Balistix hat geschrieben:Da bin ich ganz beim cas81, einmal ordentlich gewährleistungsrechtlich Schlitten fahren mit diesem Hallodri.
Jetzt bin ich aber gespannt, welchen Mangel du dem Büma gegenüber geltend machen willst, wenn das Beschussamt sagt es is alles OK und der Büma auch?
willst einen externen Gutachter oder anderen Büma anschleifen? Und selbst wenn, warum sollte dein Büma das dann anders sehen?
Ich bezweifle auch, dass dein Büma (nachdem wie er sich bisher verhalten hat) dir 1:1 das weiter gebnen wird, was das BA aussagt.
Oder kriegst da einen Prüfbericht mit?
Für mich sind die wegfliegenden Teile in jedem Fall ein Mangel, denn wenn man sich überlegt, wie die Zustande kommen können, dann kann das keiner normgerechten Funktion eines Revolvers beim abfeuern einer Patrone entsprechen.