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Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

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the_law
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Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

Beitrag von the_law » Di 30. Jan 2018, 20:10

grüße,

seit längerem geistert in mir die idee rum einen großkalibergradzügler zuzulegen.
die auswahl beschränkt sich auf einige nicht grad günstige jagdgewehre und ein paar wenige, teils qualitativ wenig ansprechenden nachbauten.
gibt es eine möglichkeit sich in europa zu einem akzeptablen preis eine gradzugbüchse a'la ar15 selbst zusammenzustellen oder zusammenstellen lassen?
bräuchte eigendlich nur lauf ,verschluss, upper und lower, der rest wird dann nach gusto aufgebaut.
an einer halbautomatischen variante bin ich momentan nicht interessiert :roll:

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Prometheus
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Re: Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

Beitrag von Prometheus » Di 30. Jan 2018, 20:49

Natürlich nicht.
Die relevanten Teile dürfen nicht gleich sein wie bei einem normalen AR15

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cal22
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Re: Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

Beitrag von cal22 » Di 30. Jan 2018, 21:01

Wiso nicht? Lauf ohne Gasbohrung. Verschlusskopf einfach Österreich konform machen und evtl. den Verschlusskopf Fest mit dem Verschlussträger verbinden. Ob das Gasloch (wenn man das so nennt?) am Verschlussträger auch zugeschweißt werden muss weiß ich nicht aber man kann ja auch einen Verschlussträger von einem Piston AR nehmen. Oder einfach so ein fertiges IO-15 Ding kaufen.

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HS911
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Re: Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

Beitrag von HS911 » Di 30. Jan 2018, 22:12

cal22 hat geschrieben:Wiso nicht? Lauf ohne Gasbohrung. Verschlusskopf einfach Österreich konform machen und evtl. den Verschlusskopf Fest mit dem Verschlussträger verbinden. Ob das Gasloch (wenn man das so nennt?) am Verschlussträger auch zugeschweißt werden muss weiß ich nicht aber man kann ja auch einen Verschlussträger von einem Piston AR nehmen. Oder einfach so ein fertiges IO-15 Ding kaufen.


Du könntest prinzipiell Recht haben, aber das ist extrem dünnes Eis. Für meinen Geschmack viel zu dünn, aber wenn jemand anderer sich da drauftraut, soll ers machen. Wirklich sagen kann dir das ausschließlich Deine Behörde (Anfragen um Zuordnung zu einer Kategorie) oder ein Richter (Anzeige -> Verfahren).

Die ganzen Antworten a la "Verboten weil Bauteilgleichheit mit Kat-B", die jetzt vermutlich sonst noch kommen werden können nicht mit entsprechenden Gesetzestexten belegt werden. Das ist hier leider Hausgebrauch - Hirn völlig ausschalten und das Nachplappern was alle sagen, Hauptsache man höhlt den eigenen Stein mit stetem Tropfen aus.


Es gibt Upper, die keine Ausnehmung für das Gasrohr haben, aber der Upper wird da das kleinste Problem sein.
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Re: Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

Beitrag von cal22 » Mi 31. Jan 2018, 17:55

Naja sonst muss man die Waffe eben wie du schon sagst neu einstufen lassen. Ob das dafür steht ist natürlich die andere Frage. Ansonsten bleibt eigentlich nurmehr die Interordnance AR 15. Wenn man seitlich den Repetiergriff haben möchte kann das sicher jeder Büchser machen sollte ja kein Problem sein.

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Re: Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

Beitrag von gewo » Do 1. Feb 2018, 11:27

HS911 hat geschrieben:....
Die ganzen Antworten a la "Verboten weil Bauteilgleichheit mit Kat-B", die jetzt vermutlich sonst noch kommen werden können nicht mit entsprechenden Gesetzestexten belegt werden. ...


nichts aus dem thema „sonderzulassung von halbautomatischen langwaffen als kat B waffen (denn eigentlich sind sie ha laut KMV alle samt und sonders militaerisch) steht in einem gesetz

es ergibt sich alles aus der judikatur

und solange das BMI noch fuer einstufungen zustaendig war ist die baugleichheit das wesentliche (ausschluss)kriterium neben noch ein paar anderen gewesen

und das ist nicht nachgeplappert sondern gewusst
ich hatte zu der zeit durchaus auch mit einstufungen zu tun

heute ist es vermutlich nicht mehr von belang
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HS911
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Re: Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

Beitrag von HS911 » Do 1. Feb 2018, 17:58

gewo hat geschrieben:nichts aus dem thema „sonderzulassung von halbautomatischen langwaffen als kat B waffen (denn eigentlich sind sie ha laut KMV alle samt und sonders militaerisch) steht in einem gesetz

es ergibt sich alles aus der judikatur

und solange das BMI noch fuer einstufungen zustaendig war ist die baugleichheit das wesentliche (ausschluss)kriterium neben noch ein paar anderen gewesen

und das ist nicht nachgeplappert sondern gewusst
ich hatte zu der zeit durchaus auch mit einstufungen zu tun

heute ist es vermutlich nicht mehr von belang
es wird eh quasi alles abgelehnt ..... gleichteil hin oder her


"Sonderzulassung" steht nicht im Gesetz, das ist richtig. Eine Waffe wird nicht "zugelassen"; eine Waffe fällt von Haus aus in eine der Kategorien. Die Behörde (oder das BMLV) stellt fest, welche Kategorie das im konkreten Fall ist. Dadurch ändert sich die Kategorie der Waffe nicht. Wenn die Behörde feststellt, dass eine Waffe der Kat.B zuzuordnen ist, dann war die Waffe auch schon Kat.B bevor die Zuordnung beantragt oder festgestellt wurde.
Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist [...]


Wenn jetzt der Threadersteller im konkreten Fall meint, dass ein Geradezug AR-15 Kat.C ist und dass er das nicht im Vorhinein von der Behörde bestätigen lässt, dann ist das (wie oben beschrieben) dünnes Eis. Ich würd's mich definitiv nicht trauen. Das heißt im Umkehrschluss aber noch nicht, dass die Waffe bis zur Zuordnung Kat. A oder B ist.

Edit: Wenn es anderslautende Judikatur gibt, bitte einfach Links posten, oder beschreiben wo man diese Rechtssprüche sonst finden kann. Kann leicht sein, dass ich mich irre, aber im Zweifelsfall glaub ich halt doch dem WaffG mehr als quellenlosen Forenposts.
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Re: Ar15 Gradzügler selbst zusammenstellen?

Beitrag von gewo » Do 1. Feb 2018, 18:29

HS911 hat geschrieben:.... Das heißt im Umkehrschluss aber noch nicht, dass die Waffe bis zur Zuordnung Kat. A oder B ist.

richtig!

HS911 hat geschrieben:
Edit: Wenn es anderslautende Judikatur gibt, bitte einfach Links posten, oder beschreiben wo man diese Rechtssprüche sonst finden kann. 01,


du kannst keine finden denn jede einstufung ist ein verwaltungakt zwischen dem antragstellenden und der behoerde
er unterliegt dem datenschutz

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