ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Rund um den Schiesssport: Technik, Erfahrungen, Tipps und Tricks
Lichtgestalt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1139
Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05

Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Lichtgestalt » Di 1. Jan 2019, 21:09

Nach all den vielen Diskussionen vielleicht eine alternative Frage,
aber darf man nun bei dynamischen Bewerben mit seinem HA nur noch mit dem 10er Mag antreten oder jetzt schon ganz böse?

Benutzeravatar
gunlove
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6829
Registriert: Do 15. Nov 2012, 16:29
Wohnort: Niederösterreich

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von gunlove » Di 1. Jan 2019, 21:32

Ich versuche mal für die Lichtgestalt Licht in die Sache zu bringen. ;)
Zuerst einmal würde ich dazu raten die Ausschreibung/Einladung zu dem jeweiligen Bewerb zu lesen. Das ist sicher aufschlussreich. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es dzt. eigentlich keinen vernünftigen, nachvollziehbaren und/oder rechtlichen Grund gibt, weshalb man nur noch mit 10er Magazinen antreten soll dürfen bzw. warum Magazine mit mehr Fassungsvermögen (Stichwort Altbestand) jetzt schon "ganz böse" sein sollen.
In ein paar Jahren wo die Zahl der Schützen die nur noch 10er Magazine besitzen (also ohne Altbestand sind) immer mehr wird und diese Schützen dann mit ihren 10er Magazinen im Nachteil sind, kann es durchaus vorkommen, dass Veranstalter den jeweiligen Bewerb auf 10er Magazine beschränken. Wobei es auch da immer noch die "Sportschützen"-Option (auch dann noch Hi-Caps Mags) gibt. Nur weiß da noch niemand wie das genau definiert sein wird!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

Lichtgestalt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1139
Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Lichtgestalt » Di 1. Jan 2019, 21:39

Vielen Dank, also rechtlich noch kein Problem.
:D

Benutzeravatar
gunlove
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6829
Registriert: Do 15. Nov 2012, 16:29
Wohnort: Niederösterreich

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von gunlove » Di 1. Jan 2019, 21:44

Lichtgestalt hat geschrieben:Vielen Dank, also rechtlich noch kein Problem.
:D

Rechtlich mMn. zumindest dzt. kein Problem.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

Schmidl
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 69
Registriert: Mo 8. Dez 2014, 20:02
Wohnort: Eisenstadt-Umgebung

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Schmidl » Mi 2. Jan 2019, 13:37

gunlove hat geschrieben:Ich versuche mal für die Lichtgestalt Licht in die Sache zu bringen. ;)
Zuerst einmal würde ich dazu raten die Ausschreibung/Einladung zu dem jeweiligen Bewerb zu lesen. Das ist sicher aufschlussreich. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es dzt. eigentlich keinen vernünftigen, nachvollziehbaren und/oder rechtlichen Grund gibt, weshalb man nur noch mit 10er Magazinen antreten soll dürfen bzw. warum Magazine mit mehr Fassungsvermögen (Stichwort Altbestand) jetzt schon "ganz böse" sein sollen.
In ein paar Jahren wo die Zahl der Schützen die nur noch 10er Magazine besitzen (also ohne Altbestand sind) immer mehr wird und diese Schützen dann mit ihren 10er Magazinen im Nachteil sind, kann es durchaus vorkommen, dass Veranstalter den jeweiligen Bewerb auf 10er Magazine beschränken. Wobei es auch da immer noch die "Sportschützen"-Option (auch dann noch Hi-Caps Mags) gibt. Nur weiß da noch niemand wie das genau definiert sein wird!


Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen! :headslap: :o
Die HiCap Magazine sind verboten! Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes. Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt... :naughty:
Und wieso soll der Begriff Sportschütze unklar sein? Schon seit der Begutachtung steht dieser fest! Er wurde lediglich noch leicht abgeändert... das Gesetz ist allerdings schon gültig!! :shhh:

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Maddin » Mi 2. Jan 2019, 14:03

Schmidl hat geschrieben:
gunlove hat geschrieben:Ich versuche mal für die Lichtgestalt Licht in die Sache zu bringen. ;)
Zuerst einmal würde ich dazu raten die Ausschreibung/Einladung zu dem jeweiligen Bewerb zu lesen. Das ist sicher aufschlussreich. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es dzt. eigentlich keinen vernünftigen, nachvollziehbaren und/oder rechtlichen Grund gibt, weshalb man nur noch mit 10er Magazinen antreten soll dürfen bzw. warum Magazine mit mehr Fassungsvermögen (Stichwort Altbestand) jetzt schon "ganz böse" sein sollen.
In ein paar Jahren wo die Zahl der Schützen die nur noch 10er Magazine besitzen (also ohne Altbestand sind) immer mehr wird und diese Schützen dann mit ihren 10er Magazinen im Nachteil sind, kann es durchaus vorkommen, dass Veranstalter den jeweiligen Bewerb auf 10er Magazine beschränken. Wobei es auch da immer noch die "Sportschützen"-Option (auch dann noch Hi-Caps Mags) gibt. Nur weiß da noch niemand wie das genau definiert sein wird!


Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen! :headslap: :o
Die HiCap Magazine sind verboten! Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes. Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt... :naughty:
Und wieso soll der Begriff Sportschütze unklar sein? Schon seit der Begutachtung steht dieser fest! Er wurde lediglich noch leicht abgeändert... das Gesetz ist allerdings schon gültig!! :shhh:


Ich frag mich nur wie man dem Gesetz gerecht werden soll, wenn man noch gar nicht weiß wie, wo, was, wann zu melden ist...

Den Altbestand wird man schätze ich bis zum Ende der Meldefrist ohne eine solche Meldung benutzen können, ohne dass dir die Behörde wegen der bösen Kat. A auf die Finger klopft.

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 940
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von m_a_d » Mi 2. Jan 2019, 14:09

Schmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen! :headslap: :o

um es vom Halbwissen abzuheben wäre es gut, das zu präzisieren denke ich ;)

Schmidl hat geschrieben:Die HiCap Magazine sind verboten!

Ab welchem Tag / Datum und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?

Schmidl hat geschrieben:Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes.

Ab welchem Tag / Datum kann man melden und bis wann muss man spätestens melden und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?

Schmidl hat geschrieben:Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt

Ab welchem Tag / Datum und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

Benutzeravatar
burggraben
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1477
Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von burggraben » Mi 2. Jan 2019, 14:13

Schmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen! :headslap: :o
Die HiCap Magazine sind verboten! Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes. Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt... :naughty:


Und woraus genau leitest du das obige "Vollwissen" ab? Insbesondere die Unterscheidung zwischen Benutzung und Besitz die du machst erscheint mir fragwürdig. Wenn sie innerhalb der Übergangsfrist ohne Ausnahmebewilligung nicht benutzt werden dürften, dann dürfte man sie wohl auch nicht besitzen. Genau wissen tut es noch keiner, weil die Praxis erst in Verordnung und Erlässen geregelt werden muss. Deine Variante erscheint mir aber auch nur als Halbwissen, und sogar als eher wackliges Halbwissen.
Die Magazine sind ab dem ersten Tag verboten, das ist soweit klar. Aber vom Wortlaut des Gesetzes her würde ich die Trennlinie eher bei neuen Magazinen / Altbestand ziehen, nicht zwischen Besitz und Benutzung vom Altbestand so wie du. Sprich neue verbotene Magazine kaufen / importieren geht nicht. Deinen legal besessenen Altbestand kann du aber weiter besitzen und benutzen, sowohl vor als auch nach der Meldung. Wie gesagt, genau weiss es keiner, aber so würde ich das in der Praxis umsetzen.

Bdave
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1847
Registriert: Do 22. Okt 2015, 18:59
Wohnort:

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Bdave » Mi 2. Jan 2019, 14:45

Magazine sind erst ab 14.12.2019 verboten! Ab diesem Datum zwei Jahre Meldefrist.
- Black Rifles Matter -

Schmidl
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 69
Registriert: Mo 8. Dez 2014, 20:02
Wohnort: Eisenstadt-Umgebung

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Schmidl » Mi 2. Jan 2019, 15:10

m_a_d hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen! :headslap: :o

um es vom Halbwissen abzuheben wäre es gut, das zu präzisieren denke ich ;)

Kann doch jeder selbst nachlesen imneuen WaffG! Wurde mit BGBla 97 am 22.12 verlautbart...

Schmidl hat geschrieben:Die HiCap Magazine sind verboten!

Ab welchem Tag / Datum und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?

Sofort ab Gültigkeit des Gesetzes! Dieser Teil ab 14.12.2019. Damit ist eine Übergangsfrist gleich inkludiert :whistle:
Par. 17: verbotene Waffen Abs 1 Zi 9 und 10


Schmidl hat geschrieben:Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes.

Ab welchem Tag / Datum kann man melden und bis wann muss man spätestens melden und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?
ab14.12 gilt auch der Teil mit den Magazinen. Die Übergangsfrist scheint gleich inkludiert zu sein...

Schmidl hat geschrieben:Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt

Ab welchem Tag / Datum und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?


Par. 17 Abs 1 Zi 7 und 8
Zuletzt geändert von Schmidl am Mi 2. Jan 2019, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.

Schmidl
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 69
Registriert: Mo 8. Dez 2014, 20:02
Wohnort: Eisenstadt-Umgebung

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Schmidl » Mi 2. Jan 2019, 15:17

burggraben hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen! :headslap: :o
Die HiCap Magazine sind verboten! Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes. Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt... :naughty:


Und woraus genau leitest du das obige "Vollwissen" ab? Insbesondere die Unterscheidung zwischen Benutzung und Besitz die du machst erscheint mir fragwürdig. Wenn sie innerhalb der Übergangsfrist ohne Ausnahmebewilligung nicht benutzt werden dürften, dann dürfte man sie wohl auch nicht besitzen. Genau wissen tut es noch keiner, weil die Praxis erst in Verordnung und Erlässen geregelt werden muss. Deine Variante erscheint mir aber auch nur als Halbwissen, und sogar als eher wackliges Halbwissen.
Die Magazine sind ab dem ersten Tag verboten, das ist soweit klar. Aber vom Wortlaut des Gesetzes her würde ich die Trennlinie eher bei neuen Magazinen / Altbestand ziehen, nicht zwischen Besitz und Benutzung vom Altbestand so wie du. Sprich neue verbotene Magazine kaufen / importieren geht nicht. Deinen legal besessenen Altbestand kann du aber weiter besitzen und benutzen, sowohl vor als auch nach der Meldung. Wie gesagt, genau weiss es keiner, aber so würde ich das in der Praxis umsetzen.


Und genau deswegen, weil es derzeit noch keine Verordnung bzw Erlässe dazu gibt, gilt das Gesetz nach Punkt und Beistrich!!
Wo du persönlich eine Trennung ziehst ist mehr als fraglich und schwerst bedenklich! Wer öfters mit Gesetzen zu tun hat, weiss wie diese zu lesen sind! Wieso sollte man den Altbestand weiter nutzen können, nur weil man es meldet? Lies das Gesetz, bevor du so nen Blödsinn verbreitest!! :naughty:

Benutzeravatar
burggraben
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1477
Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von burggraben » Mi 2. Jan 2019, 15:35

Schmidl hat geschrieben:Wieso sollte man den Altbestand weiter nutzen können, nur weil man es meldet? Lies das Gesetz, bevor du so nen Blödsinn verbreitest!! :naughty:

Die Meldung des Altbestands hat genau den Sinn, dass du weiter in Zukunft unbeschränkt weiter nutzen darfst. Was genau daran ist Blödsinn?

Aber darum gings ja gar nicht in der Fragestellung. Es ging um Besitz / Nutzung vor der Meldung.

Benutzeravatar
burggraben
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1477
Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von burggraben » Mi 2. Jan 2019, 15:49

Schmidl hat geschrieben:Sofort ab Gültigkeit des Gesetzes! Dieser Teil ab 14.12.2019. Damit ist eine Übergangsfrist gleich inkludiert :whistle:
Par. 17: verbotene Waffen Abs 1 Zi 9 und 10


Kann ich jetzt nicht so stehenlassen und würd mal behaupten das ist falsch. Die Übergangsfrist ist nicht "gleich inkludiert". Auf welchem § berufst du dich hier?
Ich sage die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt für die Teilbereiche die es betrifft erst dann zu laufen wenn die entsprechenden § im Dezember 2019 in Kraft treten. Quelle: §58 (13)

Zitat aus der Regierungsvorlage:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist
der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen
dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
gemäß § 62 Abs. 21 melden

Polaris
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 879
Registriert: Di 23. Apr 2013, 20:15

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Polaris » Mi 2. Jan 2019, 16:21

Schmidl hat geschrieben:Lies das Gesetz, bevor du so nen Blödsinn verbreitest!!


Derart herablassend, unhöflich und besserwisserisch aufzutreten ist per se schon ein Problem. Richtig unangenehm wird es, wenn dann die derart penetrant vorgetragenen Behauptungen auch noch so an der Materie vorbeigehen. Bis 14.12.2019 ändert sich noch nichts bezüglich "hi-cap" Magazinen. Ab 14.12.2019 hat man zwei Jahre Zeit, sie zu melden. Auch in diesen zwei Jahren ändert sich praktisch noch nichts. Ab dem 14.12.2021 sind derartige Magazine dann Kat A - bis dahin wird aber sehr viel Wasser die Donau hinabfließen und wir werden Dank dieses Forums sehr viel Erfahrungswerte anhäufen.

Würde deinen Auftritt in diesem Topic jetzt Mal als gehörig misslungen bezeichnen.

Und ganz abgesehen vom fachlichen Griff ins Klo möchte ich dich auffordern, einen anständigen "Ton" zu wahren.

Schmidl
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 69
Registriert: Mo 8. Dez 2014, 20:02
Wohnort: Eisenstadt-Umgebung

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019

Beitrag von Schmidl » Mi 2. Jan 2019, 16:32

burggraben hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Sofort ab Gültigkeit des Gesetzes! Dieser Teil ab 14.12.2019. Damit ist eine Übergangsfrist gleich inkludiert :whistle:
Par. 17: verbotene Waffen Abs 1 Zi 9 und 10


Kann ich jetzt nicht so stehenlassen und würd mal behaupten das ist falsch. Die Übergangsfrist ist nicht "gleich inkludiert". Auf welchem § berufst du dich hier?
Ich sage die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt für die Teilbereiche die es betrifft erst dann zu laufen wenn die entsprechenden § im Dezember 2019 in Kraft treten. Quelle: §58 (13)

Zitat aus der Regierungsvorlage:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist
der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen
dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
gemäß § 62 Abs. 21 melden


Da muss ich dir recht geben! Das mit der Übergangsfrist ab 12/2019 war mir nicht in Erinnerung. Weiss es auswendig nicht bis ins kleinsteDetail!
Du musst bei dem von dir zitierten Gesetzestext allerdings zwischen Besitz und Benutzung unterscheiden! Heisst du wirst nur nicht enteignet! Für die Benutzung musst du trotzdem die neuen Voraussetzungen erfüllen!

Antworten