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Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

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Burgenlandy
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von Burgenlandy » So 28. Okt 2018, 14:02

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yoda
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von yoda » So 28. Okt 2018, 14:08

Diese Magazine in der entsprechenden Größe mit einer fixen (also kein Stift etc. der sich entfernen lassen würde) 10 Schuss Begrenzung zu produzieren ist das geringste Problem, der EU Schwachsinn wird damit noch schwachsinniger.

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mura
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von mura » So 28. Okt 2018, 21:02

Maddin hat geschrieben:Wie lange hast du die schon im Gebrauch ? Die Qualität in Sachen Haltbarkeit soll angeblich mehr als bescheiden sein.

Mich stört auch, dass sich diese nicht zerlegen lassen. Hab aber eh nur eins, war halt bei der Waffe dabei...
[/quote][/quote]


Hab auch nur eins welches bei der Waffe dabei war aber das funktioniert bis jetzt tadellos. Verwende es halt nur für SSLG und da ist Belastung natürlich zu vernachlässigen. ;)
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 29. Okt 2018, 10:51

Prinzipielle Frage:
Würde so ein Verbot für 30er Mags auf einem behördl. gen. Stand überhaupt gelten, für diejenigen, die keine Kat A Ausnahme haben?
Es gibt ja jetzt schon viele § die auf einem solchen Stand nicht gelten.
Ich erwähne nur die Analogie, wonach das Überlassen von Kat B Waffen an Menschen, die keine Berechtigung haben, dort ja jetzt schon erlaubt ist. Dieser Logik folgend wäre das dann mit einer B Waffe, die nur wegen dem Mag zur A Waffe wurde, ähnlich, oder muss man da von einer anderen Ausgangslage ausgehen?

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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von -wolf- » Mo 29. Okt 2018, 12:17

mura hat geschrieben:
-wolf- hat geschrieben:Es wär ja schön, wenns überhaupt mal 10-Schussmagazine fürs AUG geben würde.... die origialen Steyr 9+1 Dinger sind ein sch... vor dem Herrn :snooty:


Funktionieren doch tadellos? Für statische Bewerbe wie SSLG oder so optimal, mal davon abgesehen dass sie unverschämt teuer sind und Kacke aussehen. Dynamisch ist damit natürlich Schicht im Schacht, daher wäre interessant wie es wirklich mit Begrenzern für 30er Magazine ausschaut(gibts ja für die PMags). befürchte ja das sich das nicht spielen wird und da es keine 10er Magazine in 30er Bauform für das AUG gibt wirds halt mühsam. :(


Fummelig in der Handhabung, nicht auseinander zu nehmen da Magazinboden verstiftet, Kunststoff an der Verstiftung reißt gern, fassen nur 9 Schuss statt 10, schwachsinnig teuer...

Hab ja selber zwei Stück und ja, fürs aufgelegt Schießen sehr angenehm... wenns halt einfach besser konstruiert wären und auch wirklich 10 Schuss fassen würden. :think:
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von mura » Mo 29. Okt 2018, 12:22

Musst mir net erklären die Nachteile der 10er AUG Mags, schieß ja selber mit einem.
Nur funktionieren tuts bei mir “noch” ohne Probleme, auch kann ich 10Schuss laden. Nur muss dann der Verschluss hinten sein beim anstecken.
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von JPS1 » Mo 29. Okt 2018, 12:25

Meine Lösung für die Ungreifbaren 10er fürs AR sind die hier getesteten Brownells 10er mit Plastikfuß auf 20er Länge
https://rifleshooter.com/2015/01/browne ... magazines/
Auch blöd, aber praktisch.

Habe mir dann auch probehalber ähnliche Böden mit "Greifhilfe" für 5er KK Magazine gedruckt. Ging hervorragend.
Vielleicht wäre etwas ähnliches fürs Aug machbar?
Ich weiß noch, dass der Boden gepinnt ist, hab aber nie probiert, ob das das einzige Hindernis ist.


Incite hat geschrieben:Was ich aber nicht verstehe - was soll das mit dem Waffg 2019 zu tun haben? Es wurde noch nicht mal die Änderung beschlossen :doh:
lg


Ich hatte zB erst Bedenken, was den Umbau von 30ern angeht, wegen §2 (4) des Entwurfs (keine "Kategoriesenkung" durch Umbau),
aber der gilt nur für Schusswaffen (§2 (1)) - also nicht für Magazine ("verbotene Waffen").

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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von Yukon » Mo 29. Okt 2018, 12:27

Coolhand1980 hat geschrieben:Prinzipielle Frage:
Würde so ein Verbot für 30er Mags auf einem behördl. gen. Stand überhaupt gelten, für diejenigen, die keine Kat A Ausnahme haben?
Es gibt ja jetzt schon viele § die auf einem solchen Stand nicht gelten.
Ich erwähne nur die Analogie, wonach das Überlassen von Kat B Waffen an Menschen, die keine Berechtigung haben, dort ja jetzt schon erlaubt ist. Dieser Logik folgend wäre das dann mit einer B Waffe, die nur wegen dem Mag zur A Waffe wurde, ähnlich, oder muss man da von einer anderen Ausgangslage ausgehen?

Ich würde den §14 folgendermaßen lesen:
Nachdem die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießständen nicht gelten, gilt selbstverständlich auch für 30er Magazine das Schießstättenprivileg.
Die einzigen Ausnahmen vom Schießstättenprivileg werden in §18 Kriegsmaterial betreffend beschrieben.
Ich bin aber kein Jurist.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von gewo » Mo 29. Okt 2018, 12:55

Yukon hat geschrieben:Ich würde den §14 folgendermaßen lesen:
Nachdem die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießständen nicht gelten, gilt selbstverständlich auch für 30er Magazine das Schießstättenprivileg.
Die einzigen Ausnahmen vom Schießstättenprivileg werden in §18 Kriegsmaterial betreffend beschrieben.
Ich bin aber kein Jurist.


da bist du aber wahrscheinlich der einzige der das so liest ...


.... den Besitz und das Führen von Schusswaffen...


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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von Yukon » Mo 29. Okt 2018, 13:42

gewo hat geschrieben:
Yukon hat geschrieben:Ich würde den §14 folgendermaßen lesen:
Nachdem die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießständen nicht gelten, gilt selbstverständlich auch für 30er Magazine das Schießstättenprivileg.
Die einzigen Ausnahmen vom Schießstättenprivileg werden in §18 Kriegsmaterial betreffend beschrieben.
Ich bin aber kein Jurist.


da bist du aber wahrscheinlich der einzige der das so liest ...


.... den Besitz und das Führen von Schusswaffen...


ein magazin ist gemeinhin keine schusswaffe

Das hätte mir mein Hausverstand auch so geraten und so hätte ich das ganze bis vor einigen Tagen auch gesehen, aber:
Schusswaffen werden in §2 definiert, dort heisst es wörtlich:
es sind dies Schusswaffen
1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
-
-

Und in §17 finde ich neben den abgesägten Flinten, Pump-Guns, etc, auch die Magazine wieder.
Und da laut §14 auf behördlich genehmigten Schießstätten die Bestimmungen bezüglich Überlassen, Besitz und Führen aller Schusswaffen (die einzige Ausnahme davon ist im §18 beschrieben) nicht gelten, sehe ich keinen Grund, warum für die Magazine das Schießstättenprivileg nicht ebenfalls gelten sollte.
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von eXistenZ » Di 30. Okt 2018, 12:29

Yukon hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Yukon hat geschrieben:Ich würde den §14 folgendermaßen lesen:
Nachdem die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießständen nicht gelten, gilt selbstverständlich auch für 30er Magazine das Schießstättenprivileg.
Die einzigen Ausnahmen vom Schießstättenprivileg werden in §18 Kriegsmaterial betreffend beschrieben.
Ich bin aber kein Jurist.


da bist du aber wahrscheinlich der einzige der das so liest ...


.... den Besitz und das Führen von Schusswaffen...


ein magazin ist gemeinhin keine schusswaffe

Das hätte mir mein Hausverstand auch so geraten und so hätte ich das ganze bis vor einigen Tagen auch gesehen, aber:
Schusswaffen werden in §2 definiert, dort heisst es wörtlich:
es sind dies Schusswaffen
1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
-
-

Und in §17 finde ich neben den abgesägten Flinten, Pump-Guns, etc, auch die Magazine wieder.
Und da laut §14 auf behördlich genehmigten Schießstätten die Bestimmungen bezüglich Überlassen, Besitz und Führen aller Schusswaffen (die einzige Ausnahme davon ist im §18 beschrieben) nicht gelten, sehe ich keinen Grund, warum für die Magazine das Schießstättenprivileg nicht ebenfalls gelten sollte.

Es wird doch vorher definiert was eine Schusswaffe ist und dann darauf hingewiesen das es unter Kat. A Waffen, Schusswaffen gibt.
So hätte ich das verstanden. Aber da die auch Magazin als "Verbotene Waffen" bezeichnen, was der gesetzlichen Definition von Waffen widerspricht, kann man sich nicht so richtig sicher sein. Wer so verrückt ist Magazine als Waffen zu bezeichnen, dem ist es auch zuzutrauen das er noch einen Schritt weitergeht und sie als Schusswaffen bezeichnet.

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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von gewo » Di 30. Okt 2018, 12:40

eXistenZ hat geschrieben:
Yukon hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
da bist du aber wahrscheinlich der einzige der das so liest ...


.... den Besitz und das Führen von Schusswaffen...


ein magazin ist gemeinhin keine schusswaffe

Das hätte mir mein Hausverstand auch so geraten und so hätte ich das ganze bis vor einigen Tagen auch gesehen, aber:
Schusswaffen werden in §2 definiert, dort heisst es wörtlich:
es sind dies Schusswaffen
1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
-
-

Und in §17 finde ich neben den abgesägten Flinten, Pump-Guns, etc, auch die Magazine wieder.
Und da laut §14 auf behördlich genehmigten Schießstätten die Bestimmungen bezüglich Überlassen, Besitz und Führen aller Schusswaffen (die einzige Ausnahme davon ist im §18 beschrieben) nicht gelten, sehe ich keinen Grund, warum für die Magazine das Schießstättenprivileg nicht ebenfalls gelten sollte.

Es wird doch vorher definiert was eine Schusswaffe ist und dann darauf hingewiesen das es unter Kat. A Waffen, Schusswaffen gibt.
So hätte ich das verstanden. Aber da die auch Magazin als "Verbotene Waffen" bezeichnen, was der gesetzlichen Definition von Waffen widerspricht, kann man sich nicht so richtig sicher sein. Wer so verrückt ist Magazine als Waffen zu bezeichnen, dem ist es auch zuzutrauen das er noch einen Schritt weitergeht und sie als Schusswaffen bezeichnet.



das im §17 einiges an produkten steht ist ja schoen und gut

aber es ist bedeutungslos
das schiesstaettenprivileg gilt jedenfalls nur fuer schusswaffen, nicht aber fuer verbotene gegenstaende ....
sonst wuerde es ja im gesetz stehen

und ueberhaupt:
der ganze entwurf war rechtlich wirklich ordentlich gemacht und ordentlich formuliert und in sich logisch und klar zu verstehen als er die legistik im mai verlassen hat.
das was jetzt auf der parlamentshomepage steht - hat man den eindruck - scheint der selbe entwurf zu sein nachdem so lange dran herumgezupft wurde bis irgendwelche politischen messages drinnen war, das ganze wurde aber dann offenbar nicht mehr zurueck an die beamtenschaft geschickt ist um es ordentlich klar und rechtlich haltbar zu formulieren...
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von eXistenZ » Di 30. Okt 2018, 12:48

gewo hat geschrieben:das im §17 einiges an produkten steht ist ja schoen und gut

aber es ist bedeutungslos
das schiesstaettenprivileg gilt jedenfalls nur fuer schusswaffen, nicht aber fuer verbotene gegenstaende ....
sonst wuerde es ja im gesetz stehen

Gerade fällt mir aber etwas ein und zwar bez. Schalldämpfer, was ja auch keine Schusswaffe darstellt.
Der Siegert hat doch mal Schalldämpfer schießen angeboten: https://www.siegert.at/wp/schiessen-mit-schalldaempfer/
Das wird doch legal gewesen sein, oder etwa nicht?

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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von gewo » Di 30. Okt 2018, 12:53

eXistenZ hat geschrieben:Der Siegert hat doch mal Schalldämpfer schießen angeboten: https://www.siegert.at/wp/schiessen-mit-schalldaempfer/
Das wird doch legal gewesen sein, oder etwa nicht?


dazu kann ich nix sagen
evt hat ja jeder dem er einen schalli in die hand gedrueckt hat eine ausnahmegenehmigung gehabt ...

naja
es waere halt schoen wenn ma eine verwandte als waffenreferent hat ....
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Re: Dauerhaft begrenzte AR Mags nach WaffG 2019

Beitrag von JPS1 » Di 30. Okt 2018, 15:46

die Gesetzesstelle führt "Schusswaffen mit SD/Scheinwerfer" an - daher zusammengeschraubt wohl kein Problem am Stand

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