Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Hinweise und Tips.
Vielleicht kamen/ kommen die Hörprobleme auch vom Stress, Halswirbelsäule etc.
Ich habe nach dem Training festgestellt, dass:
ich ein Ohrengeräusch auf beiden Ohren hatte
ich gefühlt auf dem einem Ohr deutlich schlechter höre
ich überempfindlich auf Geräusche reagiere
ich Dinge schlechter verstehe
ich meine eine Krone auf dem Zahn fühlen kann
entsprechend habe ich mich jetzt entschieden mal 5-6 Wochen nur LuPi zu schießen. Falls die Ohren etwas abbekommen haben soll man erneuten lärm einige Zeit unterbinden. Die Oben beschrieben Symptome sind mittlerweile alle fast weg, trotzdem werde ich mich noch schonen, die Symptome haben mir schon Angst gemacht - ich habe aber auch mein Kopfkissen getauscht und bin zu einer Osteophatin etc. vielleicht hatte ich auch einen Hörsturz der sich Zeitlich überschnitten hat...
Ich habe auch mit dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gesprochen und eine Aussage bekommen die für andere vielleicht auch wichtig/ interessant ist:
Generell ist es so, dass bei der Beurteilung der Gehörgefährdung zwei Größen zu betrachten sind. Das eine ist der Spitzenschalldruckpegel, der die lauteste Druckspitze beschreibt, und das andere der äquivalente Dauerschallpegel, der etwas über den Energieinhalt des Ereignisse aussagt. Diese beiden Größen werden ja auch in der BGI 677 diskutiert.
Der Wert von 160 dB ist der Spitzenschalldruckpegel. Als Richtwert bietet sich hier die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung an, die als maximal zulässigen Expositionswert 137 dB(Cpeak) fordert, um Gehörschäden durch einmalige Ereignisse zu verhindern. Bei ca. 160 dB(Cpeak) für einen Schuss sind Sie also mit einem hochdämmenden (einzelnen) Gehörschützer ausreichend geschützt, da nur 23 dB an Dämmung nötig sind. Für Handfeuerwaffen verwenden wir normalerweise den M-Wert des Gehörschützers. Für die beiden von Ihnen genannten Kapselgehörschützer sind das 32 bzw. 35 dB. Wir ziehen standardmäßig noch 5 dB als Praxisabschlag ab, weil die meisten Gehörschützer in der Praxis nicht so gut auf- bzw. eingesetzt werden wie bei der Baumusterprüfung. Das wäre aber auch noch kein Problem. Was man generell beim Schießen beachten sollte, ist der Einsatz von Schutzbrillen mit starren Brillenbügeln. Diese können die Dämmwirkung deutlich reduzieren. Bei der Bundeswehr wird dafür z.B. ein Abschlag von 7 dB angesetzt.
Nun zum äquivalenten Dauerschallpegel, der die Gehörgefährdung für längere Expositionen beschreibt: Hier sind natürlich die Personengruppen besonders beansprucht, die sich lange in Schießanlagen aufhalten, also Aufsichten und Trainer, und weniger die Schützen selbst. Im Prinzip können Sie die beispielhaften Angaben zu den L_Aeq Werten der BGI 677 nutzen, wenn Sie eine vergleichbare Waffe verwenden. Wir verwenden mittlerweile zur Beurteilung von Impulsereignissen lieber des sog. Einzelereignispegel L_AE oder SEL. Dazu liegen aber noch keine systematischen Werte für ausreichend viele Waffen vor. Als Abschätzung habe ich mit den Werten für eine Polizei-Pistole 9mm gerechnet. Das ergibt für 100 Schuss am Tag einen Mittelungspegel über 8 h von 101 dB(A). Wenn Sie also einen Dämmwert von 25 dB (z.B. bei einem M-Wert von 30 dB abzgl. 5 dB Praxisabschlag) anwenden, ergibt sich ein Restpegel von 76 dB. Wenn Sie doppelt so viele Schüsse abgeben würden, würde sich der Wert um 3 dB erhöhen. Für Trainer und Aufsichtsführende sollten die Werte entsprechend Tabelle 3 aus der BGI 677 um 1 bis 2 dB niedriger liegen (und bei besserer Raumakustik noch niedriger).
Es spricht natürlich nichts dagegen, den Kapselgehörschützer mit einem hochdämmenden Schaumstoffstöpsel zu kombinieren. Leider lassen sich für solche Kombinationen die resultierenden Dämmwerte nicht berechnen. Wir haben exemplarisch einige Kombinationen gemessen, Sie finden diese z.B. im Anhang 3 der DGUV Regel 112-194 (über www.dguv.de/publikationen). Zum Beispiel liefert die Kombination des Peltor H540A mit dem 3M 1100 einen M-Wert von 40 dB. Dieser Kombinationswert ist aber empfindlich davon abhängig, dass der Stöpsel korrekt eingesetzt wird. Der Praxisabschlag, der für Kapselgehörschützer 5 dB beträgt, ist für Schaumstoffstöpsel 9 dB. Bei „normaler“ Benutzung wären das also nur noch 31 dB (im Vergleich zu 27 dB für diese Kapsel allein).
Wir sind momentan dabei, das Beurteilungs- und Auswahlverfahren für Schießlärmexposition zu überarbeiten. Daher kann ich Ihnen jetzt außer der BGI 677 keine Publikation nennen.