Kurze Frage in die Runde der Kundigen:
Kann man bei 2 verschiedenen Landesverbänden Mitglied sein, um zB für/bei Verein A in Bundesland X statisch SGKP zu schießen, und bei Verein B in Bundesland Y IPSC?
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Mitgliedschaft bei 2 verschiedenen Landesverbänden
- kemira
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Re: Mitgliedschaft bei 2 verschiedenen Landesverbänden
Klar geht das. Du kannst nur nicht ein und die selbe Diszi für beide Verbände schießen.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Mitgliedschaft bei 2 verschiedenen Landesverbänden
Kommt glaube ich auf die jeweiligen Landesverbände an.
Bei mir ging es nicht, wollte in Wien KK und LP und in Niederösterreich SGKP schiessen.
Lt. Landesverband NÖ gab's das mal früher bei einigen Schützen, aber jetzt machen sie das nicht mehr.
Gruß
Benni
Bei mir ging es nicht, wollte in Wien KK und LP und in Niederösterreich SGKP schiessen.
Lt. Landesverband NÖ gab's das mal früher bei einigen Schützen, aber jetzt machen sie das nicht mehr.
Gruß
Benni
Re: Mitgliedschaft bei 2 verschiedenen Landesverbänden
Mir wurde gesagt das ginge nicht. (W bzw NÖ)
Re: Mitgliedschaft bei 2 verschiedenen Landesverbänden
Kannst du der ÖSchO Artikel 3.3 entnehmen:
3.3 Übertrittstermine, Startberechtigungen
3.3.1 Termine für den Übertritt von aktiven Mitgliedern eines Vereines oder Landesverbandes zu einem anderen sind der 1. April und der 1. Oktober.
3.3.2 Der Übertretende ist für den neuen Verein und/oder LV bei Wettbewerben nur dann startberechtigt, wenn er seinen Wechsel allen betroffenen Vereinen und/oder LV bis zum 15. März bzw. 15. September schriftlich, mit Angabe der jeweiligen Sparten und Disziplinen, bekanntgegeben hat.
Wer Mitglied von mehreren Vereinen oder LV ist, darf bei Meisterschaften in jenen Bewerben, in welchen er bereits einmal angetreten ist, während der entsprechenden Schießsaison nur für diesen Verein oder Landesverband starten. Als Schießsaison gelten die Zeiträume zwischen dem 1. April und dem 30. September bzw. zwischen dem1. Oktober und dem 31. März.
3.3.3 Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Wettbewerbe über einen längeren Zeitraum, deren Durchführung die Landesverbände organisieren.
3.3.4 Für die SGKP- Bewerbe gilt als Übertrittstermin von aktiven Mitgliedern eines Vereines oder Landesverbandes zu einem anderen der Zeitraum zwischen dem 1. Dezember und dem 31. Dezember des laufenden Jahres.
Schöne Grüße
3.3 Übertrittstermine, Startberechtigungen
3.3.1 Termine für den Übertritt von aktiven Mitgliedern eines Vereines oder Landesverbandes zu einem anderen sind der 1. April und der 1. Oktober.
3.3.2 Der Übertretende ist für den neuen Verein und/oder LV bei Wettbewerben nur dann startberechtigt, wenn er seinen Wechsel allen betroffenen Vereinen und/oder LV bis zum 15. März bzw. 15. September schriftlich, mit Angabe der jeweiligen Sparten und Disziplinen, bekanntgegeben hat.
Wer Mitglied von mehreren Vereinen oder LV ist, darf bei Meisterschaften in jenen Bewerben, in welchen er bereits einmal angetreten ist, während der entsprechenden Schießsaison nur für diesen Verein oder Landesverband starten. Als Schießsaison gelten die Zeiträume zwischen dem 1. April und dem 30. September bzw. zwischen dem1. Oktober und dem 31. März.
3.3.3 Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Wettbewerbe über einen längeren Zeitraum, deren Durchführung die Landesverbände organisieren.
3.3.4 Für die SGKP- Bewerbe gilt als Übertrittstermin von aktiven Mitgliedern eines Vereines oder Landesverbandes zu einem anderen der Zeitraum zwischen dem 1. Dezember und dem 31. Dezember des laufenden Jahres.
Schöne Grüße
- impact
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Re: Mitgliedschaft bei 2 verschiedenen Landesverbänden
Herzlichen Dank für die Infos.
Ja es geht im konkreten Fall um NÖ und Wien. Ersten infos zufolge scheint es da eher Problemchen zu geben, aber es sind noch ein paar Antworten ausständig. Wir werden sehen.
Ja es geht im konkreten Fall um NÖ und Wien. Ersten infos zufolge scheint es da eher Problemchen zu geben, aber es sind noch ein paar Antworten ausständig. Wir werden sehen.