasi in bundesgesetzesrang erhoben werden weil das gesetz die eisenbahngesellschaften dazu verpflichtet derartige allgemeine anordnungen 8wie zb AGBs) zu erlassen

daher waere ggf auch nach bundesrecht (strafrechtlich, nicht verwaktungsrechtlich) zu bestrafen
kenn mich zu wenig mit soclehn spitzfindigkeiten aus
aber ich halte es fuer moeglich da man ja oft genug fuer eine handlung nach zwei gesetzesnormen bestraft wird

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:25
von Paddy91
Gerade wollte ich eine Antwort formulieren.
Dann hab ich bemerkt dass die S-Bahn in Wien eigentlich von der ÖBB betrieben wird. Möchte nicht wissen wie oft da die Zufallsbekannschaft meines Großcousins mit Waffe drin war und ist. Bislang wurde der aber noch nicht durchsucht, er fährt aber auch immer mit Ticket.

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:46
von diver99
Nimm dir einfach ein Carsharing-KFZ und pfeiff auf die ÖBB.

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 16:05
von hobbycaptain
wer lang fragt geht weit irr :whistle:

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 16:55
von Robiwan
Ich erwähne es gerne nochmals, weil's scheinbar untergegangen ist:

allgemeine Beförderungsbestimmungen Punkt 6.3 :
"Die Mitnahme von Waffen und Munition in die Züge ist untersagt. Die besonderen Beförderungsbedingungen legen die Ausnahmen und Modalitäten fest."

Besondere Beförderungsbedingungen Punkt 42c :
"Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:[...]geladene Schusswaffen[...]"

Re: Langwaffe mit den ÖBB transportieren

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 17:04
von JägerausSalzburg
Man kann sich das Leben durch viele Fragen auch unnötig schwer machen....man bekommt viele Antworten. Schön langsam erinnert mich das ganze an unsere geliebten nördlichen Nachbarn, die durch "Gschaftlhuberei" zu dem derzeitigen Waffengesetz gesorgt haben, wo sogar ein Leatherman verboten ist.