Mit der ao. Generalversammlung des Austria Sportschützen Fachverbands (AFS) würde der Verein IPSC Austria in den Fachverband AFS mit aufgenommen. Der Fachverband hat auch seinen Namen geändert (IPSC wurde hinzugenommen) und seine Statuten angepasst:
https://www.asf-shooting.at/deBericht außerordentliche Generalversammlung
Am 22. Februar 2019 wurde in der oa. GV der Verein "IPSC Region Österreich - Österreichische Vereinigung für praktisches Schießen" in den ASF aufgenommen. Weiters wurde der Name des ASF und die Statuten angepasst. Der Beschluß in der oa. GV erfolgte einstimmig.
Der neue Name lautet:
AUSTRIA SPORTSCHÜTZEN FACHVERBAND
WURFSCHEIBE, IPSC und KOMBINATION
Es wird auch demnächst u.a. hierzu eine ao. GV der IPSC Austria geben:
http://www.ipscaustria.at/index.php/ao-gv-2019.html
Was ist nun interessant an dieser Geschichte?
Wir hatten in anderen Freds ja schon zu genüge über die Hi-Cap-Ausnahmeregelungen iSv §11b (4) WaffG diskutiert und Verein, Verband, national, international etc. pp.
Da der ASF Mitglied in der BSO ist und nun qua IPSC Austria auch an IPSC international hängt, dürfte das m.E. ein sinnvoller Kniff gewesen sein, um 11b (4) erfüllbar zu machen.(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Man darf gespannt sein, ob das dann letztlich auch funzt.