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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 11:14
von KGR84
burggraben hat geschrieben:Das könnte ein mittelschweres Problem für diejenigen unter uns werden welche die Pistole führen und die großen Mags haben, weil eine Kat A Waffe führen wird es nicht spielen.


Ich weiss nix davon, dass ein WP zwischen Kat A oder B unterscheided. Wenn man die Genehmigung zu Kat A hat und einen WP, darf man diese auch führen. Oder stimmt das etwas nicht?

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 11:19
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Ich weiss nix davon, dass ein WP zwischen Kat A oder B unterscheided. Wenn man die Genehmigung zu Kat A hat und einen WP, darf man diese auch führen. Oder stimmt das etwas nicht?


zu allererst ist kat A nicht kat A
es gibt kat A militaerisch und kat A verboten

der waffenpass erlaubt das fuehren von waffen der kat B (steht auch drauf)
fuer das fuehren von waffen der kat A militarisch brauchst eine genhemigung des BMLVS
ob fuer das fuehren von waffen der kat A verboten ueberhaupt ein waffenpass vorgesehen ist weiss ich nicht, erinnere mich grad nicht an einen gesetzestext dazu ...

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 11:41
von KGR84
gewo hat geschrieben:
der waffenpass erlaubt das fuehren von waffen der kat B (steht auch drauf)


Asso na dann ... ich hab leider keinen, sonst hätt ich nachgeschaut :D

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 11:42
von burggraben
So wie gewo schon gesagt hat: Am WP steht auch die Kategorie und es wird schon ein paar mit Kat A geben - vielleicht für den Super-Spion, Leibwächter von der allerhöchsten Politik oder so, aber praktisch gesehen gibts nur den Kat B Waffenpass. Das Problem entsteht jetzt wenn die Kategorie A7 (= HC Mags) auf einen Schlag viele Leute die vorher keine Kat A hatten zu Kat A Besitzern macht. Ich kann mir nicht vorstellen dass Kat A(7) WPs ausgestellt werden, hauptsächlich wegen der Optik - da kann man zu leicht eine reißerische Schlagzeile draus machen. Also dürfen WP Besitzer entweder keine HC Mags für ihre Pistolen haben oder die Pistole wechselt fliegend die Kategorie. Andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 11:52
von oJo
Gehts um Besitz oder Eigentum? Is nämlich ein großer Unterschied. Besitzen is beim führen eh nicht,

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 12:56
von burggraben
oJo hat geschrieben:Gehts um Besitz oder Eigentum? Is nämlich ein großer Unterschied.

Versteh nicht was du meinst. Unterschied Besitz / Eigentum ist klar, aber in dem Fall spielt es wohl keine Rolle und es wird auf Besitz hinauslaufen, egal wer das Eigentum an HC Mags hat. Sprich, ohne die Sportschützen/Altbestand Ausnahmegenehmigung wirst du sie dir auch nicht ausleihen (=Besitz ohne Eigentum) dürfen. Kannst ja auch kein Kat A Sturmgewehr ausleihen nur mit Kat B WBK (außer auf einem Schießstand wo das Waffenrecht nicht gilt).

oJo hat geschrieben:Besitzen is beim führen eh nicht,

Versteh ich auch nicht. Wenn du das Magazin führst dann besitzt du es in dem Moment auch gerade.


Wenn ich raten müsste, dann ist es sehr wahrscheinlich dass WP Inhaber zukünftig keine 33er Mags mehr als Ersatzmagazin führen dürfen. Man braucht sich also nur soviel auf Lager legen wie man für daheim und den Schießstand braucht.

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 13:59
von oJo
Aber wenn du das Magazin nicht führst, hast du auch kein Besitzproblem, somit Waffe ganz normal B.

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 16:58
von mastercrash
oJo hat geschrieben:Aber wenn du das Magazin nicht führst, hast du auch kein Besitzproblem, somit Waffe ganz normal B.


Wenn das Magazin zuhause im Tresor liegt, besitzt man es dennoch, auch wenn man gerade unterwegs ist, weil man dann immer noch volles Gewahrsam am Magazin hat und sich ein potenzieller Dieb um Besitz an deinem Magazin zu erlangen dein Gewahrsam erst brechen müsste.

Wie man schon aus den vorigen Kommentaren herauslesen konnte: Es kommt darauf an wie die Richtlinie umgesetzt wird, ob eine Waffe nur durch den Besitz dauerhaft zu A wird oder nur solange wie das große Magazin angesteckt ist (fliegender Kategoriewechsel).
Das ist dann nicht nur interessant bezüglich WP sondern auch ob man seine Waffe an andere Person mit Kat B WBK außerhalb von Schießstätten verleihen darf.

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 17:18
von burggraben
mastercrash hat geschrieben:Das ist dann nicht nur interessant bezüglich WP sondern auch ob man seine Waffe an andere Person mit Kat B WBK außerhalb von Schießstätten verleihen darf.

Stimmt, daran hab ich noch gar nicht gedacht. Verleihen an einen Kat B WBKler ginge dann ja auch nicht mehr wenn die Waffe permanent Kat A7 wird. Der fliegende Kategoriewechsel hat auch seine Probleme, aber langsam schaut er fast wir die bessere Alternative aus. Unglaublich wieviel extra Bürokratie die Umstufung in A verursacht an die man zuerst gar nicht denkt.

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 18:05
von arnstein
gewo hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Ich weiss nix davon, dass ein WP zwischen Kat A oder B unterscheided. Wenn man die Genehmigung zu Kat A hat und einen WP, darf man diese auch führen. Oder stimmt das etwas nicht?


zu allererst ist kat A nicht kat A
es gibt kat A militaerisch und kat A verboten

der waffenpass erlaubt das fuehren von waffen der kat B (steht auch drauf)
fuer das fuehren von waffen der kat A militarisch brauchst eine genhemigung des BMLVS
ob fuer das fuehren von waffen der kat A verboten ueberhaupt ein waffenpass vorgesehen ist weiss ich nicht, erinnere mich grad nicht an einen gesetzestext dazu ...


Hallo,
Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 18:27
von gewo
arnstein hat geschrieben:Hallo,
Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien


keine ahnung
aber eine WBK bzw. WP sind eigentlich bescheide mit ausweischarakter

ein bescheid entwickelt, wenn er kein ablaufdatum hat, eine unbegrenzte wirkung in die zukunft
wenn du a baubescheid fuer dein haus bekommst und drei jahre spaeter aenderns die flaechenwidmung dann musst ja auch ne ein stockwerk abtragen

wie das aber mit kat A ist

man koennte sich wohl auch auf den standpunkt stellen dass wenn es noch keine kategorien gab
das BMI fuer die ausstellung von waffenpaessen zustaendig war
und dir einen ausgestellt hat
dass dieser dann nur fuer jene spaeter geschaffenen kategorien gelten kann die im waffengesetz geregelt worden sind

eine berechtigung zum fuehgren von kat A militaerisch kann nur das BMLVs ausstellen
von diesem hast du keine genehmigung erhalten
weder vor noch nach einfuehrung der kriegsmaterialverordnung ..

schwieriges thema
da muessten sich die legistiker vom BMI mal reinhaengen
aber da hast ja auch bei vier leut sechs meinungen vermute ich

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 20:03
von mastercrash
woolf hat geschrieben:Zwei WBK-ler, mit je einem AUG, einer hat große Magazine, der andere nicht. Eines ist Kat A, das andere Kat B...ich kann mir nicht vorstellen das sowas vor dem VwGH hält.


Das hört sich ja schon richtig idiotisch an... ähnlich wie einige andere Regelungen im WaffG... wäre daher eine gute Gelegenheit das WaffG noch sinnfreier zu gestalten.

Das sinnvollste wärs wohl das ähnlich zu gestalten wie mit gewöhnlichen Taschenlampen. Liegen sie im Schrank sind sie nicht waffenrelevant, nimmt man Kabelbinder und bindet sie an ein Gewehr werden sie (und/oder das Gewehr) vorübergehend zu Kat A.

Magazine in welcher Form auch immer für waffentechnisch relevant zu erklären ist sowieso sinnfrei, ähnlich als wollte man alle Taschenlampen verbieten, weil die ja jemand ans Gewehr kleben könnte. Bringt aber wenig hier ständig zu spekulieren, es wird noch dauern bis wir näheres wissen.

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 12:38
von burggraben
arnstein hat geschrieben:Hallo,
Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien

Interessehalber: Was steht auf so einem alten WP als Berechtigungsumfang drauf? Einfach "ist berechtigt 2 Schusswaffen zu erwerben, besitzen, führen und einzuführen" ohne Kategorieangabe?

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Verfasst: Do 5. Jul 2018, 14:06
von mastercrash
burggraben hat geschrieben:
arnstein hat geschrieben:Hallo,
Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien

Interessehalber: Was steht auf so einem alten WP als Berechtigungsumfang drauf? Einfach "ist berechtigt 2 Schusswaffen zu erwerben, besitzen, führen und einzuführen" ohne Kategorieangabe?


"Der Inhaber des Waffenpasses ist berechtigt, N genehmigungspflichtige Schusswaffen zu erwerben, zu besitzen, zu führen und einzuführen"