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Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 08:08
von cas81
Da nun sicherlich viele Schützen große Magazine und TMHS erwerben wollen, oder gerne alle fünf Jahre zwei weitere Waffen Kat B bis zur Gesamtzahl von zehn Stück iRd §23 2b hätten, soll dieser Thread eine Übersicht geben, welche Vereine die Voraussetzungen des neuen §11b Abs 2 WaffG erfüllen.

*DISKUSSION UNERWÜNSCHT, da dies hier etwas Konstruktives iSe Hilfestellung für bestehende und auch zukünftige Schützen werden soll.*

Sportschützen

§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Schießsportverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

(2) Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG),
BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.


Die Übersicht soll beinhalten:

1. Welche der AKTUELL bestehenden Vereine die normierten Voraussetzungen des §11b Abs 2 erfüllen.

2. Welche Vereine hiervon AKTUELL keinen Aufnahmestopp haben.

3. Zunächst Bundesland, danach Name und Anschrift des Vereins.

Da die Aufzählung eher veränderlicher Natur sein wird, sind die Hilfesteller gebeten, ihre Aufzählung bei entsprechender Änderung zu editieren. Ziel ist, dass die Leute nicht etliche Seiten mit widersprüchlichen Informationen durchforsten müssen, sodass erst recht wieder Diskussionsbedarf besteht.

EDIT:
Ich erstelle gleich an dieser Stelle eine passende Linksammlung und versuche sie möglichst zeitnahe zu aktuell zu halten. Infos nach bestem Wissen und Gewissen, leider keine Gewähr auf Richtigkeit:

Bundesebene:
http://www.ipscaustria.at/

NÖ:
https://www.1602stockerau.at

http://www.sg-sw.at/

https://www.shootingpark.at/schuetzenclub/ueber-uns/

OÖ:
http://www.hsv-ried-schiessen.at/

Wien:
https://w5.siemens.com/web/at/de/corpor ... etzen.aspx

http://schiessen.hsv-wien.at/

http://www.s-c-w.club/unser-verein/neue-mitglieder/
(SCW: Aufnahmestopp mit Letztstand 2016, Anfragen dennoch erwünscht)

Tirol:
http://www.ipsctirol.com
Derzeit Aufnahmestopp + Antragsgesuche auf Warteliste -> im Bedarfsfall nachfragen

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:22
von Kapselpracker
Da würde dann wohl der Schützenverein 1602 Stockerau diesen Kriterien entsprechen.
Eines vorweg, wir haben keine Aufnahmesperre aber so ganz einfach hinkommen und von jetzt auf gleich Mitglied werden geht natürlich auch nicht.

Punkt 3 erspare ich mit, klickt auf das Logo unten.

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:03
von gewo
soweit mir bekannt (details bitte selbst erfragen jeweils mittwoch ab 19h direkt vor ort am schiesstand)
SGS Schützengilde Schwechat
Mitglied im ÖSB LV NÖ und entsendet zur Staatsmeisterschaft (mind. FFW-GK /SGKP evt auch LG, LP, ISSF weiss ned ...)
kein Aufnahmestopp (aber wie bei vermutlich jedem Verein will man ein paar Saetze mit dem Bewerber sprechen vor der Aufnahme)
http://www.sg-sw.at/
jahres mitglieds beitrag € 150,-

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:09
von gewo
soweit mir bekannt (details bitte beim obmann - siehe link - erfragen)
KSV Siemens
über 100 Mitglieder
Mitglied im ÖSB LV Wien (SSLV Wien) und entsendet zur Staatsmeisterschaft (diverse Disziplinen)
kein Aufnahmestopp (aber wie bei vermutlich jedem Verein will man ein paar Saetze mit dem Bewerber sprechen vor der Aufnahme)
https://w5.siemens.com/web/at/de/corpor ... etzen.aspx
jahres mitglieds beitrag € 110,-
keine aufnahmegebuehr

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:26
von sauersigi
Steyr Mannlicher in Wr. Neustadt
https://www.steyr-arms.com/de/schiessze ... zenverein/

50.- Einschreibgebühr, einmalig
70.- Jahresgebühr

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:31
von DerDaniel
A. d. M.: Thema wurde angepinnt.
Beiträge die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, werden gelöscht (und verwarnt).

Danke cas81 für die Idee / Initiative.

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:57
von Hailwood
Austria Schützenverein Leobersdorf

https://www.shootingpark.at/schuetzenclub/

Am Lindenberg 1, 2552 Leobersdorf NÖ

50€ Einschreibgebühr
100€ Mitgliedsbeitrag jährlich

Dieses Jahr wurde z.B.: die European Shooting Championship Shotgun 2018 hier ausgetragen mehr als 100 Mitglieder gibt es sicher auch. Von einem Aufnahmestop habe ich auch nichts gelesen.

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:08
von Paddy91
Der Verein - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich - müsste meiner bescheidenen Subsumption nach auch darunter sein.

https://www.nfvoe.at/
39€ p.a.
Keine Einschreibgebühr
Kein Aufnahmestop

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cas81 hat geschrieben:Verein veranstaltet/entsendet also zumindest bundesländerübergreifende Bewerbe im Ausmaß von wenigstens 5 Ländern? Das sind doch immer nur Regionalmeisterschaften, dachte ich.
Hätte ich schon so gesehen. Wenns Regionalliga Ost und -West gibt und sonst nix müsste ja zwangsweise einer der Bewerbe 5 Bundesländer abdecken.
zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:34
von Hailwood
IPSC Austria

http://www.ipscaustria.at/

mehr als 100 Mitglieder
Mitglieder nehmen an Europa- und Weltmeisterschaften teil
kein Aufnahmestopp aber Kurs zur IPSC Sicherheitszulassung notwendig

in allen Bundesländern vertreten

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:57
von Patrick1990
HSV Wien Sektion Schießen

http://schiessen.hsv-wien.at

Wien Stammesdorf, keine Beschränkungen, Aufnahme Procedere sollte nicht zu streng sein.

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:23
von max81
sauersigi hat geschrieben:Steyr Mannlicher in Wr. Neustadt
https://www.steyr-arms.com/de/schiessze ... zenverein/
50.- Einschreibgebühr, einmalig
70.- Jahresgebühr


Beim Mannlicher SV sowie beim Plinking Club Seidler bist meines Wissens nur zahlendes = außerordentliches Mitglied.
Zumindest habe ich noch nie eine Einladung zu einer GV erhalten.

Außerordentliches Mitglied hilft nichts, man muss lt. §11 ordentliches Mitglied sein.

Hier gehört ebenso wie bei der Anzahl der Mitglieder und bei einigen weiteren Punkten angesetzt.

Schöne Grüße
max81

P.S.: Sorry fürn Diskussionsbeitrag, halte es aber für sehr wichtig.

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 18:30
von sauersigi
Deswegen muss das " ordentliche" weg. Hr. Dobler hatte mir versichert diesen Punkt bei einer neuerlichen Gesprächsrunde vorzubringen.
Vereine mit vielen unterstützenden, daher ausserordentlichen Mitgliedern, fallen bei der momentanen Regelung genauso durch den Rost.
Die Verantwortung des einzelnen sich dann um den Sportschützenstatus mittels Bewerben etc zu kümmern kann eh keiner abnehmen, nur die Vorgabe der Mindestmitgliederzahlen ist kompletter Schwachfug!!
Wie soll ein neugegründeter Verein seine Mitgliederzajlen heben wenn er auf absehbare Zeit kein "Sportschützenverein" sein kann.

Eine Möglichkeit: Jahres Mitgliedschaft um 10 Euro, alles andere wird über Gebühren abgeholten. Gespräch mit dem Obmann: 50 Euro. Stempel im Schützenbuch 20 Euro als Trainingsnachweis, etc....die Liste könnte lang sein.
Sarkasmus inklusive.... :whistle:

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 20:47
von hmg382
PSV Tirol Sektion PPS (IPSC)
http://www.ipsctirol.com
Aufnahmestopp + Antragsgesuche auf Warteliste
Jahresbeitrag 120 Eur
Aufnahmegebühr 240 Eur

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 07:41
von Housedog
HSV Ried im Innkreis
http://www.hsv-ried-schiessen.at/
Interessenten können jeden Mittwoch zum Stammtisch kommen. Alle genauen Infos stehen auf der Homepage.

Re: Schießsportverein gem §11b Abs 2 WaffG (ab 01.01.2019): OHNE DISKUSSION

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 18:11
von Grerdinger
Der GSSV Grieskirchen müsste mMn die Kriterien erfüllen. Definitiv über 100 Mitglieder, welche tlw. auch zu Meisterschaften fahren.