ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Ausschluss vom Bewerb

Rund um den Schiesssport: Technik, Erfahrungen, Tipps und Tricks
Benutzeravatar
gynta
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1310
Registriert: Fr 1. Feb 2019, 19:47
Wohnort: AT

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von gynta » Di 12. Mär 2019, 11:21

WildBill hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 10:51
Jeder der sich mit seinem Auto, auf Urlaub in der Karibik oder in seinem schönen Garten mit seiner Familie ablichten lässt hat ein kleines Zumpferl und sucht nur die Bestätigung von anderen.
Zumindest würde ich das bei "Selbstdarsteller" vermuten, die sich alleine vor dem GTI ablichten lassen und dann das Foto verbreiten :) Kann natürlich auch nur stolz sein. Aber auch dass ist ein niederes Bedürfnis. Stolz darauf, Besser Schöner Schneller,... zu sein als der Rest des Pöbels. "Schau was ich gerade tolles mache - und Du sitzt im Büro".
Fazebock und Co leben ganz gut, von solchen Leuten und auch die Werbung fährt genau diese Schiene:
"Schau was Du haben mußt, um Erfolgreich zu sein: Meine Frau, Mein Haus, Mein Boot...." > Da Neid is a Hund.

Ich möchte aber betonen: Gemeinsame Familienbilder bzw. Erinnerungsbilder mit Freunden nehme ich da natürlich aus.

Fakt: Wenn Smartphones nicht erwünscht sind, ist dies einzuhalten.
Ich denke, dies wollte uns der TE ja eigentlich vor Augen halten.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

Lexman1
Supporter 20x138mmB
Supporter 20x138mmB
Beiträge: 2143
Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
Wohnort: Früher WY nun Tulln

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von Lexman1 » Di 12. Mär 2019, 11:37

Ich kann eine gewisse kritische Haltung zu Fotos am Stand schon verstehen und nachvollziehen, aber zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Ich glaube, das Pech in diesem Fall, war das Rumdrehen mitn Handy, sieht schnell nach lustigen gefilme aus.

Ich fotografiere weder mich, noch sonstwem am Stand, ABER SEHRWOHL meine beschossenen Scheiben um im Nachhinein, das Trefferbild auszuwerten, oder beim einschießen von Optiken. Hier hat sich bisher aber auch noch keiner aufgeregt (ist auch besser so). Solange ich niemanden mit dem Handy belästige, kann es auch jeden anderen gleichgültig sein, was ich damit tue.
From My Cold, Dead Hands

Benutzeravatar
Aardvark
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 418
Registriert: Di 20. Dez 2016, 19:03

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von Aardvark » Di 12. Mär 2019, 12:06

Lexman1 hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 11:37
Solange ich niemanden mit dem Handy belästige, kann es auch jeden anderen gleichgültig sein, was ich damit tue.
Das ist ein Irrtum. Wenn die Standregel sagt, dass es verboten ist, dann hast du wenns dich erwischen mit den Konsequenzen zu leben. Was ist an einem ausgesprochenen Verbot so schwer zu begreifen?

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von doc steel » Di 12. Mär 2019, 12:39

Manche begreifens einach nicht, es ist sinnlos.

Reverend45
Supporter .45 ACP HP
Supporter .45 ACP HP
Beiträge: 4671
Registriert: Mo 24. Mai 2010, 00:42

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von Reverend45 » Di 12. Mär 2019, 13:02

Auf meinem Stand ist es nicht verboten, und wenn außer mir, einem Eigentum und Leuten die Fotos wünschen sonst keiner drauf ist, dann kann mir keiner was, ganz einfach. Wenns in den Standregeln steht ja, dann klar, aber sonst. Lächerlich.

Und was heißt hier zur selbstaufwertung, na und? Hobby, macht Spaß, aber fotos davon haben böse....weil immer schön bedeckt halten. Immer schön buckeln.

Wir brauchen echt keine externen Gegner....
Account inaktiv. Adios, Amigos.

Lexman1
Supporter 20x138mmB
Supporter 20x138mmB
Beiträge: 2143
Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
Wohnort: Früher WY nun Tulln

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von Lexman1 » Di 12. Mär 2019, 13:11

Ach die Standregeln. Da steht so manches Schmankerl drinnen, wie etwa das Verbot vom Partronenhülsen aufheben ;)

Wie gesagt, ich versteh es ja auch das nicht jeder fotografiert werden will, aber nur weil jemand ein Handy in der Hand hält wird nicht jeder fotografiert oder gefilmt. Mein MANTIS läuft auch am Handy, also muss ich es notgedrungen bedienen und in die Hand nehmen. Stoppuhr ist das Gleiche in Grün.

Und wenn ich MEINE SCHEIBE abfotografieren, dann darf gern jemand zu mir diskutierten kommen. Diese Regelungen betreffen im Regelfall das Fotografieren des Standes als Gesamtes oder der Schützen. Ich hatte bisher auch nie Troubles mit der Aufsicht, wenn ich meine Scheibe fotografiert habe.

Aber andere sind halt gerne auf der ganz genauen Seite. Jeder wie er will.
From My Cold, Dead Hands

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von wolfgangf » Di 12. Mär 2019, 13:13

Die Diskussion ist mittlerweile vom sachlichen in den emotionalen Bereich abgedriftet und es werden Kraut und Rüben gemischt.

Zum Thema Fotografieren - Datenschutz - Bildrechte gibt es ein paar wesentliche Punkte. Wir haben diese damals als die DSGVO aufkam, in mehreren Threads diskutiert:

- Bildrechte ("Recht auf das eigene Bild"): Ohne meine Zustimmung darf ich nicht fotografiert bzw. ein Bild von mir veröffentlicht werden. Diese Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder konkruent (Zustimmung durch Handlung) erfolgen.
Wenn ich jetzt also z.B. am Faschingsumzug mit meiner Gruppe für einen Fotografen posiere, dann gilt das als Zustimmung.
Ebenfalls eine Zustimmung gebe ich mit dem Kauf von Tickets für eine Veranstaltung. Da ist die Zustimmungserklärung üblicherweise aufgedruckt.
Auch jeder Teilnehmer einer Sportveranstaltung gibt mit seiner Teilnahme automatisch die Zustimmung zur Bildveröffentlichung. Einige Einschränkungen gibt es dabei allerdings, so dürfen z.B. keine Bilder die die Würde des Fotografierten verletzen, veröffentlicht werden - ein Amateurkicker der die Hose verliert, ein Amateurtriathlet der sich angesch**** hat,...
Ein Schießbewerb ist auch eine solche Sportveranstaltung und dürfte damit theoretisch auch fotografiert werden, einschränkend kommen wir dabei aber zum nächsten Punkt, dem

- Hausrecht. Jeder kann auf seinem Grundstück beliebig - übergeordnetes, öffentliches Interesse mal außen vor - das Fotografieren und Filmen verbieten. Ja selbst die harmlose Nutzung von Handys oder elektronischen Geräten kann verboten werden. Wer das nicht akzeptieren will, muss eine derart ausgeschilderte Anlage ja nicht betreten.
Theoretisch kann auch eine Fußballplatzbetreiber fotografieren untersagen, wenn es z.B. Exclusivrechte eines Dritten gibt. Das wird in der Praxis allerdings kaum umgesetzt werden können.
Theater, Zirkus, etc, auch da kann Filmen und Fotografieren untersagt sein. Ich habe vor einigen Wochen beobachtet, wie einer der Zuseher im Raimundtheater dabei mit Nachdruck darauf hingewiesen wurde. Und das hat nichts damit zu tun, ob ich andere Menschen am Bild habe, oder ich Selfies mache.
Wie aardvark völlig richtig schreibt, ein Verbot ist ein Verbot und als solches zu akzeptieren.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn man den Hinweis auf Fotografier- und Filmverbot auf ein allgemeines Handyverbot ausweiten würde. Zumindest wenn man das so will. Damit wären Missverständnisse was einen Videochat betrifft, zu vermeiden.

- ORF: Da bin ich rechtlich nicht so bewandert, aber wenn ich nicht absichtlich durchs Bild laufe, dann würds mich ehrlich gesagt sehr wundern, wenn der ORF mich da aus dem Puff kommend ungefragt filmen dürfen würde, selbst wenn ich nur im Hintergrund, aber erkennbar bin ...

- Image pro/kontra Waffen: Ich bin unsicher, ob ein offensiver oder defensiver Umgang mit unserem Hobby für ein öffentliches Bild besser ist. Da sollten wir vielleicht mal bei Sozialforschern nachfragen.
Ich persönlich gehe in meinem Umfeld durchaus offensiv damit um, ich habe auch Fotos mit meinen Waffen in den Sozialen Medien. Damit habe ich dann erst erfahren, wie viele waffenaffine Menschen es in meinem Umfeld (Arbeitsplatz, Sportverein,...) tatsächlich gibt. Meine Erfahrungen sind mit diesem offensiven Umgang ausnahmslos positiv, bei vielen Mitmenschen konnte ich Neugierde wecken oder Unsicherheiten und Bedenken zerstreuen.

LG
Wolfgang

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von wolfgangf » Di 12. Mär 2019, 13:14

Lexman1 hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 11:37
Ich glaube, das Pech in diesem Fall, war das Rumdrehen mitn Handy, sieht schnell nach lustigen gefilme aus.
Sehe ich genauso.

Benutzeravatar
Prometheus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 780
Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von Prometheus » Di 12. Mär 2019, 13:36

Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen:

Ich fungiere bei unseren Berweben oft als Kampfrichter/Standaufsicht und finde das Verhalten des Veranstalters in der beschriebenen Geschichte sehr befremdlich.
Wenn das wirklich so passiert ist, ist die Ernsthaftigkeit des Veranstalters in Frage zu stellen.

Disqualifikationen von einem Bewerb sind direkt an Ort und Stelle bei der Teilnahme auszusprechen!
Was hat dein Verhalten NACH deiner Teilnahme am Bewerb im AUFENTHALTSBEREICH mit dem Ausgang des Bewerbes zu tun??
Höchstens eine nachträgliche Waffenkontrolle würde mir da einfallen was erst NACH der Teilnahme am Bewerb zu einem DQ führen kann.
Aber selbst die muss direkt anschließend erfolgen.

Ein Hausverbot wäre da angebrachter gewesen wenn das Videotelefonat wirklich so schlimm für den Veranstalter gewesen ist.

Versteh mich nicht falsch, dein Verhalten wäre mir als Standaufsicht auch negativ aufgefallen.
Woher soll ich wissen ob du nur Videotelefonierst oder die Anlage abfilmst?
Ich hätte dich hald ganz einfach darauf angesprochen und gefragt was und warum du das machst.
Problem wäre mit wenigen Worten gelöst gewesen....

Mir kommt die Sache jedenfalls sehr komisch vor.
Kann es eventuell sein dass einer der Veranstaller ein persönliches Problem mit dir hat??
Zuletzt geändert von Prometheus am Di 12. Mär 2019, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von BigBen » Di 12. Mär 2019, 13:52

Kombiniert mit einer Standaufsicht die auch anderen Schützen äußerst ungut aufgefallen ist...und schon hat man den Salat. Manchen Leuten darf man einfach keinerlei Befugnisse geben, das steigt denen sofort zu Kopf.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Roliboli
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 576
Registriert: Sa 2. Apr 2016, 13:26
Wohnort: kottingbrunn

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von Roliboli » Di 12. Mär 2019, 13:57

BigBen hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 13:52
Kombiniert mit einer Standaufsicht die auch anderen Schützen äußerst ungut aufgefallen ist...und schon hat man den Salat. Manchen Leuten darf man einfach keinerlei Befugnisse geben, das steigt denen sofort zu Kopf.
http://www.planearium.de/galerie/albums ... 1010_2.jpg
:D

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2331
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von Glock1768 » Di 12. Mär 2019, 15:10

Paddy91 hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 10:24
doc steel hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 09:20
Nehmt - du und alle anderen - bitte zur Kenntnis und akzeptiert, dass sich unter den nicht waffenaffinen Personen eine große Menge an latenten Waffengegnern befinden.
Das mag vielleicht in Bioresonanzkreisen in Venedig so sein, in meinem Bekanntenkreis weckt es eher Interesse was in Österreich alles möglich ist von dem keiner was weiß. Und selbst die Grünling-innen die Waffen als TOTAL böse ablehnen sind dann doch immer wieder mal ein klein wenig interessiert und überrascht dass nicht nur radikale Unterschichtnazischweine Waffen besitzen sondern auch Personen die sie kennen und schätzen. Außerdem welche, mit denen sie bei missfallen auf Augenhöhe darüber diskutieren konnten.
Exakt meine Meinung

Und meiner Meinung und Erfahrung nach gibt es viel weniger Waffengegner als wir glauben ... Sie sind nur viel lauter als wir, deshalb ist ein offenes umgehen mit unserem Hobby meiner Meinung nach von Vorteil
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1809
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von Coolhand1980 » Di 12. Mär 2019, 16:33

Die, die am lautesten schreien, sind nie die Mehrheit...
Man sollte aber immer bedenken, wie man sich präsentiert. Es macht einen Unterschied, ob man sich neben dem erlegten Reh kniend mit abgenommenem Hut ablichtet, oder den Weichschuss mit allen Einzelheiten ins Netz stellt.
So sehe ich das auch mit Fotos am Stand. Sieht man einem Top Sportler zu, oder einem voll peinlichen Freizeitrambo?`
Wenn die Selbstreflexion diese Unterscheidung nicht zulassen sollte, dann sollte man vielleicht wirklich keine Fotos machen, und am Besten nicht mal Urlaubsfotos posten, da auch diese mit hoher Wahrscheinlichkeit von anderen ebenfalls als peinlich gesehen werden könnten...
Ich weiß, ich bin grausam...

Der gegenständliche Fall erscheint auch mir sehr befremdlich.
Ein wie auch immer gegen die Standordnung gerichtetes Verhalten sollte sofort unterbunden werden, und nicht nachher.
Das ist genauso feig, wie ein Parksheriff, der 3 Autos weiter steht und einen aufschreibt.
Einfach solche Stände nicht mehr besuchen, dann hat sich das recht bald...

Benutzeravatar
kreuz
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 47
Registriert: Sa 1. Aug 2015, 07:31
Wohnort:

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von kreuz » Di 12. Mär 2019, 18:00

#Sauer202
Ein Foto von mir bei der Jagd oder am Schießstand könnte mir durchaus den ein oder anderen Kunden kosten. Sowas möchte ich einfach nicht haben. Laufe auch in der Freizeit nicht in der Grünen Uniform herum.


... wenn du dich schämst zur grünen Fraktion zu gehören, dann
würde ich sagen gib die Jagdkarte ab. Nur ja nicht in der Freizeit in grün gesehen zu werden, das finde ich zum..... :eusa-snooty:

kein WmH - kreuz
8,5x63Reb,6x62Freres,.35Whelen.....und Genießer

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Ausschluss vom Bewerb

Beitrag von gewo » Di 12. Mär 2019, 19:09

kreuz hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 18:00
... wenn du dich schämst zur grünen Fraktion zu gehören, dann
würde ich sagen gib die Jagdkarte ab. Nur ja nicht in der Freizeit in grün gesehen zu werden, das finde ich zum..... :eusa-snooty:
ich gleich das aus

ich renn von spaetherbst bis fruehsommer in loden rum ...
und bin keiner
;-)

statistisch gesehen somit alles in ordnung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten