Warum sollte er, als Angestellter zahlt er keinen UVP da heisst es EK plus paar Prozent Mitarbeiter Bonusjak1997 hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 00:16Alles klar, deine Antwort spricht für sich.rupi hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 17:36ich kann es euch ehrlich nicht sagen
ich hab die Saiga im Set mit einem Kahles 624i zum Streukreis schießen gekauft mit einer UTG Pro Seitenmontage und Bauer 34mm Ringen
ich hab mir nämlich eine AK zum Brettlbohren gekauft
ist ja anscheinend das Wichtigste an dem System, nämlich welche Streukreise man damit schafft
Ich nehme an und glaube, das ich nicht falsch liege, wenn ich davon ausgehe das du bestimmt nicht den UVP bezahlt hast, den die anderen Suderanten/Schreihälse zahlen sollen.....
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Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
merci beaucoup, mon ami! Est-ce-que tu peux dire quelle AK ou fusil Kalashnikova t'aime mieux?Fivegunner hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 16:56Die AK Preise bei Euch sind blanker Irrsinn! Da kommt mir die Schweiz schon fast wie das Schlaraffenland vor. Wenn ich bedenke, dass ein schweizer Franken gegenwärtig den Wert von 92 Eurocent hat.
Hier ein Beispiel für die hiesigen Preise:
www.lagardere.ch
"télécharger notre catalogue en format pdf" anklicken und staunen oder ärgern!
MfG
Fivegunner
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
ich war der Meinung, dass die Gewehre doch jetzt alle Kat B sind, oder ist das jetzt doch nicht der Fall?
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Beides. Alle als HA gefertigten LW ("ab Fabrik") sind seit 14.12.2019 Kat. B nach dem WaffG, gleichzeitig aber imer noch KM nach dem KMG. Und das schlägt durch, sobald die Waffe die (Landes-)Grenze überschreiten soll...Mauser98Lover hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 11:03ich war der Meinung, dass die Gewehre doch jetzt alle Kat B sind, oder ist das jetzt doch nicht der Fall?
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Und was ist dann mit diesem Auszug? Sind wir momentan noch in einer Umstellungszeit wo einige Gesetze miteinander kollidieren?Pat_at_work hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 00:33Auszug aus dem gv.at
Sollen Schusswaffen oder soll Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich verbracht werden, kann die Waffenbehörde auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung erteilen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Inhaberin/der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition in Österreich berechtigt ist.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
PrometheusV hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 10:33Alles klar, deine Antwort spricht für sich.
Ich nehme an und glaube, das ich nicht falsch liege, wenn ich davon ausgehe das du bestimmt nicht den UVP bezahlt hast, den die anderen Suderanten/Schreihälse zahlen sollen.....
dann soll er nicht alle anderen die den UVP zahlen sollen als Suderanten/Schreihälse abstempeln...Warum sollte er, als Angestellter zahlt er keinen UVP da heisst es EK plus paar Prozent Mitarbeiter Bonus
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Da spricht ja nix dagegen.PrometheusV hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 10:33Warum sollte er, als Angestellter zahlt er keinen UVP da heisst es EK plus paar Prozent Mitarbeiter Bonus
Nur soll keiner die Preise loben, die er selbst nicht gezahlt hat bzw. zahlen würd - find ich halt.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Die Waffenbehörde kann die Einwilligungserklärung nur aus waffenrechtlicher Sicht erteilen.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 12:00Und was ist dann mit diesem Auszug? Sind wir momentan noch in einer Umstellungszeit wo einige Gesetze miteinander kollidieren?Pat_at_work hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 00:33Auszug aus dem gv.at
Sollen Schusswaffen oder soll Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich verbracht werden, kann die Waffenbehörde auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung erteilen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Inhaberin/der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition in Österreich berechtigt ist.
Aus dem KMG:
Für die KM-Einfuhrgenehmigung hat die Waffenbehörde also gar nicht die Entscheidungskompetenz.KMG §3 Abs. 1 hat geschrieben:Die Bewilligung nach § 1 wird vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nach Anhörung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 3 B-VG erteilt.
Ich vermute (!), dass das jähe Regierungsende die Anpassung des KMG bzw. der KMVo an die neuen Gegebenheiten verhindert hat.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Na toll, dann haben wir momentane Scheinfreiheit bezüglich Kat B Waffen in AT. Kaufen innerhalb ist ok, Import innerhalb der EU böse, sehr gut.....HowlingWolf hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 12:15Die Waffenbehörde kann die Einwilligungserklärung nur aus waffenrechtlicher Sicht erteilen.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 12:00Und was ist dann mit diesem Auszug? Sind wir momentan noch in einer Umstellungszeit wo einige Gesetze miteinander kollidieren?Pat_at_work hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 00:33Auszug aus dem gv.at
Sollen Schusswaffen oder soll Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich verbracht werden, kann die Waffenbehörde auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung erteilen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Inhaberin/der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition in Österreich berechtigt ist.
Aus dem KMG:Für die KM-Einfuhrgenehmigung hat die Waffenbehörde also gar nicht die Entscheidungskompetenz.KMG §3 Abs. 1 hat geschrieben:Die Bewilligung nach § 1 wird vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nach Anhörung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 3 B-VG erteilt.
Ich vermute (!), dass das jähe Regierungsende die Anpassung des KMG bzw. der KMVo an die neuen Gegebenheiten verhindert hat.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Wie man es nimmt. Import ist nicht pauschal böse, sondern genehmigungspflichtig. Man braucht eben eine KM-Import-Genehmigung. Wie leicht oder schwer die zu bekommen ist weiß ich nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Hürde bei einer Kat. B nach dem WaffG überschaubar ist.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 12:21Na toll, dann haben wir momentane Scheinfreiheit bezüglich Kat B Waffen in AT. Kaufen innerhalb ist ok, Import innerhalb der EU böse, sehr gut.....
Bleibt noch die Frage nach dem Preis...
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Als Otto-Normal Bürger die KM Import Genehmigung zu bekommen scheint mir in AT utopisch, aber hoffentlich lieg ich da falsch, vor allem weil das im WaffG anders gehandhabt wird.HowlingWolf hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 12:29Wie man es nimmt. Import ist nicht pauschal böse, sondern genehmigungspflichtig. Man braucht eben eine KM-Import-Genehmigung. Wie leicht oder schwer die zu bekommen ist weiß ich nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Hürde bei einer Kat. B nach dem WaffG überschaubar ist.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2020, 12:21Na toll, dann haben wir momentane Scheinfreiheit bezüglich Kat B Waffen in AT. Kaufen innerhalb ist ok, Import innerhalb der EU böse, sehr gut.....
Bleibt noch die Frage nach dem Preis...
Selbst wenn die Kosten vom Dokument der BH bei 150 € liegen, und der Versand auch 150€ kostet, rechnet sich das alle mal, aber mutmaßen darüber bringt sich nichts.
Ich werde mal am Freitag zu meiner BH gehen und dort nachfragen, auch wenn man die Beauftragte für Waffenrechtliche Fragen dort eher zur Agenda der KPÖ zählen könnte, versuchen werd ich das mal.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Es ist keine Scheinfreiheit. Freu dich doch, dass das WaffG derzeit so ist und du sie in Ö. Als B kaufen und besitzen kannst.
Edit: Du ganz allein bist dafür verantwortlich was du beim Import angibst. Nicht die BH
lg
Edit: Du ganz allein bist dafür verantwortlich was du beim Import angibst. Nicht die BH
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Zuletzt geändert von Incite am Mo 6. Jan 2020, 12:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Ich freue mich ja darüber das sie bei uns am Markt jetzt erhältlich sind, aber das etwas angefangen wird und nicht vollendet wird kotzt mich an, WaffG wird erneuert, aber KMG wird nicht angepasst.
Scheinfreiheit in dem Zusammenhang meinte ich das wir zwar alle neuen Kat B Waffen kaufen dürfen aber wenn wir z.B. auf egun eine Kat B Waffe kaufen, muss die über einen Händler importiert werden da der die Genehmigung hat.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Aua... Danke für die Info!
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Wenn Gewo das Zeug importieren könnte ? Der verlangt ja keine Lawine dafür ....
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